Schließt die Bezeichnung als Überwachungsstation eine intensivmedizinische Komplexbehandlung aus?
Wann gilt eine Station für den Kode 8-980 als Intensivstation?
Geltungsbereich
Behandlungen 2013; Operationen- und Prozedurenschlüssel 2013, Kode 8-980.21.
Bundessozialgericht · B 1 KR 28/24 R · 27.08.2025
Kurzantwort
Für den ausgelegten Kode 8-980 von 2013 kommt es auf die tatsächlichen Funktionen und die personelle und apparative Ausstattung an. Die bloße Stationsbezeichnung beantwortet die Kodierfrage nicht.
Beleg: [1]
Welche Ausstattung zählt?
Die Station muss lebensgefährlich bedrohte oder gestörte lebensnotwendige Funktionen nach ärztlichen Standards überwachen und behandeln können. Die erforderliche Basisausstattung hängt unter anderem von Versorgungsebene, Bettenzahl und medizinischem Fortschritt ab. Eine ausreichende Beatmungsmöglichkeit gehört dazu.
Beleg: [1]
Was blieb offen?
Das Gericht verlangte weitere Feststellungen zur Geräteausstattung und täglichen Anwesenheit einer qualifizierten Behandlungsleitung. Der Vergütungsanspruch wurde nicht abschließend bestätigt.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Ausstattung und Personal für den damaligen Behandlungszeitraum belegen.
- Die tatsächlichen Möglichkeiten mit den einzelnen Merkmalen der maßgeblichen Kodefassung abgleichen.
Grenzen der Aussage
- Das Urteil enthält keine allgemeine Mindestzahl von Geräten und keine Freigabe sämtlicher Überwachungsstationen.
- Aktuelle Strukturprüfungen und Leistungsgruppenvorgaben sind gesonderte Regelungszusammenhänge.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 27.08.2025, B 1 KR 28/24 R ↗
Wiedergabe bei Medcontroller. Randnummern 18–30, 39–44 Urteilstext in nicht amtlicher Wiedergabe gelesen. Der unmittelbare Abruf beim Gericht war in dieser Recherche nicht möglich.
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