Zum Hauptinhalt springen

ARBEITSWEISE & QUELLENMASSSTAB

Eine Antwort muss nachvollziehbar bleiben.

Das Nachschlagewerk verbindet konkrete Praxisfragen mit Fundstellen, Geltungsbereich und Grenzen. Es entsteht mit Unterstützung künstlicher Intelligenz.

Was der Prüfstand bedeutet

„Quellenabgleich“ bezeichnet das Datum, an dem der Beitrag mit den angegebenen Quellen abgeglichen wurde. Eine unabhängige fachliche Freigabe durch eine entsprechend qualifizierte Person wird gesondert ausgewiesen. Fehlt diese, steht das am Beitrag. Auch mehrere technische Prüfschritte ersetzen diese Freigabe nicht.

Die Beiträge bieten Orientierung für die Recherche. Eine verbindliche Entscheidung im konkreten Behandlungs- oder Abrechnungsfall erfordert die einschlägige Rechts- und Regelwerksfassung sowie die vollständigen Fallunterlagen.

Welche Quelle beantwortet welche Frage?

Klassifikationen und Kodierrichtlinien
Amtliche ICD-10-GM- und OPS-Fassungen des BfArM sowie die Deutschen Kodierrichtlinien des InEK. Jahresversionen und Änderungen werden ausdrücklich benannt.
Rechtsprechung und Vergütung
Gesetzestext, Vereinbarungen und Entscheidungsgründe mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Ist nur eine nicht amtliche Wiedergabe zugänglich, wird das in der Fundstelle kenntlich gemacht. Pressemitteilungen und Berichte über einen Verhandlungstermin sind gesonderte Quellenarten.
Qualitätsanforderungen
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Spezifikationen und Methoden des IQTIG. Berichtsjahr, Erfassungsjahr, Auswertungsjahr und Inkrafttreten werden auseinandergehalten.
Forschung
Originalarbeiten und systematische Übersichten mit untersuchter Population, Messgröße und Grenzen der Übertragbarkeit. Ein Forschungsergebnis wird nicht als verbindliche Abrechnungsregel behandelt.
Diskussionen aus der Praxis
Öffentliche Fachdebatten helfen, Fragen zu erkennen. Antworten werden eigenständig recherchiert; persönliche Falldarstellungen werden nicht übernommen.

Aktualisierung und Korrekturen

Die wöchentliche Quellenprüfung beobachtet Veröffentlichungen der zuständigen Institutionen und sucht nach neuen Entscheidungen und Forschungsergebnissen. Neue Fundstellen werden mit bestehenden Beiträgen verknüpft. Änderungen erhalten einen nachvollziehbaren Eintrag im Änderungsverlauf.

Ein gescheiterter Abruf bleibt als offene Prüfung vermerkt. Unklare Auslegungen werden als Entwurf zurückgestellt. Das Quellenprüfdatum eines Beitrags ändert sich erst nach einem inhaltlichen Abgleich. Beiträge mit einem mehr als 90 Tage zurückliegenden Abgleich tragen einen Hinweis.

Der Bestand wird schrittweise erweitert. Er beansprucht keine vollständige Sammlung aller Entscheidungen oder aller Kodierfragen.

Rückmeldungen ohne Falldaten

Am Beitrag können Sie eine feste Rückmeldung wählen, etwa eine unklare Antwort oder eine möglicherweise veraltete Quelle. Dafür werden Beitragskennung, Auswahl und Eingangszeit gespeichert. Technische Schutzmaßnahmen begrenzen missbräuchliche Anfragen.

Die Suche läuft auf Ihrem Gerät. Suchbegriffe werden nicht als Rückmeldung gespeichert. Gemerkte Beiträge werden ausschließlich auf diesem Gerät abgelegt. Bitte geben Sie auch im Kontaktformular keine Patient:innendaten ein.

Hinweise zum Datenschutz →

Verantwortung und Finanzierung

Herausgeberin ist die aiomics GmbH. Das Nachschlagewerk ist kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich. Aiomics bietet Software zur Verarbeitung klinischer Dokumente an. Verweise auf das eigene Angebot sind als solche erkennbar.

Eine fachliche Autorenschaft oder Freigabe wird nur mit tatsächlicher Mitwirkung und Zustimmung der betreffenden Person ausgewiesen.

Verantwortliche Anbieterin →
← Zur Suche