Was das Modul ausdrücklich nicht tut
Es rechnet nicht selbstständig ab. Jede Position wird vor der Rechnungsstellung durch eine berechtigte Person bestätigt; ohne diese Bestätigung entsteht keine Position.
Es behauptet nichts, was nicht in der Akte steht. Begründungstexte werden ausschließlich aus belegten Tatsachen gebildet. Wo die Dokumentation schweigt, entsteht eine Lückenmeldung und kein Text.
Es stellt keine Diagnosen und schlägt keine Behandlung vor. Was das System zur Kodierung beiträgt, heißt Kodiervorschlag und wird als solcher behandelt. Eine Beurteilung von Patient:innen findet nicht statt.
Es übermittelt nichts. Weder an Versicherer noch an Patient:innen noch an eine Abrechnungsstelle geht etwas ohne die Freigabe des Hauses; im Bereich § 301 SGB V bereiten und prüfen wir Daten, die Übermittlung bleibt beim Krankenhausinformationssystem.
Keines der hier beschriebenen Module fällt unter Regel 11 der EU-Medizinprodukteverordnung. Wir strukturieren, prüfen und belegen Dokumentation. Vor jeder Funktionsentwicklung wird die regulatorische Einordnung dokumentiert; weicht eine geplante Funktion davon ab, wird vor der Umsetzung neu eingestuft.