Aufnahme-Triage: fünf Kriterien, die strukturell tragen
In der Reha-Aufnahme entscheiden nicht 20 Felder über die Eignung. Fünf Kerngrößen tragen die Indikations-Entscheidung; die übrigen Felder sind Stamm- und Kontextdaten. Eine Software, die das Verhältnis aus der Versorgungs-Logik nicht ableitet, erfragt viel und entscheidet wenig.

Dr. Sven Jungmann
CEO

Wenn man eine durchschnittliche Reha-Aufnahme-Software öffnet, sind etwa zwanzig Felder zu füllen. Etwa die Hälfte davon ist Stammdaten — Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherungsstatus, Kostenträger-Adresse, Notfallkontakt, einweisende Stelle. Die andere Hälfte ist Klinik-Substanz, und auch in dieser Hälfte sind nicht alle Felder gleich. Forschungsberichte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Reha-Indikation und Beiträge im Bundesgesundheitsblatt zur Versorgungsforschung haben seit Jahren konsistent dokumentiert, welche Aufnahme-Items strukturell die Eignung tragen und welche eher dokumentarisches Beiwerk sind. Aus der publizierten Versorgungsforschung lässt sich eine Hierarchie ableiten: Fünf Kriterien tragen die Aufnahme-Entscheidung strukturell, die übrigen Felder sind Stamm- oder Kontextdaten ohne eigenständige Vorhersage-Kraft.
Kriterium 1: Indikationsbegründung
Die Indikationsbegründung ist das erste der fünf strukturellen Kriterien — und das in vielen Aufnahme-Workflows am häufigsten als Freitext-Feld unterspezifizierte. Eine Indikationsbegründung ist keine Diagnose. Sie ist die strukturelle Ableitung der Reha-Notwendigkeit aus dem konkreten Fall: warum ist eine ambulante Versorgung in dieser Konstellation strukturell nicht ausreichend, und welche Reha-Stufe (Anschlussheilbehandlung [AHB], allgemeine Reha, intensivierte Form) ist klinisch begründet. Die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und die Strukturlogik der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) 2025 definieren die methodischen Bezugs-Linien. DRV-Forschungsberichte zur Reha-Indikation dokumentieren, dass die strukturelle Indikations-Begründung eines der Aufnahme-Items mit der höchsten methodischen Vorhersage-Kraft für den späteren Reha-Verlauf ist.
Kriterium 2: funktionelle Ausgangsbeurteilung
Die funktionelle Ausgangsbeurteilung ist das methodische Komplement der Indikationsbegründung. Wo die Indikation den klinischen Anlass benennt, beschreibt die Ausgangsbeurteilung den aktuellen Funktions-Status, an den die Reha-Maßnahme anknüpft. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) ist die strukturelle Bezugs-Sprache: Körperfunktionen, Aktivitäten, Partizipation, Kontextfaktoren. Eine Aufnahme ohne strukturierte Ausgangsbeurteilung hat den Reha-Verlauf von einer unbestimmten Basis aus zu denken; eine Aufnahme mit ICF-Bezug hat eine Basis, an der die Reha-Wirkung später gemessen werden kann. DRV-Forschungsberichte heben die funktionelle Ausgangsbeurteilung als zweites strukturell vorhersage-kräftiges Aufnahme-Item hervor.
Kriterium 3: Komorbiditäts-Profil
Das Komorbiditäts-Profil entscheidet, welche Reha-Maßnahmen in welcher Belastungs-Stufe strukturell tragen. Eine kardiale Komorbidität limitiert das Belastungsspektrum einer orthopädischen Reha; eine kognitive Komorbidität verändert die Bedingungen einer neurologischen Phase-C-Reha; eine pulmonale Komorbidität verschiebt die Atemtherapie-Anforderungen. Die Komorbiditäts-Erfassung muss strukturiert sein — nicht als Freitext, sondern als prüfbare Auswahl mit Schweregrad-Indikator. Eine Aufnahme, die das Komorbiditäts-Profil als Notiz im Anamnese-Feld führt, hat das Profil weder strukturiert noch in den Workflow eingebunden. BAR-Rahmenempfehlungen und Bundesgesundheitsblatt-Versorgungs-Beiträge benennen das Komorbiditäts-Profil als strukturell tragendes Aufnahme-Kriterium.

