Erlaubt ein diabetisches Fußulkus allein die zusätzliche Dekubituskodierung?
Die Voraussetzungen des einzelnen Kodes müssen tatsächlich erfüllt sein.
Geltungsbereich
Behandlung 2016; ICD-10-GM und DKR 2016.
Bundessozialgericht · B 1 KR 41/22 R · 20.03.2024
Entscheidung
Für L89.38 der ICD-10-GM 2016 verlangte das BSG eine durch Druck verursachte Gewebeschädigung. Im entschiedenen Fall fehlte sie; die Revision des Krankenhauses scheiterte.
Beleg: [1]
Bedeutung der Kodierrichtlinie
Dass DKR 0401h Dekubitus als mögliche Manifestation beim diabetischen Fußsyndrom aufführt, ersetzt dieses Merkmal nicht. Eine ähnliche Wunde rechtfertigt keine analoge Kodeanwendung. Maßgeblich blieb die Definition des Systematischen Verzeichnisses.
Beleg: [1]
Praktische Folgerung
Dokumentation, Wundursache und Merkmale des ausgewählten Kodes getrennt abgleichen; aus der bloßen Zugehörigkeit zum diabetischen Fußsyndrom lässt sich die zusätzliche Diagnose nicht ableiten.
Beleg: [1]
Grenzen der Aussage
- Die Auslegung bezieht sich auf 2016. Für aktuelle Fälle ist die Jahresfassung abzugleichen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- BSG B 1 KR 41/22 R vom 20.03.2024 – Urteilstext, Wiedergabe bei Medcontroller ↗
Urteilstext: Randnummern 7–8, 11–20; redaktionelle Einleitung getrennt.
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