Hybrid-DRG 2026: bringen sie wirklich Mehrerlös?
In der Regel nicht: Die Hybrid-DRG ist für viele Eingriffe niedriger vergütet als die entsprechende stationäre DRG. Der eigentliche Hebel ist nicht Mehrerlös, sondern die korrekte, belegte Zuordnung — welcher Fall ambulant über die Hybrid-DRG läuft und welcher stationär bleibt.

Dr. Sven Jungmann
CEO

In der Regel nicht. Die Hybrid-DRG ist für viele Eingriffe niedriger vergütet als die entsprechende stationäre DRG — wer einen bislang stationären Fall in die Hybrid-DRG verschiebt, erzielt deshalb meist keinen Mehrerlös, sondern weniger. Der eigentliche finanzielle Hebel liegt woanders: in der korrekten, belegten Zuordnung jedes Falls — welcher ambulant über die Hybrid-DRG läuft und welcher aufgrund seiner Umstände stationär bleibt und voll abgerechnet werden darf.
Die Hybrid-DRG ist eine spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V: Für definierte Leistungen gilt derselbe Preis, gleich ob ambulant oder stationär erbracht. Das Ziel der Regelung ist gerade nicht, Krankenhäusern zusätzliche Erlöse zu verschaffen, sondern Leistungen, die ambulant erbracht werden können, einheitlich und tendenziell günstiger zu vergüten. Wer von „Mehrerlös durch Hybrid-DRG“ ausgeht, missversteht die Stoßrichtung — und plant am tatsächlichen Hebel vorbei.
Wo liegt der finanzielle Hebel bei der Hybrid-DRG dann wirklich?
In der Zuordnung, nicht in der Höhe. Zwei Fehler kosten Geld, und beide sind vermeidbar. Der erste: einen Fall stationär abrechnen, der nach Katalog ambulant als Hybrid-DRG-Leistung zu erbringen gewesen wäre — hier kürzt der Medizinische Dienst auf die Hybrid-DRG herunter. Der zweite, teurere: einen Fall der Hybrid-DRG zuordnen, obwohl Kontextfaktoren die stationäre Behandlung und damit die volle DRG rechtfertigen würden — hier verschenkt das Haus den Unterschied selbst. Beide Fehler entscheiden sich an den Umständen des Falls und daran, ob sie korrekt erkannt und belegt sind.
Wie groß der finanzielle Effekt im einzelnen Haus ausfällt, wird unterschiedlich eingeschätzt. Manche rechnen mit spürbaren Einbußen, weil ein relevanter Teil bisher stationärer Eingriffe in die niedrigere Hybrid-Vergütung wandert. Andere sehen die Wirkung als überschaubar an, solange das Haus die Fälle sauber trennt und die berechtigt stationären Fälle konsequent als solche belegt. Einigkeit besteht im Kern: Der Spielraum liegt in der Disziplin der Zuordnung — und die steht und fällt mit der Dokumentation.

Wie sichert man den Erlös unter der Hybrid-DRG?
Indem man jeden Fall früh und belegt der richtigen Spur zuordnet. Das heißt: prüfen, ob die Leistung im Hybrid-Katalog steht; prüfen, ob Kontextfaktoren oder zusätzliche Leistungen vorliegen, die den Fall aus der Hybrid-DRG herausnehmen und stationär rechtfertigen; und diese Gründe dokumentieren, solange der Fall läuft. Eine stationäre Abrechnung, deren Berechtigung sich nicht aus der Akte ergibt, wird in der Prüfung auf die Hybrid-DRG gekürzt — unabhängig davon, ob sie medizinisch richtig war. Gesichert wird der Erlös durch die belegbare Begründung jeder Abweichung von der ambulanten Regel.

Die Hybrid-DRG ist damit weniger eine Erlös-Chance als eine Zuordnungs-Aufgabe. Häuser, die sie als Quelle zusätzlicher Einnahmen verstehen, werden enttäuscht; Häuser, die sie als Anlass nehmen, ihre Sektorenzuordnung sauber und belegt zu führen, vermeiden Kürzungen und behalten genau die Fälle voll vergütet, die es auch sein dürfen. Der wirtschaftliche Gewinn liegt im Vermeiden von Fehlern, nicht im Heben eines Bonus.

Hybrid-DRG bringen selten Mehrerlös, aber häufig vermeidbaren Mindererlös. Wer beides auseinanderhält und jede Zuordnung belegt, holt aus der Regelung das heraus, was tatsächlich drin ist: Verlässlichkeit statt böser Überraschungen.
aiomics ist als administrative Daten-Intelligenz-Schicht bewusst außerhalb der MDR-Regel 11 positioniert; KI-Ausgaben sind Vorschläge und werden geprüft. aiomics trifft keine Abrechnungs- oder Zuordnungsentscheidung; es prüft die zugrunde liegenden Daten und schlägt vor. Die Entscheidung bleibt beim Haus. Die hier dargestellten Hybrid-DRG-Regelungen geben den Stand für 2026 wieder.


