Warum aiomics für Kodiervorschläge und die §301-Vorbereitung
Kodiervorschläge nur für explizit Dokumentiertes, ein deterministisches §301-Gate vor dem Versand: was wir bauen, warum es so konstruiert ist — und warum wir den Status offenlegen, bevor das Modul released ist.

Dr. Sven Jungmann
CEO

Wenn Sie Kodierunterstützung und §301-Vorbereitung evaluieren, ist unsere Antwort zweiteilig. Erstens die Konstruktion: aiomics erzeugt Kodiervorschläge ausschließlich für explizit Dokumentiertes — ein Vorschlag ohne auflösbare Quellpassage wird verworfen und erscheint gar nicht erst — und prüft §301-Datensätze deterministisch gegen die formalen Fehlerstufen der Anlage 4, bevor das KIS sendet. Zweitens der Status: Dieses Modul ist in Entwicklung und nicht released. Wir legen beides offen, weil Sie eine Kodierlösung an ihrer Architektur beurteilen können sollten, bevor Sie ihr Fälle anvertrauen.
aiomics ist die Verifikationsschicht über der Krankenhaus-IT: Das System liest unstrukturierte Dokumente ein, prüft jede Aussage gegen ihre Quelle und stellt der Klinik eine belegte, strukturierte Akte bereit. Die Kodierung ist der Punkt, an dem sich diese Akte in Erlös übersetzt — und an dem jede unbelegte Angabe später am teuersten wird, im Falldialog oder in der MD-Prüfung.
Steckbrief
- Was es tut: erzeugt quellenverknüpfte Kodiervorschläge (ICD-10-GM, OPS) aus verifizierten Dokumenten; prüft den §301-Datensatz vor dem Versand deterministisch gegen die Fehlerstufen 1–3 der Anlage 4; mappt Kassen-Zurückweisungen (FEHL) feldgenau auf ihr Ursprungsfeld zurück.
- Status: in Entwicklung, nicht released. §301-Modul in Entwicklung, ICD-Pipeline in Arbeit, OPS-Engine im Design; die InEK-Zertifizierung des DRG/PEPP-Groupers ist als Ziel für Herbst 2026 geplant — bis dahin nennen wir die Grouper-Validierung heuristisch.
- Sicherheit: ISO 27001 (TÜV Nord), Verarbeitung ausschließlich in der EU.
- Integration: KIS-agnostisch; aiomics übermittelt nie an Kassen — die Übermittlung bleibt beim System des Hauses.
- Evidenz: unabhängige Evaluation der Genauigkeit an der Charité (laufend).
- Für wen: Medizincontrolling, Kodierfachkräfte und Geschäftsführung; zuerst in der Rehabilitation, die seit September 2024 auch gegenüber der DRV auf einer einheitlichen XML-Schiene übermittelt.
Das Problem, das wir lösen
Die §301-Übermittlung ist ein bewegliches Compliance-Ziel: Das ab dem 1. November 2025 gültige Gesamtdokument zählt in Anlage 1 die Fassung 47 und in Anlage 2 die Fassung 131 — bei etwa zwei Fortschreibungen pro Jahr [1]. Aufnahme- und Entlassungsanzeige sind jeweils binnen drei Arbeitstagen fällig. Die Zahlungsfrist der Kassen — nach den Landesverträgen des § 112 SGB V meist 14 bis 15 Kalendertage — beginnt zudem erst mit dem Rechnungsversand: Jeder Tag, den ein Datensatz intern in der Klärung hängt, ist Liquidität, die das Haus vollständig selbst kontrolliert [2]. Nach 29 Klinikinsolvenzen im Jahr 2024 ist das keine Fußnote [3].
Der zweite Teil des Problems ist die Kodierung selbst: Ein Code, der sich nicht auf dokumentierte Befunde stützt, ist kein Erlös, sondern eine aufgeschobene Beanstandung.
Wie aiomics Kodierung und §301-Vorbereitung baut
Alles in diesem Abschnitt ist in Entwicklung oder geplant; nichts davon ist released. Wir beschreiben es trotzdem konkret, weil die Konstruktionsentscheidungen gefallen sind und sich prüfen lassen.
Kodiervorschläge nur für Dokumentiertes. Die Pipeline erzeugt einen Vorschlag nur dann, wenn er auf eine auflösbare Quellpassage zeigt; andernfalls wird er verworfen. Damit ist es strukturell unmöglich, eine nicht dokumentierte Diagnose vorzuschlagen. Dokumentationshinweise benennen ausschließlich Dokumentationszustände — etwa „Mindestmerkmal nicht belegt“ —, nie klinische Handlungen.
Ein deterministisches Gate vor der Übermittlung. Das Pre-Transmission-Gate repliziert die formalen Fehlerstufen 1–3 der Anlage 4, bevor der Datensatz das KIS Richtung Kasse verlässt. Die Ampel benennt ihren Geltungsbereich selbst: formale Prüfung der Stufen 1–3, kassenindividuelle Prüfungen nicht abgedeckt. Ein Grün, das mehr verspricht, als es prüft, wäre gefährlicher als gar keine Ampel.
