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Recht & VergütungRechtsprechung

Welche Nachweise braucht eine Behandlungsmethode mit Potenzial?

Potenzial erfordert fallbezogene und wissenschaftliche Begründung.

Geltungsbereich

Behandlungen 2016; § 137c Absatz 3 SGB V, Fassung 23.07.2015.

Bundessozialgericht · B 1 KR 33/21 R · 13.12.2022

Kernaussage

Der individuelle Heilversuch setzt eine schwerwiegende Erkrankung, fehlende konkret verfügbare Standardtherapie und eine potenzielle Alternative voraus. Ohne Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegt das Potenzial voller gerichtlicher Prüfung; ein laufendes Bewertungsverfahren genügt nicht.

Beleg: [1]

Nachweise

Aussagekräftige Studienerkenntnisse müssen eine effektivere Behandlung gegenüber Standardmethoden und die Schließung der Evidenzlücke durch eine einzige Studie in begrenzter Zeit erwarten lassen. Die Gesamtabwägung der möglichen Vor- und Nachteile gegenüber Standardmethoden muss positiv ausfallen; Schädlichkeit oder Unwirksamkeit dürfen nicht feststehen.

Beleg: [1]

Entscheidung im Fall

Bei den Lungenimplantaten blieben Standardalternativen und Potenzial ungeklärt; das Gericht verwies zurück.

Beleg: [1]

Grenzen der Aussage

  • Die historische Fassung vor einer Erprobungsrichtlinie ist maßgeblich; aktuelle Methodenentscheidungen gesondert prüfen.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei nu:legal · Entscheidung
    Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R

    Nicht amtlicher Volltext bei nu:legal; Randnummern 19–38.

  2. M&P Dr. Matzen & Partner · Sekundärquelle · 20.03.2023
    Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Potentialbehandlung im Krankenhaus

    Juristische Einordnung durch Dr. Dominique Jaeger.

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