Prüfquoten-Atlas · Datenstand 2. Quartal 2026
Neue Prüfquoten: geschätzt 260 Millionen Euro zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Jahr.
Ab 2027 können Krankenhausabrechnungen häufiger geprüft werden. Unsere bevorzugte Schätzung: jährlich 3,6 Millionen zusätzliche Arbeitsstunden bei Krankenhäusern, Medizinischen Diensten und Krankenkassen. Der Planungskorridor reicht von 150 bis 740 Millionen Euro.
- zusätzlicher Aufwand in Krankenhäusern, bevorzugte Schätzung.
- 93 Mio. €
- zusätzlicher Aufwand bei Krankenkassen einschließlich MD.
- 169 Mio. €
- zusätzliche Prüfungen jährlich im bevorzugten Ansatz.
- 1,3 Mio.
- zusätzliche Arbeitsstunden über alle Beteiligten.
- 3,6 Mio.
Modellschätzung für ein volles Jahr mit dem angenommenen zusätzlichen Prüfvolumen, Bewertungsstand 2025. Die Zeitansätze sind teilweise ungemessene Annahmen. Rechnungskürzungen und Aufwandspauschalen sind ausgeschlossen. Herleitung und Spannen
Der Ausgangsstand in der amtlichen Prüfstatistik
Mit den Schwellen ab 2027 hätten rückblickend 1.331 von 1.524 Krankenhaus-IK eine höhere gewöhnliche Prüfquote. Ein IK kann mehrere Standorte umfassen. Beobachtungsquartal: 2/2026.
- ≥ 80 %193 IK (12,7 %) · Prüfquote bis 5 %
- 65–80 %231 IK (15,2 %) · Prüfquote bis 20 %
- 50–65 %568 IK (37,3 %) · Prüfquote bis 40 %
- < 50 %532 IK (34,9 %) · Prüfquote bis 40 %, auf Anzeige darüber hinaus
Anteil unbeanstandeter Prüfungen je Krankenhaus-IK im 2. Quartal 2026, an die Schwellen ab Januar 2027 angelegt. Einzelne Häuser sind nicht erkennbar.
Die 80-Prozent-Schwelle erreichen 193 von 1.524 Kennzeichen; bei mindestens zehn Prüfungen sind es 115 von 1.364. Von den 193 Kennzeichen oberhalb der Schwelle haben 78 weniger als zehn Prüfungen.
01 · Verteilung
Die meisten Häuser liegen zwischen den Schwellen.
Im 2. Quartal 2026 blieben bundesweit 49,5 % der 287.662 abgeschlossenen Prüfungen ohne Beanstandung. Der Median der Krankenhaus-IK lag bei 55,0 %.
Für die rückblickende Einordnung gelten die Schwellen ab 2027. Die Schwellen liegen bei 80, 65 und 50 Prozent. 1.100 Häuser liegen unter 65 Prozent und damit in den beiden Stufen mit den höchsten Quoten.
Unbeanstandet heißt, dass die Prüfung die Rechnung nicht minderte. Die Kassen wählen die geprüften Rechnungen aus; der Anteil beschreibt diese Auswahl und lässt sich nicht auf alle Rechnungen eines Hauses übertragen.
Krankenhäuser nach Anteil unbeanstandeter Prüfungen
2. Quartal 2026, Klassen zu 5 Prozentpunkten; Stichprobe umschaltbar
1.524 Krankenhaus-IK; 193 mit mindestens 80 % unbeanstandeten Prüfungen.
Daten als Tabelle
| Anteil unbeanstandet | Krankenhaus-IK |
|---|---|
| 0 bis unter 5 % | 8 |
| 5 bis unter 10 % | 8 |
| 10 bis unter 15 % | 6 |
| 15 bis unter 20 % | 11 |
| 20 bis unter 25 % | 14 |
| 25 bis unter 30 % | 34 |
| 30 bis unter 35 % | 53 |
| 35 bis unter 40 % | 71 |
| 40 bis unter 45 % | 144 |
| 45 bis unter 50 % | 183 |
| 50 bis unter 55 % | 229 |
| 55 bis unter 60 % | 199 |
| 60 bis unter 65 % | 140 |
| 65 bis unter 70 % | 102 |
| 70 bis unter 75 % | 68 |
| 75 bis unter 80 % | 61 |
| 80 bis unter 85 % | 54 |
| 85 bis unter 90 % | 37 |
| 90 bis unter 95 % | 29 |
| 95 bis 100 % | 73 |
Waagerechte Achse: Anteil unbeanstandeter Prüfungen in Prozent. Die Farben folgen den Stufen ab 2027. Quelle: GKV-Spitzenverband, Statistik nach § 275c Abs. 4 SGB V; eigene Auswertung.
02 · Umstufung
Dieselben Häuser, zwei Regelwerke.
