Eine Anfrage. Eine Minute. Eine belastbare Antwort.
Eine Anfrage des Medizinischen Dienstes erreicht ein Krankenhaus oft Monate nach der Entlassung, mit knapper Frist und verstreut über mehrere Systeme. Die Software trägt die relevanten Aktenteile aus den vom Haus bereitgestellten Dokumenten zusammen, schlägt eine sachlich begründete und juristisch präzise Erwiderung vor und verknüpft jede Aussage mit dem zugrundeliegenden Befund. Die Antwort an die Kasse verantwortet weiterhin das Haus.
Warum der Falldialog gerade jetzt zum Engpass wird
Die Rechtsprechung trennt seit 2026 schärfer zwischen primärer und sekundärer Fehlbelegung. Beide Prüfgegenstände müssen in der Erwiderung an den Medizinischen Dienst getrennt adressiert und mit jeweils eigenständigen Belegen unterlegt werden. Sechs bis zwölf Wochen nach Entlassung ist die Akte geschlossen; was nicht dokumentiert wurde, lässt sich kaum noch belastbar nachtragen. Die vorhandene Dokumentation muss in dieser Frist medizinisch sauber argumentiert und juristisch präzise für die Kasse aufbereitet werden.
Mit dem am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird eine GKV-Entlastung von rund 16,3 Milliarden Euro für 2027 angestrebt, ein erheblicher Teil davon aus dem stationären Bereich. Die operative Folge ist absehbar: Die Prüfdichte der Kassen steigt. Wie sauber ein Krankenhaus einen Falldialog beantwortet, wird damit zur Erlösfrage.
Die Akte des betroffenen Falles wird per Drag-and-drop in das System gegeben — Aufnahmebogen, Verlaufsdokumentation, Befunde, Entlassbrief, gegebenenfalls Pflegedokumentation und Therapieprotokolle. Dokumente, die heute in unterschiedlichen Anwendungen abgelegt sind, liegen danach gebündelt in einem Vorgang.
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Erwiderung vorschlagen
Aus der bereitgestellten Aktenlage und der Anfrage des Medizinischen Dienstes oder der Kasse werden die abrechnungsrelevanten Sachverhalte extrahiert. Innerhalb einer Minute liegt ein Antwortentwurf vor — sachlich begründet, juristisch sauber formuliert, mit jeder Aussage an den zugrundeliegenden Originalbefund verknüpft. Wo die Beleglage dünn ist, weist das System dies aus und zeigt, welche zusätzlichen Aktenstellen den Punkt stützen würden. Inhalte werden nicht erfunden; ergänzungsbedürftige Stellen bleiben als solche sichtbar.
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Freigeben und absenden
Das Medizincontrolling oder die ärztliche Leitung prüft den Entwurf, ändert was zu ändern ist, gibt frei und sendet ab. Bearbeitungsstand, Frist und Verantwortlichkeit sind für die Geschäftsführung in einem Dashboard sichtbar.
In den Häusern, mit denen wir arbeiten, bearbeitet eine einzige Sachbearbeitung — auch ohne ärztliche Approbation — rund 120 Falldialoge in einem halben Arbeitstag. Dieselbe Arbeit hätte zuvor typischerweise 30 Stunden oder mehr in Anspruch genommen.
Auch als ausgelagerte Bearbeitung
Nicht jedes Haus kann eine Softwareeinführung kurzfristig stemmen. Für die entscheidenden Quartale vor Q1 2027 bieten wir die Falldialog-Bearbeitung daher auch als klassische Auslagerung an: Unsere Fachkräfte übernehmen die Bearbeitung im Auftrag des Krankenhauses, unter dessen Verantwortung und nach dessen Vorgaben.
Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden mit einem sachlich begründeten und juristisch geprüften Antwortentwurf zurückgespielt.
Die finale Antwort an den Medizinischen Dienst oder die Kasse zeichnet das Haus.
Datenverarbeitung ausschließlich in der EU, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und vollständigem Datenschutzpaket.
Skalierbar von einzelnen Spitzenlast-Wochen bis zur vollständigen Übernahme des eingehenden Falldialog-Aufkommens.
Die Auslagerung ist als Übergangslösung konzipiert, nicht als Daueraufgabe. Häuser, die später auf den softwarebasierten Eigenbetrieb umstellen wollen, behalten Aktenlage, Vorgangshistorie und Antwortbibliothek.
Was das wirtschaftlich heißt
15 min → 1 min
Bearbeitungszeit pro Falldialog
Rückgang der reinen Bearbeitungszeit pro Falldialog von ≈ 15 Minuten auf ≈ 1 Minute. Die freiwerdende Zeit fließt in jene Vorgänge, in denen es auf medizinische und juristische Argumentation ankommt.
