Wann sind Wiederaufnahmen 2026 zu einem Fall zusammenzuführen?
Fristen, Fallmerkmale und Ausnahmen vor der Neugruppierung prüfen.
Geltungsbereich
DRG-Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus; sämtliche betrachteten Aufnahmen liegen im Jahr 2026.
Drei Tatbestände nach § 2 Absatz 1–3
Gleiche Basis-DRG: Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer; die Kennzeichnung der Basis-DRG in Katalogspalte 13 für Hauptabteilungen beziehungsweise 15 für Belegabteilungen nimmt diese Konstellation aus.
Gleiche Hauptdiagnosegruppe (MDC): Wechsel von der medizinischen oder anderen zur operativen Partition innerhalb von 30 Kalendertagen. Eine entsprechend gekennzeichnete Fallpauschale eines beteiligten Aufenthalts verhindert diese Zusammenführung.
Komplikation: Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer wegen einer leistungsbezogenen Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses. Unvermeidbare Nebenwirkungen onkologischer Chemo- oder Strahlentherapie sind hiervon ausgenommen; die beiden vorherigen Tatbestände haben Vorrang. Die Katalogkennzeichnung befreit nicht vom Komplikationstatbestand.
Beleg: [1]
Den Aufnahmetag mitzählen
Nach Nummer 7 der Klarstellungen beginnt die jeweilige Frist mit dem Aufnahmetag; dieser zählt bereits mit. Rechenbeispiel für § 2 Absatz 2: Bei Aufnahme am 1. September ist der 30. Kalendertag der 30. September. Die übrigen Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein.
Beleg: [2]
Erst einzeln gruppieren, dann zusammenführen
Einzeln gruppieren, chronologisch prüfen, anschließend neugruppieren: Die Prüffrist nach Absatz 1 richtet sich nach der oberen Grenzverweildauer des ersten maßgeblichen Aufenthalts.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Eine Fallübersicht mit Aufnahme, Entlassung, Einzelfallgruppierung und dem jeweils geprüften Tatbestand anlegen.
- Bei unklarer Komplikationszuordnung die medizinischen Unterlagen und die begründete Bewertung gemeinsam dokumentieren.
Grenzen der Aussage
- Ausgenommen sind tagesbezogene Entgelte nach § 6 Absatz 1 KHEntgG.
- Diese Übersicht behandelt die FPV-Tatbestände. Die Bewertung einer konkreten Komplikation kann eine zusätzliche medizinische und rechtliche Prüfung erfordern.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Fallpauschalenvereinbarung 2026 ↗
Vereinbarung vom 14.11.2025; § 2 Absatz 1–4, Seiten 4–6; § 12, Seite 13. Veröffentlichungsdatum laut InEK-Verzeichnis für 2026.
- Klarstellungen der Vertragsparteien zur Fallpauschalenvereinbarung 2026 ↗
Fassung vom 14.11.2025; Nummer 7, Seite 2. Veröffentlichungsdatum laut InEK-Verzeichnis für 2026.
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