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KodierungPraxisfrage

Welche Nachweise braucht die Kodierung einer respiratorischen Insuffizienz?

Klinische Zeichen und Messbedingungen mit J96 und der Schlichtungsentscheidung abgleichen.

Geltungsbereich

Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.

Diagnose und Messbedingungen

Für J96.- sind klinische Zeichen einer respiratorischen Insuffizienz zusammen mit den Messbefunden zu prüfen. Die Entscheidung zur KDE 37 nennt eine pathologische arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse, beurteilt nach den Normwerten des Analysegeräts, oder eine peripher pulsoxymetrisch gemessene Sauerstoffsättigung von höchstens 92 Prozent. Die Messung soll unter Raumluft erfolgen, sofern der Zustand dies zulässt. Diese Einschränkung gehört zur Regel; eine erforderliche Sauerstoffversorgung darf nicht allein für einen Kodiernachweis unterbrochen werden.

Beleg: [2]

Nachweise in der Dokumentation

Für die Nachvollziehbarkeit sollten klinische Zeichen, Messverfahren, Zeitpunkt, Messwert und Sauerstoffzufuhr dokumentiert sein. Wenn eine Raumluftmessung medizinisch nicht möglich war, gehört auch dieser Umstand in die Beurteilung. Eine dokumentierte Sauerstoffgabe allein liefert die Kombination aus klinischen Zeichen und Messbefund nicht. Bei unvollständigen Angaben ist eine ärztliche Klärung sinnvoll.

Beleg: [2]

Unterkategorien und Ausschlüsse

Der Katalog 2026 unterscheidet akute und chronische Verläufe sowie den hypoxämischen, hyperkapnischen oder nicht näher bezeichneten Typ. Bei akuter Insuffizienz und vorbestehender oder im Verlauf entstehender chronischer Insuffizienz verlangt J96.0- zusätzlich J96.1-. Außerdem sind Ausschlüsse zu beachten, darunter J95.- für respiratorische Insuffizienz nach medizinischen Maßnahmen. Die Auswahl der Unterkategorien muss die dokumentierte Diagnose abbilden.

Beleg: [1]

Grenzen der Aussage

  • Die Schlichtungsentscheidung ist seit den dort genannten Aufnahme- und Prüfzeitpunkten anwendbar und wird in DKR 1004u 2026 wiedergegeben. Sie ist keine Anleitung zur eigenständigen Diagnosestellung.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. BfArM · Regelwerk
    ICD-10-GM 2026: J95 bis J99, insbesondere J96

    2026; J96.-: Ausschlüsse, fünfte Stellen und Kodierhinweis bei J96.0-

  2. Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG, Geschäftsstelle beim InEK · Regelwerk · 15.10.2020
    Entscheidung des Schlichtungsausschusses zur KDE 37: respiratorische Insuffizienz

    Entscheidung vom 30.09.2020; Seite 1: Entscheidung; Hinweis zur Fortführung medizinisch erforderlicher Versorgung aus dem Vorbehalt zur Raumluftmessung abgeleitet; Seite 1: klinische Zeichen, Messverfahren und Raumluftvorbehalt; praktische Dokumentationsfolgerung

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