Bis Dezember 2026 gelten Quoten von 5, 10 und 15 Prozent mit Schwellen bei 60 und 40 Prozent. Ab Januar 2027 sind es bis zu 5, 20 und 40 Prozent. Unter 50 Prozent dürfen die Kassen nach einer gemeinsamen, begründeten Anzeige bei der zuständigen Landesbehörde über die gewöhnliche Quote von 40 Prozent hinaus prüfen.
Die Grafik legt beide Regelwerke an dieselben Anteile des 2. Quartals 2026 an. Die Quote ist eine Obergrenze; wie viele Prüfungen die Kassen tatsächlich einleiten, sagt sie nicht voraus.
Ab 2027 beträgt der Aufschlag bei einem Anteil unbeanstandeter Prüfungen unter 80 Prozent 500 Euro, wenn eine MD-Prüfung zur Rechnungsminderung führt. Das Verfahren vor Beauftragung des MD nach § 17c Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KHG ist ausgenommen. Im historischen Vergleich liegen 1.331 Kennzeichen unter der Schwelle; daraus folgt keine Zahl künftiger Aufschläge.
Zulässige Prüfquote je Krankenhaus, Regeln bis Dezember 2026 und ab Januar 2027
Anteile des 2. Quartals 2026, n = 1.524
Zeigen Sie auf ein Band, um die Zahl der Häuser zu sehen.
* auf gemeinsame, begründete Anzeige der Kassen auch über die Quote hinaus. Für die mittlere Höchstquote ist diese Stufe mit 40 % angesetzt. Rechtsgrundlage: § 275c Abs. 2 SGB V in der Fassung des GKV-BStabG, BGBl. 2026 I Nr. 228.
Daten als Tabelle
| Quote bis 2026 | Quote ab 2027 | Häuser |
|---|---|---|
| bis 5 % | bis 20 % | 231 |
| bis 5 % | bis 40 % | 140 |
| bis 5 % | bis 5 % | 193 |
| bis 10 % | bis 40 % | 428 |
| bis 10 % | bis 40 % und darüber* | 327 |
| bis 15 % | bis 40 % und darüber* | 205 |
03 · Gruppen
Unterschiede zwischen den eingeschlossenen Gruppen.
Unter den 36 aktuell als Universitätsklinika zugeordneten Kennzeichen erreichte keines die 80-Prozent-Schwelle. Dasselbe gilt für die 25 Kennzeichen mit mindestens 1.000 Betten und vollständig zugeordneten aktiven Standorten. Die Bettenauswertung umfasst insgesamt 1.116 von 1.524 Kennzeichen.
Die Verknüpfung nutzt die am 2. Oktober 2026 gültigen Verzeichniseinträge. 25 Kennzeichen bleiben ohne eindeutige aktuelle Zuordnung. Zulassung und Träger sind für 1.499 Kennzeichen auswertbar. Größe, Auswahl der Prüffälle und Versorgungsauftrag können zusammenhängen; Ursachen lassen sich aus diesen Daten nicht bestimmen.
Die ergänzende Auswertung zeigt nur Kennzeichen mit mindestens zehn abgeschlossenen Prüfungen. Diese Grenze ist eine frei gewählte Prüfung der Empfindlichkeit der Ergebnisse. Auch dort kann der Anteil bei weiteren Prüfungen schwanken.
Anteil der Krankenhäuser je Stufe ab 2027, nach Merkmal
2. Quartal 2026, Angaben in Prozent der Häuser der Gruppe
Gruppen mit weniger als zehn Kennzeichen werden ausgeblendet. Standorte werden je eindeutig zugeordneter Einrichtung zusammengeführt; Betten werden nur bei vollständiger Abdeckung im Bundes-Klinik-Atlas vom 29. September 2026 summiert. Mehrere Kennzeichen derselben Einrichtung wären ausgeschlossen; solche Fälle lagen in dieser Auswertung nicht vor. Verzeichnisstand und Beobachtungsquartal unterscheiden sich.
