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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Gefäßimplantatoperation und Prozedurenkodierung

L 5 KR 357/25 KH · Urteil vom 21.04.2026

Gegenstand der Entscheidung

Die Berufung der Krankenkasse blieb erfolglos. Der Behandlungsfall 2018 betraf Gefäßimplantatkodes und die Kodierung intensivmedizinischer Komplexbehandlung.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen · L 5 KR 357/25 KH · 21.04.2026

    Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.

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  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

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