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Recht & VergütungRechtsprechung

Wann dürfen Wiederaufnahmen wirtschaftlich zusammengeführt werden?

Ab 2019 begrenzen Gesetz und Vereinbarung zusätzliche Zusammenführungstatbestände.

Geltungsbereich

Behandlungen 2019; Fallpauschalenvereinbarung 2019 und § 8 Absatz 5 KHEntgG.

Bundessozialgericht · B 1 KR 10/22 R · 11.05.2023

Kernaussage

Für Entlassung und Wiederaufnahme im selben Krankenhaus darf die Rechtsprechung ab 2019 grundsätzlich keine zusätzlichen wirtschaftlichen Zusammenführungsfälle entwickeln. Maßgeblich sind gesetzliche und vertragliche Regelungen.

Beleg: [1]

Entscheidung im Fall

Die getrennte Vergütung blieb bestehen. Missbrauch bleibt ausgenommen: Eine Entlassung ohne nachvollziehbaren Sachgrund darf nicht offensichtlich allein weitere Fallpauschalen erzeugen.

Beleg: [1]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Aufnahmejahr, geltende Zusammenführungsregeln und konkreten Entlassungsgrund gegenüberstellen.

Grenzen der Aussage

  • Keine pauschale Befreiung vom Wirtschaftlichkeitsgebot; frühere Fälle und spätere Vereinbarungen gesondert prüfen.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Bundessozialgericht; Wiedergabe bei Open Legal Data · Entscheidung
    Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.2023, B 1 KR 10/22 R

    Nicht amtlicher Volltext bei Open Legal Data; Randnummern 2, 9–25, 37–38.

  2. Bregenhorn-Wendland & Partner · Sekundärquelle
    Zur Wirkung des § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG auf die fiktiv wirtschaftliche Fallzusammenführung

    Juristische Einordnung durch Dominik Kohl.

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