Darf eine stationäre Verdachtsdiagnose kodiert werden?
Entlassungsziel und Behandlung berücksichtigen.
Geltungsbereich
Stationäre Kodierung im Krankenhaus: spezielle Kodierrichtlinien und die einschlägige Jahresfassung prüfen.
Einordnung
DKR D008b unterscheidet Entlassung nach Hause und Verlegung. Bei Entlassung nach Hause gilt: Ohne eingeleitete Behandlung der unbestätigten Verdachtsdiagnose werden die Symptome kodiert. Bei eingeleiteter Behandlung und weiterhin uneindeutigen Untersuchungsergebnissen wird die Verdachtsdiagnose kodiert. Bei Verlegung kodiert das verlegende Krankenhaus den Verdacht anhand der dann verfügbaren Informationen.
Beleg: [1]
Grenzen der Aussage
- Die Diagnose darf am Aufenthaltsende weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sein.
- Spätere Informationen des aufnehmenden Krankenhauses ändern diese Kodierung rückwirkend nicht.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Deutsche Kodierrichtlinien Version 2026 ↗
2026, Stand 20.11.2025; Der 20.11.2025 ist auf der InEK-Seite als Dokumentstand angegeben; ein gesondertes Veröffentlichungsdatum ist nicht belegt.; D008b, gedruckte Seiten 22–23; PDF-Seiten 44–45
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