Qualitätsbericht: Welche Fassung gilt für das Berichtsjahr 2025?
Die Regelungen werden auch innerhalb eines Veröffentlichungsjahres ergänzt. Für den Bericht müssen Berichtsjahr, geltende Fassung und zugehörige Anlagen zusammenpassen.
Geltungsbereich
Strukturierter Qualitätsbericht nach § 136b SGB V; Anlagen für das Berichtsjahr 2025, geprüft am 12. September 2026.
Einordnung
Die Regelungen zum Qualitätsbericht verpflichten die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln. Die am 12. September 2026 geprüfte Richtlinienseite nennt als letzte Änderung den 18. Juni 2026 und als Inkrafttreten den 11. Juli 2026. Sie stellt die Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2025 gesondert bereit.
Beleg: [1]
Was die Quelle zeigt
Zu diesen Unterlagen gehören Inhalt und Umfang des Berichts, Datensatzbeschreibung, Auswahllisten, Qualitätsindikatoren und Plausibilisierungsregeln. Ein älteres Formular oder eine Vorjahresdatei kann daher andere Vorgaben enthalten. Das Berichtsjahr beschreibt den berichteten Zeitraum; das Datum eines Beschlusses oder seiner Veröffentlichung bezeichnet etwas anderes.
Beleg: [1]
Was die Quelle zeigt
Für eine nachvollziehbare Erstellung empfiehlt sich ein Versionsverzeichnis mit Berichtsjahr, verwendeten Anlagen, Abrufdatum und zuständigen Bereichen. Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss angebotene Plausibilisierungsdienst prüft Berichtsdateien des aktuellen Berichtsjahres auf Schemakonformität und Plausibilität. Eine inhaltliche Freigabe der Angaben im Haus bleibt zusätzlich sinnvoll.
Beleg: [2]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Auf der Richtlinienseite zuerst das Berichtsjahr auswählen.
- Anlagen, Auswahllisten und Plausibilisierungsregeln gemeinsam mit Versionsstand ablegen.
- Technische Prüfung und fachliche Freigabe der berichteten Angaben dokumentieren.
Grenzen der Aussage
- Dieser Beitrag nennt keine Abgabefrist. Fristen, Nachlieferungen und spätere Änderungen sind unmittelbar bei der Annahmestelle und in den geltenden Regelungen zu prüfen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser ↗
Aktuelle Fassung und Anlagen für das Berichtsjahr 2025 Berichtspflicht, aktueller Änderungsstand und Zuordnung der Anlagen zum Berichtsjahr. Dokumentdatum: 2026-06-18. In Kraft seit 2026-07-11.
- Häufige Fragen zum Datenportal für Qualitätsberichte ↗
Plausibilisierungsdienst Prüfung der Berichtsdateien auf Schemakonformität und Plausibilität.
Hat der Beitrag Ihre Frage geklärt?
Ihre Rückmeldung hilft, Lücken und veraltete Angaben zu finden. Übermittelt werden nur der Beitrag und die gewählte Antwort.
Eine konkrete Korrektur vorschlagen →Änderungsverlauf
- · Erstfassung mit Quellenabgleich. Unabhängige fachliche Freigabe steht aus.