Welche Nachweise braucht eine Behandlungsmethode mit Potenzial?
Potenzial erfordert fallbezogene und wissenschaftliche Begründung.
Geltungsbereich
Behandlungen 2016; § 137c Absatz 3 SGB V, Fassung 23.07.2015.
Bundessozialgericht · B 1 KR 33/21 R · 13.12.2022
Kernaussage
Der individuelle Heilversuch setzt eine schwerwiegende Erkrankung, fehlende konkret verfügbare Standardtherapie und eine potenzielle Alternative voraus. Ohne Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegt das Potenzial voller gerichtlicher Prüfung; ein laufendes Bewertungsverfahren genügt nicht.
Beleg: [1]
Nachweise
Aussagekräftige Studienerkenntnisse müssen eine effektivere Behandlung gegenüber Standardmethoden und die Schließung der Evidenzlücke durch eine einzige Studie in begrenzter Zeit erwarten lassen. Die Gesamtabwägung der möglichen Vor- und Nachteile gegenüber Standardmethoden muss positiv ausfallen; Schädlichkeit oder Unwirksamkeit dürfen nicht feststehen.
Beleg: [1]
Entscheidung im Fall
Bei den Lungenimplantaten blieben Standardalternativen und Potenzial ungeklärt; das Gericht verwies zurück.
Beleg: [1]
Grenzen der Aussage
- Die historische Fassung vor einer Erprobungsrichtlinie ist maßgeblich; aktuelle Methodenentscheidungen gesondert prüfen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R ↗
Nicht amtlicher Volltext bei nu:legal; Randnummern 19–38.
- Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Potentialbehandlung im Krankenhaus ↗
Juristische Einordnung durch Dr. Dominique Jaeger.
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