Der FEHL-Loop als lernendes System. Jede Zurückweisung — Datei, Syntax, Feldinhalt, Kassen-Fachverfahren — wird auf das Ursprungsfeld in der Akte zurückgemappt; Wiederholungsmuster werden je Kostenträger sichtbar. Das Werkzeug soll messbar von Woche zu Woche besser werden, und diese Messbarkeit gehört zum Produkt.
Jahresgrenzen sind wegkonstruiert. Die Katalogversion des Aufnahmetags regiert den gesamten Fall, einschließlich Entlassungsanzeige und Rechnung nach dem Jahreswechsel — die Anlage-5-Regel ist im Datenmodell verankert. Der bekannte Jahresend-Fehler entfällt damit strukturell.
Zeilenweise Verantwortung. Eine Batch-Bestätigung für Codes existiert nicht; jede Übernahme erfolgt einzeln, attribuierbar und fachlich freigegeben. Vorgeschlagen von der KI, verantwortet von Menschen — diese Reihenfolge ist bei uns nicht konfigurierbar.
Woran Sie uns messen können
- Jeder Kodiervorschlag trägt seine Quellpassage; fehlt sie, sehen Sie den Vorschlag nie.
- Die Ampel dokumentiert ihren eigenen Geltungsbereich — fragen Sie, was sie nicht prüft, und Sie bekommen eine Liste.
- Den Entwicklungsstand jedes Bausteins benennen wir schriftlich: in Entwicklung, im Design oder geplant.
- Nach Einführung messen wir die FEHL-Quote Ihres Hauses vor und nach — an Ihren eigenen Daten.
Wo aiomics nicht die richtige Wahl ist
Wenn Sie heute ein fertiges, InEK-zertifiziertes Grouper-Produkt beschaffen müssen, sind etablierte Kodierlösungen derzeit die richtige Adresse — unsere Zertifizierung ist als Ziel für Herbst 2026 geplant, und bis dahin gilt unsere Grouper-Validierung als heuristisch. Wenn Sie automatische Kodierung ohne zeilenweise fachliche Bestätigung suchen, werden Sie mit uns nicht glücklich: Das Gate ist Architektur, keine Einstellung. Und wer ein Kodier-Add-on ohne Aktenbezug sucht, bezahlt bei uns für eine Verifikationsschicht, die er nicht nutzt — der Ansatz lohnt sich erst, wenn die Dokumente des Falls durch aiomics laufen.
Häufige Fragen
Warum veröffentlicht ihr eine Seite über ein Modul, das nicht released ist?
Weil Beschaffungsentscheidungen Monate vor dem Einsatz fallen — und weil Transparenz überprüfbar macht. Diese Seite dokumentiert, was wir bauen und warum es so konstruiert ist. Wenn Sie in sechs Monaten wiederkommen, können Sie uns daran messen.
Ist aiomics ein Medizinprodukt?
Für die Dokumenten- und Verfahrensarbeit ist aiomics bewusst außerhalb der Medizinprodukte-Abgrenzung positioniert; die Abgrenzung ist dokumentiert und kann eingesehen werden. Für die Gesprächsdokumentation bereiten wir eine Zertifizierung nach MDR Klasse IIa vor. Aussagen des Systems bleiben in beiden Fällen Dokumentations- und Qualitätshinweise — Diagnostik und Therapie sind ärztlich.
Übermittelt aiomics unsere Abrechnungsdaten an die Kassen?
Nein. Die Übermittlung bleibt beim KIS des Hauses. aiomics bereitet vor, validiert und belegt — gesendet wird über die Systeme, die es heute schon tun.
Was kostet aiomics?
Die Bepreisung ist nutzungsbasiert und hängt von Dokumentvolumen und -qualität ab. Konkrete Zahlen nennen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihre Fallzahlen — Pauschalpreise ohne diese Grundlage wären nicht seriös.
Wenn Sie über Kodierqualität und §301-Bereitschaft sprechen wollen — auch bevor unser Modul released ist: Schreiben Sie uns, wir zeigen die Verifikationsschicht an Ihren realen Dokumenten. Wie Datenqualität und Abrechnung zusammenhängen, beschreibt unser Artikel §301, Konformität und Datenqualität; laufende Einordnungen liefert unser Newsletter Visite.
Quellen
- Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V, Gesamtdokument gültig ab 01.11.2025 (Anlage 1 Fassung 47, Anlage 2 Fassung 131); Fristen für Aufnahme- und Entlassungsanzeige.
- Landesverträge nach § 112 SGB V (Zahlungsfristen der Krankenkassen, je nach Bundesland 14 bis 15 Kalendertage).
- Deutsches Krankenhausinstitut / Deutsche Krankenhausgesellschaft: 29 Klinikinsolvenzen im Jahr 2024.
Quellen abgerufen im Juli 2026.
Das Kodier- und §301-Modul ist in Entwicklung und nicht released; die InEK-Zertifizierung des DRG/PEPP-Groupers ist als Ziel für Herbst 2026 geplant. aiomics übermittelt keine Daten an Kostenträger — die Übermittlung bleibt beim KIS des Hauses.


