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Ambulantisierung: die operative Checkliste für die Abteilungsleitung

69 Hybrid-DRGs, 904 OPS-Kodes — und rund 70 Prozent der Kliniken arbeiten dabei nicht kostendeckend. Sieben Punkte, die Abteilungsleitungen 2026 operativ klären sollten.

Dr. Sven Jungmann

Dr. Sven Jungmann

CEO

OP-Planungsbesprechung mit Wochenplan an der Wand, ein Eingriff ist als ambulanter Fall markiert

Donnerstag, OP-Planungsbesprechung. Auf dem Plan für nächste Woche: zwei laparoskopische Cholezystektomien, angesetzt wie immer, mit je zwei Übernachtungen. Seit Januar steht die Cholezystektomie im Hybrid-DRG-Katalog: derselbe Eingriff, eine Vergütung — unabhängig davon, ob die Patientin über Nacht bleibt oder abends nach Hause geht [1]. Was jahrzehntelang eine Routinefrage der Stationsorganisation war, ist eine Kalkulationsfrage geworden. Und sie wird in der Abteilung entschieden, nicht im Verwaltungstrakt.

Der Stand der Kataloge

Drei Regelwerke bestimmen, welche Eingriffe den stationären Rahmen verlassen. Der AOP-Katalog nach § 115b SGB V umfasst rund 3.000 definierte Eingriffe und wird jährlich an den OPS angepasst; der AOP-Vertrag 2026 gilt in der Fassung vom 17. Dezember 2025 [2, 3]. Für eine Katalogleistung, die stationär erbracht werden soll, braucht es einen dokumentierten Kontextfaktor nach Anlage 2 oder eine medizinische Begründung im Einzelfall — sonst ist der Fall in der Abrechnungsprüfung kaum zu halten. Dass 86 Prozent der Kliniken die Kontextfaktoren für ungeeignet halten, die stationäre Notwendigkeit abzubilden [4], macht die Einzelfalldokumentation umso wichtiger.

Die Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V, eingeführt 2024, sind der eigentliche Wachstumsposten: Der Katalog 2026 umfasst 69 abrechenbare Hybrid-DRGs mit 904 OPS-Kodes — im Vorjahr waren es 583 Kodes. Neu dabei sind unter anderem Appendektomie, Cholezystektomie, minimalinvasive Eingriffe an Koronararterien und peripheren Gefäßen sowie Frakturosteosynthesen; Leistungen für Kinder und für Menschen mit Behinderung wurden herausgenommen [1]. Der gesetzliche Auftrag: Der Katalog sollte mindestens eine Million ehemals vollstationäre Fälle umfassen, politisches Ziel sind rund zwei Millionen bis 2030 [5].

Dritter Baustein: die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V. Ihr Leistungskatalog ist seit März 2026 vereinbart; die ersten Häuser werden voraussichtlich ab 2027 arbeiten [6]. Für die meisten Abteilungen ist das vorerst ein Beobachtungsposten — für Standorte, deren Zukunft in der Krankenhausplanung offen ist, deutlich mehr.

Die unbequeme Zwischenbilanz

Das Krankenhaus Barometer 2025 des Deutschen Krankenhausinstituts (Befragung von 376 Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten) zeigt, wie weit die Umsetzung ist — und wie teuer: 92 Prozent der Kliniken rechnen bereits Hybrid-DRGs ab. Rund 70 Prozent erbringen diese Leistungen derzeit nicht kostendeckend; nur 5 Prozent arbeiten mindestens überwiegend kostendeckend. Bis 2028 erwarten rund 40 Prozent der Kliniken eine Verlagerung von mehr als 10 Prozent der ehemals stationären Fälle, bis 2030 sind es 56 Prozent. Erlösmanagement und Patientensteuerung haben die meisten Häuser angepasst — die räumliche Trennung ambulanter Eingriffe vom stationären Betrieb ist dagegen nur selten vollständig umgesetzt [5].

Die Vergütungsform ist also flächendeckend angekommen, der Prozessumbau dahinter kaum. Die beiden Befunde erklären einander: Ein ambulanter Fall, der durch stationäre Strukturen läuft — volle Aufnahmestrecke, Station als Wartezone, Personal, das für Übernachtungen geplant ist —, trägt Kosten, die die Hybrid-DRG nicht vergütet. Genau dazwischen liegt die Arbeit der Abteilungsleitung.

Die Checkliste

Sieben Punkte, von der Analyse zur Umsetzung. Keiner davon setzt voraus, dass das Haus eine Strategieabteilung hat.

