Wie wird bei konkurrierenden Erkrankungen die Hauptdiagnose bestimmt?
Aufnahmebezug und Ressourcenverbrauch einordnen.
Geltungsbereich
Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.
Einordnung
Die Hauptdiagnose wird nach Abschluss der Analyse bestimmt. Bei mehreren gleichermaßen geeigneten Diagnosen berücksichtigt DKR D002u den Ressourcenverbrauch.
Beleg: [1]
Anwendung
Der Medizinische Dienst verweist seit Version 2025 ausdrücklich auf das Urteil B 1 KR 25/22 R vom 29.08.2023: Bei Aufnahme objektiv vorhandene, stationär behandlungsbedürftige Leiden werden vorbehaltlich spezieller Regelungen nach ihrem Ressourcenverbrauch gewichtet. Das gilt auch, wenn eine Erkrankung erst später erkannt wurde. Für die Fallprüfung sind daher Vorliegen und Behandlungsbedürftigkeit bei Aufnahme sowie die zugehörigen Leistungen getrennt nachvollziehbar zu machen.
Grenzen der Aussage
- Das Urteil betrifft die DKR 2013. Die Übertragung auf heutige Fälle erfordert den Abgleich mit der einschlägigen Jahresfassung und dem konkreten Sachverhalt.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Deutsche Kodierrichtlinien Version 2026 ↗
2026, Stand 20.11.2025; Der 20.11.2025 ist auf der InEK-Seite als Dokumentstand angegeben; ein gesondertes Veröffentlichungsdatum ist nicht belegt.; D002u, gedruckte Seiten 4 und 7; PDF-Seiten 26 und 29
- SEG 4-Kodierempfehlungen – Hinweise zur Anwendung ↗
Veröffentlichte Fassung am 12.09.2026; Hinweis ab der Version 2025
- BSG B 1 KR 25/22 R vom 29.08.2023 – Urteilstext, Wiedergabe bei Medcontroller ↗
Urteil zur DKR 2013; Urteilstext Randnummern 16–20; Randnummer 13; zeitlicher Abgleich ist redaktioneller Anwendungshinweis
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