Prüfung und Verantwortung
Die zuständigen berechtigten Personen prüfen die Positionen und Begründungen vor der Rechnungsstellung. Eine technisch erzwungene mehrstufige Freigabe kann gesondert vereinbart werden.
Begründungsentwürfe werden aus der bereitgestellten Akte erstellt. Quellenverweise und Lückenhinweise unterstützen die Prüfung. Da KI auch unbelegte Aussagen erzeugen kann, kontrolliert die zuständige Fachperson jeden Entwurf gegen die Originalunterlagen.
Die geplante Kodierungsunterstützung verarbeitet bereits dokumentierte Sachverhalte für die administrative Abrechnung. Diagnose, Behandlung und die Beurteilung von Patient:innen bleiben Aufgaben der zuständigen Fachpersonen.
Die Übermittlung von Abrechnungsdaten richtet sich nach dem vereinbarten Ablauf und den Freigaben des Hauses. Weitere Kodierungs- und Prüfverfahren, einschließlich OPS-bezogener Funktionen, sind geplant; daraus ergibt sich keine Zusage einer verfügbaren Übermittlung nach § 301 SGB V.
Der beschriebene Einsatz dient der administrativen Dokumentations- und Abrechnungsarbeit. Hinweise beziehen sich auf vorhandene Belege und ihre Nachvollziehbarkeit. Der vorgesehene Funktionsumfang wird vor der Entwicklung regulatorisch geprüft; die zugehörigen Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage.