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Thüringer Landessozialgericht

Hauptdiagnose bei diabetischem Fußsyndrom (I70.24 oder E11.75)

L 6 KR 1002/14 · Urteil vom 28.11.2017

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
    Thüringer Landessozialgericht · L 6 KR 1002/14 · 28.11.2017

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