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KodierungPraxisfrage

Wann trägt eine Ernährungsbeurteilung die Kodierung einer Mangelernährung?

Risikoerfassung, Diagnose und Katalogkriterien nachvollziehbar auseinanderhalten.

Geltungsbereich

Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.

Risiko und Diagnose

Eine auffällige Risikoerfassung führt zunächst zur vertieften Ernährungsbeurteilung. Die S3-Leitlinie 2025 für ältere Personen empfiehlt diesen Ablauf ausdrücklich, auch bei Übergewicht. Festzuhalten sind unter anderem Gewichtsverlauf, Nahrungsaufnahme, mögliche Ursachen, Diagnose, Maßnahmen und deren Wirkung. So bleibt nachvollziehbar, ob ein Risiko, eine diagnostizierte Mangelernährung oder beides die Behandlung geprägt hat.

Beleg: [2]

Diagnosekriterien nach GLIM

Der GLIM-Konsens verlangt mindestens ein körperliches und ein ursachenbezogenes Kriterium. Körperliche Kriterien sind ungewollter Gewichtsverlust, niedriger Körpermassenindex oder verringerte Muskelmasse; ursachenbezogene Kriterien sind verminderte Nahrungsaufnahme beziehungsweise -verwertung oder Entzündung beziehungsweise Krankheitsbelastung. Die Aktualisierung 2025 bestätigt diese Kombination. Sie rät wegen begrenzter Aussagekraft davon ab, niedriges Serumalbumin als Mangelernährungsmerkmal zu verwenden. Erfüllte Kriterien und Messverfahren sollten aus der Diagnosebegründung hervorgehen.

Beleg: [3]

Vorgaben der ICD-10-GM

Für die Verschlüsselung bleibt der ICD-10-GM-Wortlaut maßgeblich. E40 bis E46 enthalten eigene Hinweise und Schweregraddefinitionen. Der Katalog erläutert insbesondere, dass eine einzelne Gewichtsmessung ohne weitere klinische Befunde oder Laborergebnisse keine endgültige Diagnose trägt. Ein bestimmter Wert aus einer Risikoerfassung lässt sich deshalb nicht unmittelbar in E43 oder E44 übersetzen; die gewählte Kategorie benötigt eine nachvollziehbare Übereinstimmung mit ihren Vorgaben.

Beleg: [1]

Kachexie gesondert prüfen

Für R64 Kachexie ist die eigenständige Schlichtungsentscheidung zur KDE 16 vollständig heranzuziehen. Dazu gehört ihre Fußnote für Fälle, in denen sich der Gewichtsverlust nicht feststellen lässt. Die Kategorie benötigt eine eigene Prüfung anhand der dokumentierten Befunde.

Beleg: [4]

Grenzen der Aussage

  • Die zitierte S3-Leitlinie betrifft ältere Personen. Für andere Altersgruppen sind passende klinische Leitlinien hinzuzunehmen; eine automatische Zuordnung von GLIM-Schweregraden zu ICD-Kodes wird hier nicht behauptet.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. BfArM · Regelwerk
    ICD-10-GM 2026: E40 bis E46

    2026; Gruppenhinweise E40–E46 sowie E43 und E44; Abgleich mit klinischen Kriterien redaktionell abgeleitet

  2. Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin und beteiligte Fachgesellschaften · Klinische Leitlinie
    S3-Leitlinie Klinische Ernährung und Hydrierung im Alter

    2025; Die DGEM nennt als Erscheinungsmonat Februar 2025; ein genauer Veröffentlichungstag ist nicht belegt.; Empfehlung 10 und Kommentar, gedruckte Seiten 229–230, PDF-Seiten 10–11

  3. Jensen und Mitautor:innen; Journal of Parenteral and Enteral Nutrition · Wissenschaftlicher Konsens · 14.04.2025
    GLIM-Konsens zur Diagnose der Mangelernährung: Aktualisierung nach fünf Jahren

    2025; Originalpublikation im Volltext gelesen; Titelübersetzung. Inhaltlich gemeinsam mit Clinical Nutrition veröffentlicht.; Einleitung, Absätze zum zweistufigen Verfahren und zu Serumalbumin; Tabelle 5; Dokumentationsfolgerung redaktionell

  4. Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG, Geschäftsstelle beim InEK · Regelwerk · 15.10.2020
    Entscheidung des Schlichtungsausschusses zur KDE 16: Kachexie

    Entscheidung vom 30.09.2020; Seite 1: Entscheidung, einschließlich Fußnote; keine Übernahme der historischen Diskussion auf Seite 2

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