Wann kann eine Verlegung Schadensersatz auslösen?
Eine sachgrundlose Verlegung kann ersatzfähige Mehrkosten verursachen.
Geltungsbereich
Verlegung und Behandlungen 2016.
Bundessozialgericht · B 1 KR 29/22 R · 16.05.2024
Kernaussage
Zwingende medizinische oder persönliche Gründe sowie übergeordnete Gründe einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung können eine Verlegung rechtfertigen. Bei gerechtfertigter Verlegung ist kein Wirtschaftlichkeitsvergleich erforderlich. Das Krankenhaus muss den sachlichen Grund nachweisen; die Krankenkasse trägt die Beweislast für ersatzfähige Mehrkosten.
Beleg: [1]
Entscheidung im Fall
Die eigene Fallpauschale blieb korrekt. Ein möglicher Schadensersatzanspruch musste nach Zurückverweisung weiter geprüft werden.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Verlegungsgrund und tatsächlichen Kapazitätsbedarf zeitnah festhalten; behauptete Mehrkosten nachvollziehen.
Grenzen der Aussage
- Medizinisch mögliche Weiterbehandlung im eigenen Haus hat grundsätzlich Vorrang. Historische Aufrechnungsvorschriften nicht ungeprüft übertragen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 16.05.2024, B 1 KR 29/22 R ↗
Nicht amtlicher Urteilstext unter der redaktionellen Einleitung; Randnummern 2, 12–39.
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- · Erstfassung mit Quellenabgleich; fachliche Freigabe ausstehend.