Was sich aus der publizierten Versorgungsforschung mit höchster methodischer Klarheit ableiten lässt, betrifft die ersten beiden Kriterien — Indikationsbegründung und funktionelle Ausgangsbeurteilung. DRV-Forschungsberichte heben diese beiden als die strukturell vorhersage-kräftigsten Aufnahme-Items hervor, mit der Maßgabe, dass die exakte Vorhersage-Kraft je nach Indikation und Studie variiert. Für die Kriterien drei bis fünf — Komorbiditäts-Profil, Therapie-Belastbarkeit, Reha-Ziel-Operationalisierung — ist die Evidenz-Lage gemischter: BAR-Rahmenempfehlungen und KTL-2025-Strukturlogik tragen die Kriterien als strukturelle Anforderungen, eine quantifizierte Vorhersage-Kraft aus der deutschen Versorgungsforschung ist hier dünner publiziert. Die Hierarchie der fünf Kriterien ist in Konvergenz, ihre Größen-Ordnungen je Kriterium sind methodisch unterschiedlich gut belegt.
Kriterium 4: Therapie-Belastbarkeit
Die Therapie-Belastbarkeit ist das vierte Kriterium — und in vielen Aufnahme-Workflows aus dem Komorbiditäts-Profil mit-abgeleitet, statt eigenständig dokumentiert. Die KTL 2025 bindet die therapeutischen Leistungen an Belastungs-Stufen; ohne strukturelle Belastbarkeits-Erfassung in der Aufnahme fehlt der dokumentarische Bezug zur späteren Leistung. Die Belastbarkeit benötigt eine eigenständige Bewertung — kardiopulmonale Reserve, muskuloskelettale Belastbarkeit, kognitive und psychische Belastungs-Stabilität. Eine Aufnahme, die die Belastbarkeit als „therapierbar” oder „belastungsfähig” als Freitext führt, hat das Kriterium nicht erfasst. Die strukturierte Erfassung verlangt eine Skala oder eine Kategorie-Zuordnung — sie ist die Voraussetzung dafür, dass spätere Therapie-Anpassungen dokumentarisch nachvollziehbar sind.
Kriterium 5: Reha-Ziel-Operationalisierung
Das fünfte Kriterium ist das, das die meisten Aufnahme-Workflows nur als Floskel führen — „Reha-Ziel: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit” oder „Reha-Ziel: Selbstständigkeit im Alltag”. Diese Floskeln dokumentieren ein Reha-Ziel-Etikett, keine Reha-Ziel-Operationalisierung. Eine operationalisierte Reha-Ziel-Erfassung benennt das messbare Ergebnis am Reha-Ende, die ICF-Dimension der Messung und die verwendete Skala. BAR-Rahmenempfehlungen und Bundesgesundheitsblatt-Versorgungsforschung empfehlen die Operationalisierung als strukturellen Aufnahme-Bestandteil. Eine Aufnahme ohne operationalisiertes Reha-Ziel hat in der Reha-Ende-Bewertung kein Ziel, an dem sich die Wirkung messen lässt.

Was eine Aufnahme-Software in der Reha strukturell leisten muss — und was nicht
Aus den fünf Kriterien folgt eine konkrete Architektur-Anforderung an die Aufnahme-Software. Die fünf Kriterien sind als Pflichtfelder verankert und nicht durch Freitext umgehbar. Die Begleitinformation — Demografie, Versicherung, Kostenträger, Notfallkontakte — ist als optionales oder Stamm-Daten-Feld zu führen, nicht als jeweils einzeln zu beantwortendes Aufnahme-Pflichtfeld. Felder, die weder in den fünf Kerngrößen noch in der Stammdaten-Klasse stehen, brauchen eine versorgungs-logische Begründung — wenn sie keine haben, sind sie eine Workflow-Belastung ohne Entscheidungs-Beitrag. Die Aufnahme-Software-Architektur ist nicht „möglichst viel erfragen” — sie ist „strukturell ableiten und sparsam erfragen”.
Aus der Geschäftsführungs-Perspektive ist die Rechnung kaufmännisch eindeutig: Aufnahme-Sekunden, die in unbegründeter Doku verbraucht werden, sind ärztliche Personentage in der Bilanz; und ärztliche Personentage in der Bilanz sind Erlös-Hebel oder Erlös-Verluste, je nachdem ob sie in die abrechenbare Versorgung — Akutmedizin nach diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) oder Reha-Pflegesätze — oder in die Aufnahme-Bürokratie laufen. Diese Architektur-Logik ist in der Aiomics-Konstellation eine Konsequenz der Gründer-Disziplin — eine ärztlich verantwortete Versorgungs-Lesart, methodisch übersetzt in eine Software-Architektur, die die fünf Kerngrößen als prüfbare Stellen verankert. Die Beschaffungs-Entscheidung steht und fällt deshalb nicht an Lizenzkosten, sondern am Verhältnis zwischen Kerngrößen-Disziplin und Begleit-Felder-Last in der Software, die man kauft.

Eine Aufnahme-Software ist eine Versorgungs-Architektur, keine Felder-Maximierung. Fünf strukturell tragende Stellen entscheiden; alle weiteren Felder sind Begleitung, bis sie eine versorgungs-logische Begründung tragen.
Der Beitrag beschreibt allgemeine strukturelle Aufnahme-Kriterien nach öffentlich verfügbaren Quellen (BAR-Rahmenempfehlungen, ICF, KTL 2025, DRV-Forschungsberichte, Bundesgesundheitsblatt). Er gibt keine Rechtsauslegung zu Aufnahme-Entscheidungen oder zu MD-Verfahren (Medizinischer Dienst).


