Genügt eine qualifizierte intensivmedizinische Behandlungsleitung von Montag bis Freitag?
Behandlungsleitung auf der Intensivstation am Wochenende.
Geltungsbereich
Aufnahme Dezember 2015, Entlassung Februar 2016; Kode 8-980, Fassung 2015.
Bundessozialgericht · B 1 KR 20/23 R · 25.06.2024
Kurzantwort
Für den Kode 8-980 in der Fassung 2015 verlangt das Urteil tägliche persönliche Anwesenheit einer mit der Behandlungsleitung betrauten Fachärztin oder eines Facharztes mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin, auch am Wochenende. Im Übrigen muss Rufbereitschaft bestehen.
Beleg: [1]
Warum reichte die Organisation nicht?
An Wochenenden fehlten im entschiedenen Fall die qualifizierte Behandlungsleitung und eine entsprechende Rufbereitschaft. Die Revision des Krankenhauses blieb erfolglos. Die fachliche Verantwortung muss tatsächlich ausgeübt werden.
Beleg: [1]
Wie konkret ist die Anwesenheitsvorgabe?
Das Gericht verlangt zumindest kurzzeitige tägliche Anwesenheit auf der Intensivstation zur Beurteilung des Zustands und möglichen Anpassung des Behandlungsplans. Es legt hierfür keine allgemeine Stundenzahl fest.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Dienstplan, Qualifikation, tatsächliche Anwesenheit, Vertretung und Rufbereitschaft für jeden Behandlungstag zuordnen.
Grenzen der Aussage
- Anwesenheitsvorgaben anderer Komplexkodes können abweichen. Für das jeweilige Aufnahmejahr ist der konkrete Wortlaut heranzuziehen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2024, B 1 KR 20/23 R ↗
Wiedergabe bei Medcontroller. Randnummern 12–23, 26 Urteilstext in nicht amtlicher Wiedergabe gelesen. Der unmittelbare Abruf beim Gericht war in dieser Recherche nicht möglich.
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