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Recht & VergütungRechtsprechung

Erlaubt ein diabetisches Fußulkus allein die zusätzliche Dekubituskodierung?

Die Voraussetzungen des einzelnen Kodes müssen tatsächlich erfüllt sein.

Geltungsbereich

Behandlung 2016; ICD-10-GM und DKR 2016.

Bundessozialgericht · B 1 KR 41/22 R · 20.03.2024

Entscheidung

Für L89.38 der ICD-10-GM 2016 verlangte das BSG eine durch Druck verursachte Gewebeschädigung. Im entschiedenen Fall fehlte sie; die Revision des Krankenhauses scheiterte.

Beleg: [1]

Bedeutung der Kodierrichtlinie

Dass DKR 0401h Dekubitus als mögliche Manifestation beim diabetischen Fußsyndrom aufführt, ersetzt dieses Merkmal nicht. Eine ähnliche Wunde rechtfertigt keine analoge Kodeanwendung. Maßgeblich blieb die Definition des Systematischen Verzeichnisses.

Beleg: [1]

Praktische Folgerung

Dokumentation, Wundursache und Merkmale des ausgewählten Kodes getrennt abgleichen; aus der bloßen Zugehörigkeit zum diabetischen Fußsyndrom lässt sich die zusätzliche Diagnose nicht ableiten.

Beleg: [1]

Grenzen der Aussage

  • Die Auslegung bezieht sich auf 2016. Für aktuelle Fälle ist die Jahresfassung abzugleichen.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei Medcontroller · Entscheidung
    BSG B 1 KR 41/22 R vom 20.03.2024 – Urteilstext, Wiedergabe bei Medcontroller

    Urteilstext: Randnummern 7–8, 11–20; redaktionelle Einleitung getrennt.

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