Wann dürfen Wiederaufnahmen wirtschaftlich zusammengeführt werden?
Ab 2019 begrenzen Gesetz und Vereinbarung zusätzliche Zusammenführungstatbestände.
Geltungsbereich
Behandlungen 2019; Fallpauschalenvereinbarung 2019 und § 8 Absatz 5 KHEntgG.
Bundessozialgericht · B 1 KR 10/22 R · 11.05.2023
Kernaussage
Für Entlassung und Wiederaufnahme im selben Krankenhaus darf die Rechtsprechung ab 2019 grundsätzlich keine zusätzlichen wirtschaftlichen Zusammenführungsfälle entwickeln. Maßgeblich sind gesetzliche und vertragliche Regelungen.
Beleg: [1]
Entscheidung im Fall
Die getrennte Vergütung blieb bestehen. Missbrauch bleibt ausgenommen: Eine Entlassung ohne nachvollziehbaren Sachgrund darf nicht offensichtlich allein weitere Fallpauschalen erzeugen.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Aufnahmejahr, geltende Zusammenführungsregeln und konkreten Entlassungsgrund gegenüberstellen.
Grenzen der Aussage
- Keine pauschale Befreiung vom Wirtschaftlichkeitsgebot; frühere Fälle und spätere Vereinbarungen gesondert prüfen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.2023, B 1 KR 10/22 R ↗
Nicht amtlicher Volltext bei Open Legal Data; Randnummern 2, 9–25, 37–38.
- Zur Wirkung des § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG auf die fiktiv wirtschaftliche Fallzusammenführung ↗
Juristische Einordnung durch Dominik Kohl.
Hat der Beitrag Ihre Frage geklärt?
Ihre Rückmeldung hilft, Lücken und veraltete Angaben zu finden. Übermittelt werden nur der Beitrag und die gewählte Antwort.
Eine konkrete Korrektur vorschlagen →Änderungsverlauf
- · Erstfassung mit Quellenabgleich; fachliche Freigabe ausstehend.
- · Wiedergabe durch Dritte auch in der Herausgeberangabe ausdrücklich gekennzeichnet.