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Landessozialgericht Baden-Württemberg

Entfernung einer Hämatommembran und OPS-Kodierung

L 11 KR 860/23 · Urteil vom 10.02.2026

Gegenstand der Entscheidung

Das Gericht verneinte die Abrechnung des OPS 5-015.5 für die Entfernung einer Subduralhämatommembran.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Landessozialgericht Baden-Württemberg
    Landessozialgericht Baden-Württemberg · L 11 KR 860/23 · 10.02.2026

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