Sächsisches Landessozialgericht
Kodierung eines azellulären Gewebetransplantats
L 1 KR 85/22 · Urteil vom 21.04.2026
- Gericht
- Sächsisches Landessozialgericht
- Aktenzeichen
- L 1 KR 85/22
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 12.09.2026
Gegenstand der Entscheidung
Das Gericht verneinte die streitige Kodierung bei einem azellulären Implantat im Behandlungsfall 2020. Geprüft wurden Abstoßung und Versagen transplantierten Gewebes.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext
- Sächsisches Landessozialgericht · L 1 KR 85/22 · 21.04.2026 ↗
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- Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.
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