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Recht & VergütungRegelwerk

Wann ist eine Krankenhausleistung nach § 115f SGB V abzurechnen?

Hybrid-DRG 2026: Wie entsteht die Abrechnungszuordnung?

Geltungsbereich

Krankenhausfälle mit Aufnahme vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026; § 115f am 12. September 2026 abgerufen.

Kurzantwort

§ 115f verbindet eine definierte Leistungsauswahl mit sektorengleichen Fallpauschalen. Die Vergütung gilt unabhängig von ambulanter Erbringung oder stationärer Übernachtung. Leistungskatalog, Zuordnung und Abrechnungsregeln des jeweiligen Jahres bestimmen den konkreten Fall.

Beleg: [1][2]

So wird 2026 zugeordnet

Die Umsetzungsvereinbarung verweist auf den Leistungskatalog, die Fallpauschalen und die Gruppierungsregeln 2026. Ergibt die Zuordnung eine Hybrid-DRG, ist eine Abrechnung dieser Leistung über die Vergütungssystematik nach § 115b ausgeschlossen. Krankenhäuser nutzen den Datenaustausch nach § 301.

Beleg: [2]

Wiederaufnahme am Entlassungstag

Bei unmittelbar leistungsbezogener vollstationärer Wiederaufnahme am Entlassungstag sind die Falldaten zusammenzuführen und neu zu gruppieren. Das daraus entstehende Entgelt richtet sich nach den einschlägigen Vergütungsregeln.

Beleg: [2]

Berechtigung und Qualität

Die gesetzlich genannten Leistungserbringer müssen die Qualitätsvoraussetzungen nach § 115b Absatz 1 Satz 5 erfüllen. Die Krankenkassen prüfen Abrechnung, Wirtschaftlichkeit und Qualität und können hierfür den Medizinischen Dienst beauftragen.

Beleg: [1]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Für den vollständigen Fall die Jahresfassung und das Ergebnis der Gruppierung festhalten.
  2. Bei Wiederaufnahme den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang prüfen.

Grenzen der Aussage

  • Ein einzelner OPS-Kode beantwortet die Vergütungszuordnung noch nicht. Die Vereinbarung und Gruppierungsregeln müssen für den gesamten Fall passen.
  • Die Umsetzungsvereinbarung betrifft Aufnahmen 2026. Für 2027 ist die dann geltende Fassung erforderlich.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz · Regelwerk
    § 115f SGB V: Spezielle sektorengleiche Vergütung

    Absätze 1 bis 4 Konsolidierten Gesetzestext bei Gesetze im Internet gelesen.

  2. GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft · Regelwerk
    Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung vom 17. Dezember 2025

    Präambel und §§ 1, 2, 4 und 8; Seiten 2 bis 4 Text auf der Internetseite der herausgebenden Stelle gelesen.

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