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KodierungPraxisfrage

Wo finde ich die geltenden Unterlagen zur OPS-Strukturprüfung?

Richtlinienstand und zuständigen Medizinischen Dienst prüfen.

Geltungsbereich

Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.

Einordnung

Der Medizinische Dienst veröffentlicht die LOPS-Richtlinie 2026 in Version 3, in Kraft seit 1. August 2026. Sie umfasst Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen. Für die Antragstellung ist der für den Krankenhausstandort zuständige Medizinische Dienst maßgeblich.

Beleg: [1][3]

Anwendung

Das zentrale Verzeichnis enthält unter anderem den Antrag für OPS-Kodes, Strukturdaten, erforderliche Unterlagen und das Muster der Bescheinigung. Die zum 1. August 2026 wirksame Änderung betrifft ausschließlich Leistungsgruppenprüfungen.

Beleg: [1][2][3]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Zentrale Richtlinie und Anlagen aufrufen.
  2. Die ausfüllbaren Unterlagen des zuständigen Medizinischen Dienstes verwenden.
  3. Standort, OPS-Version und Bescheinigungszeitraum zuordnen.

Grenzen der Aussage

  • Eine neue Richtlinienversion kann einzelne Prüfbereiche unterschiedlich betreffen. Versionsnummer und Änderungsgegenstand gehören zusammen.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Medizinischer Dienst · Methodik / Auslegung
    OPS-Strukturprüfung – Richtlinie und Unterlagen

    LOPS-Richtlinie 2026, Version 3; Amtlicher Richtlinientext: Seite 2 (Änderung vom 16.07.2026, Genehmigung am 29.07.2026, Inkrafttreten am 01.08.2026); § 1 Absatz 4 zur Zuständigkeit; zentrale Übersichtsseite; Zentrales Verzeichnis: Anlagen 1, 3, 6 und 9; amtlicher Richtlinientext Seite 2 zum begrenzten Änderungsgegenstand

  2. Medizinischer Dienst Bund · Methodik / Auslegung
    Stationäre Leistungen – Richtlinien und Veröffentlichungen

    Veröffentlichte Fassung am 12.09.2026; Zentrales Verzeichnis: Anlagen 1, 3, 6 und 9; amtlicher Richtlinientext Seite 2 zum begrenzten Änderungsgegenstand

  3. Medizinischer Dienst Bund · Regelwerk
    LOPS-Richtlinie 2026, Version 3 – amtlicher Richtlinientext

    2026, Version 3; Amtlicher Richtlinientext: Seite 2 (Änderung vom 16.07.2026, Genehmigung am 29.07.2026, Inkrafttreten am 01.08.2026); § 1 Absatz 4 zur Zuständigkeit; zentrale Übersichtsseite; Zentrales Verzeichnis: Anlagen 1, 3, 6 und 9; amtlicher Richtlinientext Seite 2 zum begrenzten Änderungsgegenstand

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