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Recht & VergütungRechtsprechung

Kann eine kurze Notfallversorgung vor Verlegung vollstationär sein?

Entscheidend ist die verdichtete Nutzung spezifischer Krankenhausmittel.

Geltungsbereich

Schlaganfallversorgung 2015; Fallpauschalenvereinbarung 2015.

Bundessozialgericht · B 1 KR 15/22 R · 29.08.2023

Kernaussage

Auch eine kurze Notfallbehandlung kann stationär sein, wenn spezifische Krankenhausmittel intensiv eingesetzt werden oder ihr Einsatz konkret vorgesehen ist. Aufenthaltsdauer und Behandlungsort allein entscheiden darüber nicht.

Beleg: [1]

Entscheidung im Fall

Das Gericht erkannte die Versorgung mit Schlaganfallbehandlung und anschließender Verlegung als vollstationär an.

Beleg: [1]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Ressourcen, Ablauf und Behandlungsplan mitteilen; für die Fälligkeit reichen Kodes häufig nicht.

Grenzen der Aussage

  • Geplanter Ressourceneinsatz braucht eine realistische Umsetzungschance. Abrechnungsjahr und konkrete Versorgung bleiben maßgeblich.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei nu:legal · Entscheidung
    Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023, B 1 KR 15/22 R

    Nicht amtliche Volltextwiedergabe; Randnummern 2, 14–26.

  2. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei nu:legal · Entscheidung
    Bundessozialgericht, Urteil vom 20.03.2024, B 1 KR 37/22 R

    Weiterführende Abgrenzung zur vorsorglichen Ressourcenreservierung; nicht amtlicher Volltext.

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