  1. Portfolio-Inventur, jährlich. Legen Sie die Fallzahlliste der Abteilung gegen den AOP-Katalog und die 904 OPS-Kodes des Hybrid-DRG-Katalogs 2026: Welche Eingriffe sind betroffen, wie viele Fälle, welcher Erlösanteil? Die Kataloge werden jedes Jahr fortgeschrieben — die Inventur gehört in den Jahresrhythmus der Abteilung.
  2. Die Aufnahmeentscheidung dokumentationsfest machen. Für Katalogleistungen ist „stationär“ begründungspflichtig: Kontextfaktor oder medizinische beziehungsweise soziale Begründung, dokumentiert am Aufnahmetag mit Befund. Der Kontextfaktor gehört in die Aufnahmedokumentation wie die Allergie in die Prämedikation: erhoben, benannt, datiert. Wer das dem Entlasstag überlässt, verschenkt Fälle an die Prüfung — und die Prüfquote von 2027 entsteht jetzt.
  3. Die Beidseitig-Änderung 2026 kennen. Das OPS-Kennzeichen „beidseitig“ ist entfallen; beidseitige Eingriffe brauchen jetzt zwei OPS-Kodes [3]. Eine Fußnote, bis die Kodierung eines beidseitigen Eingriffs über Katalogzuordnung und Vergütung entscheidet.
  4. Prozess vor Preis. Die 70-Prozent-Zahl ist das Benchmark-Argument: Kostendeckend wird ambulantes Operieren erst mit umgebautem Prozess — getaktete OP-Straße, angepasster Personaleinsatz, schlanke Dokumentation, klare Entlasskriterien für denselben Tag. Wer den stationären Prozess zu ambulanten Preisen fährt, subventioniert ihn aus dem übrigen Budget.
  5. Räumlich und organisatorisch trennen, wo es geht. Die seltenste Umsetzung laut DKI — und der Unterschied zwischen einem ambulanten Programm mit eigener Linie und einer Störgröße im stationären Ablauf, die beide Seiten bremst.
  6. Weiterbildung neu planen. Wenn Appendektomie und Cholezystektomie aus dem stationären Spektrum wandern, wandern auch Ausbildungseingriffe. Die Frage, wo Assistenzärzt:innen diese Eingriffe künftig lernen und wie der ambulante Bereich in die Weiterbildung eingebunden wird, sollte die Abteilung beantworten, bevor der Katalog sie beantwortet. Auch die Frage, welche Eingriffszahlen die Weiterbildungsbefugnis künftig tragen, gehört auf diesen Tisch.
  7. Die Zuweiser mitnehmen. Ambulante Pfade ändern, was Praxen erwarten müssen: Vorbereitung, Nachsorge am Entlasstag, Erreichbarkeit bei Komplikationen. Wer umstellt, ohne die zuweisenden Praxen einzubinden, riskiert das Kapital, von dem die Belegung lebt — mehr dazu im Artikel über den Zuweiserstamm.

Woran Sie Fortschritt erkennen

Die Zahl der abgerechneten Hybrid-DRGs taugt kaum als Maßstab — die erreicht fast jedes Haus. Aussagekräftiger sind drei Fragen: Kennt die Abteilung ihren Katalog-Fallanteil? Ist jede stationäre Erbringung einer Katalogleistung am Aufnahmetag begründet? Und gibt es für die häufigsten ambulanten Eingriffe einen Prozess, der sich vom stationären unterscheidet? Wer alle drei mit Ja beantwortet, gehört bereits zur Minderheit.

Wir schreiben regelmäßig über die Schnittstelle von Dokumentation, Ökonomie und Organisation — die Visite ist unser wöchentlicher Brief dazu.

Quellen

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Hybrid-DRG für 2026 stehen fest — das sind die Neuerungen. 13.11.2025. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-13/hybrid-drg-fuer-2026-stehen-fest-das-sind-die-neuerungen
  2. GKV-Spitzenverband. Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/ambulantes_operieren_115_b/ambulantes_operieren_115_b.jsp
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung. AOP-Vertrag an aktuellen OPS und EBM angepasst. 18.12.2025. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/12-18/aop-vertrag-an-aktuellen-ops-und-ebm-angepasst
  4. Deutsches Krankenhausinstitut. Krankenhaus Barometer 2023, Kap. 4. https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/DKI_Krankenhaus_Barometer_2023_final.pdf
  5. Deutsches Krankenhausinstitut. Krankenhaus Barometer 2025, Kap. 5. https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2025/2025-12-29_Anlage_DKI-Krankenhaus-Barometer.pdf
  6. GKV-Spitzenverband. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/sektoruebergr_versorgung_115g/suev_115g.jsp
#Ambulantisierung Krankenhaus#Hybrid-DRG 2026#AOP-Katalog#ambulantes Operieren §115b

Katalogstand 2026 (AOP-Vertrag vom 17.12.2025, Hybrid-DRG-Beschluss vom 11.11.2025). Die Kataloge werden jährlich fortgeschrieben. Keine Rechtsberatung.

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Diese Analyse stammt von den Leuten hinter Visite.

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