Eine Pflicht, die ein Viertel der Kliniken erfüllt: Was die ePA-Umfrage zeigt
Fünf Monate nachdem die elektronische Patientenakte für Krankenhäuser verpflichtend wurde, können sie laut einer Verbandsumfrage 26 Prozent flächendeckend nutzen. Die Zahl ist weniger Anklage als Messung: der Abstand zwischen Frist und der Arbeit, die sie verlangt.

Dr. Sven Jungmann
CEO

Fünf Monate nachdem die Nutzung der nationalen elektronischen Patientenakte für deutsche Krankenhäuser verpflichtend wurde, kann sie gut ein Viertel von ihnen — 26 Prozent — tatsächlich im ganzen Haus einsetzen. Die Zahl stammt aus einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter 489 Kliniken, berichtet am 25. März 2026. Es ist eine Zahl, die zur Schlagzeile einlädt. Nützlicher ist sie, wenn man sie langsam liest.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Deutschlands nationale, einrichtungsübergreifende Gesundheitsakte — zu unterscheiden vom internen Klinikinformationssystem des einzelnen Hauses. Ihre Nutzung wurde am 1. Oktober 2025 für Krankenhäuser zur gesetzlichen Pflicht. Ab dem 1. April 2026 verlieren Häuser, die nicht angebunden sind, ihren Anspruch auf die Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale), die die zugrunde liegende Infrastruktur finanziert. Die Umfrage erscheint also genau in dem Moment, in dem die Frist aufhört, hypothetisch zu sein, und beginnt, Geld zu kosten.
Was die Umfrage tatsächlich ist
Zuerst das Studiendesign, denn es bestimmt, wie viel die Zahl tragen kann. Es handelt sich um eine Selbstauskunfts-Umfrage im Auftrag des Verbands der Krankenhäuser selbst, gerichtet an 489 von rund 1.700 deutschen Krankenhäusern und von diesen über sich selbst beantwortet. Das ist ein durchaus legitimes Instrument, um die Lage einer Branche zu erfassen, und die DKG hat es wiederholt eingesetzt, was uns Bewegung erkennen lässt. Es ist keine unabhängige Prüfung, es überprüft nicht, was „flächendeckende Nutzung“ an jedem Standort heißt, und ein Verband, der über den Fortschritt seiner Mitglieder berichtet, hat ein offenkundiges Interesse an der Darstellung. Nichts davon macht die Zahlen falsch; es heißt, dass wir sie als Selbstbeschreibung einer Branche lesen sollten, nicht als geprüften Befund.
Was die Zahlen belegen
In der Reihe gelesen, erzählen die Werte eine in sich stimmige Geschichte von Bewegung ohne Ankunft. 90 Prozent der Häuser haben mit der technischen Anbindung begonnen. 40 Prozent erproben die Akte inzwischen in tatsächlichen Versorgungsprozessen — gegenüber 7 Prozent im Spätsommer 2025, ein echter und steiler Anstieg. Doch nur 26 Prozent setzen sie überall ein, und 18 Prozent warten mehr als fünf Monate nach Inkrafttreten der Pflicht noch auf eine Aktualisierung ihres Klinikinformationssystems durch den Anbieter. Mit Blick nach vorn erwarten 43 Prozent eine flächendeckende Nutzung erst ab dem dritten Quartal 2026.
Die ehrliche Lesart lautet: Der Engpass ist nicht der Wille der Kliniken. 90 Prozent haben begonnen; die Arbeit läuft fast überall. Die Hürden sind die, welche die Umfrage selbst benennt und die Henriette Neumeyer von der DKG klar benannt hat: „Die Krankenhäuser leisten ihren Teil der Hausaufgaben, aber die Lösungen in den Primärsystemen sind noch nicht gut nutzbar.“ Dazu kommen knappes klinisches IT-Fachpersonal und Finanzierungsinstrumente, die weniger als die tatsächlichen Integrationskosten decken. Der Abstand zwischen 90 Prozent begonnen und 26 Prozent fertig ist die Strecke zwischen dem Entschluss, etwas zu tun, und dem Punkt, an dem es technisch tatsächlich möglich ist.
“90 Prozent haben begonnen, 26 Prozent sind fertig. Der Abstand zwischen diesen beiden Zahlen ist die ganze Frage.”
Was die Zahlen nicht belegen
Sie stützen die sauberere Erzählung in keine Richtung. Sie sind kein Beleg dafür, dass die Kliniken sich Zeit lassen — die 90 Prozent und der Anstieg bei der Erprobung sprechen dagegen. Sie sind ebenso wenig ein Beleg dafür, dass die Einführung fristgerecht gelingt — drei Viertel können die Akte noch nicht überall nutzen, und eine relative Mehrheit erwartet das nicht vor dem späten Jahr 2026. Und weil die Umfrage Anbindung und selbstberichtete Bereitschaft misst, sagt sie nichts über das, worauf es für Patient:innen ankäme: ob die Akten, einmal im Fluss, vollständig, korrekt und am Behandlungsort genutzt sind. Ein angebundenes Krankenhaus und eine klinisch nützliche Akte sind nicht dieselbe Leistung, und diese Umfrage kann nur die erste sehen.
Warum das zählt
Das Muster ist nicht ePA-spezifisch. Derselbe Abstand zwischen gesetzlicher Frist und operativer Kapazität begleitete das elektronische Rezept und, in eigenem Maßstab, die Verbreitung digitaler Gesundheitsanwendungen. Die wiederkehrende Lehre ist unspektakulär und wichtig: In einem System aus heterogener, historisch gewachsener Software und dünner IT-Fachkapazität setzt eine Pflicht das Datum, schafft aber nicht die Mittel. Wer den nächsten verpflichtenden Digitalschritt plant, sollte nicht auf die Schlagzeilen-Quote am Stichtag schauen. Entscheidend ist die Steigung zwischen „begonnen“ und „fertig“ — und ob die Werkzeuge, die die Frist voraussetzt, tatsächlich bereit sind, eingeschaltet zu werden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft. Kliniken treiben Umsetzung der ePA voran – trotz schwieriger Rahmenbedingungen, Pressemitteilung vom 25. März 2026, auf Grundlage einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts unter 489 Kliniken. Es handelt sich um eine Selbstauskunfts-Umfrage im Auftrag des Krankenhausverbands selbst, nicht um eine unabhängige Prüfung; die Zahlen beschreiben, wie die Branche ihren eigenen Fortschritt berichtet.


