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Sächsisches Landessozialgericht

Kodierung eines azellulären Gewebetransplantats

L 1 KR 85/22 · Urteil vom 21.04.2026

Gegenstand der Entscheidung

Das Gericht verneinte die streitige Kodierung bei einem azellulären Implantat im Behandlungsfall 2020. Geprüft wurden Abstoßung und Versagen transplantierten Gewebes.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Sächsisches Landessozialgericht
    Sächsisches Landessozialgericht · L 1 KR 85/22 · 21.04.2026

    Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.

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  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

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