120 Fälle / 0,5 Tag
Bearbeitungskapazität
120 Fälle pro halbem Arbeitstag — konventionell mehr als 30 Stunden Arbeit. Der Engpass an Medizincontrolling-Kapazität verschiebt sich von der Sortierarbeit zur fachlichen Freigabe.
1.469 €
Pro vermiedener Beanstandung
Schutz der Erlöse, die bereits erwirtschaftet sind. Bei einer durchschnittlichen Rechnungskürzung von 1.469 Euro pro beanstandetem Fall und Beanstandungsquoten um 50 Prozent wirkt sich die Antwortqualität jeder einzelnen Erwiderung unmittelbar auf das Jahresergebnis aus.
Live-Dashboard
Sichtbarkeit für die Geschäftsführung
Bearbeitungsstand, Fristen, durchschnittliche Erfolgsquote der Erwiderungen und Erlöswirkung sind in Echtzeit verfügbar.
Was die Software ausdrücklich nicht tut
Das System trifft keine Vergütungsentscheidungen, stellt keine Diagnosen, formuliert keine Behandlungsempfehlungen. Aus der vorhandenen Aktenlage entsteht ein Antwortentwurf zur ärztlichen und juristischen Prüfung. Die fachliche Verantwortung für die Antwort an den Medizinischen Dienst oder die Kasse liegt bei dem Krankenhaus, das sie absendet.
Das System erfindet auch keine Inhalte. Jede Aussage im Entwurf ist mit ihrem Originalbeleg verknüpft; was sich nicht belegen lässt, wird als Lücke gekennzeichnet und nicht stillschweigend ergänzt — auch dann nicht, wenn es die Argumentation rhetorisch stärken würde.
Rechtlicher Rahmen und Datenverarbeitung
Verarbeitung vollständig innerhalb der Europäischen Union (Rechenzentrum Frankfurt).
Vorlagen für Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenschutzfolgenabschätzung werden mitgeliefert.
Betriebsrats-Informationspaket nach § 87 BetrVG steht für die Mitbestimmung bereit.
Unterstützte Verfahren: § 275c SGB V (Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes), PrüfvV, § 301 SGB V (Datentausch GKV und DRV), Hybrid-DRG-Abrechnung.
Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung (Anwendung ab August 2026); KI-Kompetenz-Schulung für Klinikmitarbeitende inklusive.
Häufige Fragen
Was macht die aiomics Falldialog-Bearbeitung?
Sobald eine Anfrage des Medizinischen Dienstes oder einer Krankenkasse eingeht, sammelt die Software die relevanten Aktenteile — Aufnahmebogen, Verlaufsdokumentation, Befunde, Entlassbrief — und schlägt eine sachlich begründete und juristisch präzise formulierte Erwiderung vor. Jede Aussage in der Erwiderung ist mit dem Originalbefund in der Akte verknüpft. Das Medizincontrolling oder die ärztliche Leitung prüft den Vorschlag und gibt die Antwort frei.
Wie schnell lässt sich ein Falldialog mit aiomics bearbeiten?
In unseren Kundenhäusern hat sich die reine Bearbeitungszeit von typischerweise 15 Minuten pro Fall auf rund eine Minute reduziert. Die relevante Aktenlage wird per Drag-and-drop in das System gegeben; das System extrahiert die abrechnungsrelevanten Sachverhalte und erstellt einen Antwortentwurf, der sachlich begründet und juristisch sauber argumentiert. Die finale Antwort an die Kasse gibt das Haus.
Wie viele Fälle kann eine Sachbearbeitung damit bearbeiten?
Nutzerinnen und Nutzer ohne ärztliche Approbation bearbeiten mit aiomics rund 120 Falldialoge in einem halben Arbeitstag. Dieselbe Arbeit hätte konventionell typischerweise 30 Stunden oder mehr in Anspruch genommen. Die fachliche Verantwortung für die Antwort liegt unverändert beim Medizincontrolling oder der ärztlichen Leitung des Hauses.
Bieten Sie die Falldialog-Bearbeitung auch als Dienstleistung an?
Ja. Für Häuser, in denen eine Softwareeinführung kurzfristig nicht abbildbar ist, übernehmen unsere Fachkräfte die Bearbeitung im Auftrag des Krankenhauses, unter dessen Verantwortung und nach dessen Vorgaben. Eingehende Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden mit einem sachlich begründeten und juristisch geprüften Antwortentwurf zurückgespielt; das Haus prüft und sendet ab. Diese klassische Auslagerung ist als Übergangslösung für die entscheidenden Quartale konzipiert.
