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KodierungPraxisfrage

Wie wird bei konkurrierenden Erkrankungen die Hauptdiagnose bestimmt?

Aufnahmebezug und Ressourcenverbrauch einordnen.

Geltungsbereich

Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.

Einordnung

Die Hauptdiagnose wird nach Abschluss der Analyse bestimmt. Bei mehreren gleichermaßen geeigneten Diagnosen berücksichtigt DKR D002u den Ressourcenverbrauch.

Beleg: [1]

Anwendung

Der Medizinische Dienst verweist seit Version 2025 ausdrücklich auf das Urteil B 1 KR 25/22 R vom 29.08.2023: Bei Aufnahme objektiv vorhandene, stationär behandlungsbedürftige Leiden werden vorbehaltlich spezieller Regelungen nach ihrem Ressourcenverbrauch gewichtet. Das gilt auch, wenn eine Erkrankung erst später erkannt wurde. Für die Fallprüfung sind daher Vorliegen und Behandlungsbedürftigkeit bei Aufnahme sowie die zugehörigen Leistungen getrennt nachvollziehbar zu machen.

Beleg: [2][3]

Grenzen der Aussage

  • Das Urteil betrifft die DKR 2013. Die Übertragung auf heutige Fälle erfordert den Abgleich mit der einschlägigen Jahresfassung und dem konkreten Sachverhalt.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. InEK · Regelwerk
    Deutsche Kodierrichtlinien Version 2026

    2026, Stand 20.11.2025; Der 20.11.2025 ist auf der InEK-Seite als Dokumentstand angegeben; ein gesondertes Veröffentlichungsdatum ist nicht belegt.; D002u, gedruckte Seiten 4 und 7; PDF-Seiten 26 und 29

  2. Medizinischer Dienst · Methodik / Auslegung
    SEG 4-Kodierempfehlungen – Hinweise zur Anwendung

    Veröffentlichte Fassung am 12.09.2026; Hinweis ab der Version 2025

  3. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei Medcontroller · Entscheidung · 29.08.2024
    BSG B 1 KR 25/22 R vom 29.08.2023 – Urteilstext, Wiedergabe bei Medcontroller

    Urteil zur DKR 2013; Urteilstext Randnummern 16–20; Randnummer 13; zeitlicher Abgleich ist redaktioneller Anwendungshinweis

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