Ist die Software ein Medizinprodukt?
Nein. Die Falldialog-Bearbeitung ist eine administrative Dokumentations- und Schreibassistenz. Sie erstellt keine medizinischen Diagnosen, gibt keine Behandlungsempfehlungen und trifft keine Vergütungsentscheidungen. Sie strukturiert die vorhandene Aktenlage und schlägt eine Antwort vor; die finale Antwort an den Medizinischen Dienst oder die Kasse verantwortet das Krankenhaus.
Welche Vergütungsträger werden unterstützt?
Falldialoge mit dem Medizinischen Dienst nach § 275c SGB V im GKV-Bereich, Anfragen im Rahmen der Rehabilitation nach § 301 Abs. 4 SGB V im Datentausch mit GKV und Deutscher Rentenversicherung, sowie Erwiderungen im Kontext der Hybrid-DRG-Abrechnung.
Was bedeutet die Trennung von primärer und sekundärer Fehlbelegung für die Antwort?
Aktuelle Rechtsprechung verlangt, dass primäre und sekundäre Fehlbelegung als eigenständige Prüfgegenstände behandelt und einzeln adressiert werden. Die Software strukturiert die Erwiderung entsprechend und sortiert die belegrelevante Aktenlage nach beiden Aspekten getrennt, sodass die Antwort an den Medizinischen Dienst rechtlich tragfähig ist.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Vollständig in der Europäischen Union, in einem Frankfurter Rechenzentrum. Auftragsverarbeitungsvertrag, DSGVO-konformes Datenschutzmanagement und Betriebsrat-Informationsunterlagen werden mitgeliefert.
Lassen sich die Antwortvorlagen auf unser Haus anpassen?
Ja. Häuser können beliebig viele eigene Voreinstellungen anlegen — etwa für bestimmte Fallkonstellationen, häufig wiederkehrende Beanstandungsmuster oder die Argumentationspräferenzen einzelner Kostenträger. Auf Wunsch übernehmen wir die Erstkalibrierung gemeinsam mit Ihrem Medizincontrolling.
Können wir die Logik auf einzelne OPS-Kodes zuschneiden?
Ja. Die Antwortlogik lässt sich für einzelne OPS-Kodes mit den jeweils einschlägigen Dokumentations- und Strukturanforderungen hinterlegen — bei frührehabilitativen Komplexbehandlungen ebenso wie bei OPS-Kodes mit Mindestmerkmalsstrukturen. Voreinstellungen sind nach dem jährlichen OPS-Update aktualisierbar; das Haus entscheidet, welche Fassung ab welchem Aufnahmedatum greift.
Werden Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung gesondert berücksichtigt?
Ja. Für die Rehabilitation im DRV-Bereich werden die Anforderungen nach § 301 Abs. 4 SGB V im XML-Datentausch berücksichtigt, einschließlich der Checkliste SWE und der drei Prüfstufen der inhaltlichen Datensatzprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Reha-spezifische Voreinstellungen für AHB- und Phasenwechsel-Konstellationen sind anlegbar.
Können wir vorab prüfen lassen, wie verteidigungsfähig unsere bestehende Dokumentation ist?
Ja. Auf einer anonymisierten Fallstichprobe aus Ihrem Echtbetrieb prüft das System die Aufnahme- und Verlaufsdokumentation auf jene Lücken, an denen ein MD-Verfahren typischerweise ansetzt. Sie erhalten einen nüchternen Bericht: welche Fallkonstellationen heute das größte Risiko einer primären oder sekundären Fehlbelegung tragen, welche Belegketten dünn sind, an welchen Stellen mit einer Kürzung zu rechnen wäre. Eine Generalprobe für das Prüfverfahren — unabhängig davon, ob danach die Software eingeführt wird oder nicht.
Erfindet das System Argumente, wenn die Akte dünn ist?
Nein. Was im Antwortentwurf steht, ist aus der bereitgestellten Akte belegt und mit dem Originalbeleg verknüpft. Was sich nicht belegen lässt, wird als Lücke ausgewiesen — auch dann, wenn es die Argumentation rhetorisch stärken würde. Auf dieser Trennung basiert die regulatorische Einordnung der Software.
In 30 Minuten bearbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen anonymisierten Falldialog aus Ihrem Haus — vom Eingang der Anfrage bis zum freigabereifen Antwortentwurf. Sie sehen anschließend, an welcher Stelle in Ihrem heutigen Prozess die größten Engpässe liegen.