Daten als Tabelle
| Gruppe | n | ≥ 80 % | 65–80 % | 50–65 % | < 50 % | Median |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bettenzahl | ||||||
| unter 100 Betten | 259 | 19,7 % | 17,0 % | 26,6 % | 36,7 % | 55,0 % |
| 100–299 Betten | 483 | 3,9 % | 17,2 % | 42,9 % | 36,0 % | 54,6 % |
| 300–599 Betten | 270 | 0,4 % | 7,4 % | 47,0 % | 45,2 % | 51,6 % |
| 600–999 Betten | 79 | 1,3 % | 5,1 % | 49,4 % | 44,3 % | 51,3 % |
| 1.000 Betten und mehr | 25 | 0,0 % | 0,0 % | 56,0 % | 44,0 % | 51,2 % |
| Zulassung | ||||||
| Universitätsklinika | 36 | 0,0 % | 2,8 % | 58,3 % | 38,9 % | 51,5 % |
| Plankrankenhäuser | 1.370 | 12,2 % | 15,0 % | 38,0 % | 34,7 % | 55,0 % |
| Häuser mit Versorgungsvertrag | 93 | 24,7 % | 23,7 % | 20,4 % | 31,2 % | 64,4 % |
| Träger | ||||||
| öffentlich | 513 | 8,6 % | 15,6 % | 46,0 % | 29,8 % | 55,4 % |
| freigemeinnützig | 503 | 11,1 % | 15,9 % | 37,6 % | 35,4 % | 54,6 % |
| privat | 483 | 18,6 % | 14,3 % | 28,2 % | 38,9 % | 54,6 % |
| Kreistyp | ||||||
| kreisfreie Großstädte | 432 | 9,3 % | 15,0 % | 37,3 % | 38,4 % | 53,3 % |
| städtische Kreise | 494 | 14,2 % | 15,6 % | 39,9 % | 30,4 % | 56,2 % |
| ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen | 290 | 14,5 % | 15,2 % | 35,2 % | 35,2 % | 55,0 % |
| dünn besiedelte ländliche Kreise | 280 | 13,6 % | 15,0 % | 35,7 % | 35,7 % | 55,6 % |
| Fachliche Ausrichtung | ||||||
| allgemeine somatische Häuser | 765 | 1,2 % | 11,2 % | 46,1 % | 41,4 % | 52,5 % |
| somatische Fachkliniken | 350 | 18,0 % | 18,3 % | 29,4 % | 34,3 % | 56,7 % |
| rein psychiatrisch oder psychosomatisch | 89 | 53,9 % | 30,3 % | 11,2 % | 4,5 % | 81,2 % |
| Schlussrechnungen je Quartal | ||||||
| unter 500 | 393 | 34,4 % | 19,6 % | 20,6 % | 25,4 % | 66,7 % |
| 500–1.999 | 522 | 10,0 % | 20,1 % | 36,4 % | 33,5 % | 55,8 % |
| 2.000–4.999 | 436 | 1,1 % | 10,1 % | 49,1 % | 39,7 % | 53,2 % |
| 5.000–9.999 | 138 | 0,7 % | 3,6 % | 45,7 % | 50,0 % | 49,9 % |
| 10.000 und mehr | 35 | 0,0 % | 0,0 % | 57,1 % | 42,9 % | 51,2 % |
04 · Verlauf
Dieselben Schwellen über 26 Quartale.
Legt man die Schwellen ab 2027 an jedes veröffentlichte Quartal an, erreichten seit 2020 zwischen 7,2 % und 14,4 % der Häuser die Stufe mit bis zu 5 Prozent. Der bundesweite Anteil unbeanstandeter Prüfungen bewegte sich in dieser Zeit um 50 Prozent.
Die Schwellen galten in diesen Quartalen noch nicht. Ob Häuser ihr Verhalten an die neuen Stufen anpassen, zeigt erst die Statistik ab 2027.
Anteil der Krankenhäuser je Stufe, Schwellen ab 2027 rückwirkend angelegt
1. Quartal 2020 bis 2. Quartal 2026, je Balken 100 % der Häuser mit abgeschlossenen Prüfungen
Daten als Tabelle
| Quartal | Häuser | ≥ 80 % | 65–80 % | 50–65 % | < 50 % | Median |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Quartal 2020 | 1.632 | 8,4 % | 16,3 % | 42,2 % | 33,1 % | 55,0 % |
| 2. Quartal 2020 | 1.617 | 7,5 % | 14,6 % | 39,1 % | 38,8 % | 53,0 % |
| 3. Quartal 2020 | 1.611 | 7,6 % | 12,5 % | 34,1 % | 45,7 % | 50,0 % |
| 4. Quartal 2020 | 1.620 | 7,2 % | 10,7 % | 33,0 % | 49,1 % | 50,0 % |
| 1. Quartal 2021 | 1.627 | 8,0 % | 9,1 % | 30,0 % | 52,9 % | 49,0 % |
| 2. Quartal 2021 | 1.621 | 8,7 % | 12,1 % | 32,0 % | 47,3 % | 50,0 % |
| 3. Quartal 2021 | 1.616 | 9,7 % | 11,9 % | 33,2 % | 45,3 % | 51,0 % |
| 4. Quartal 2021 | 1.613 | 11,2 % | 12,8 % | 37,9 % | 38,1 % | 53,4 % |
| 1. Quartal 2022 | 1.618 | 10,8 % | 13,8 % | 38,1 % | 37,2 % | 53,7 % |
| 2. Quartal 2022 | 1.612 | 10,7 % | 14,6 % | 40,3 % | 34,4 % | 54,7 % |
| 3. Quartal 2022 | 1.608 | 10,3 % | 16,9 % | 42,2 % | 30,7 % | 56,3 % |
| 4. Quartal 2022 | 1.604 | 10,5 % | 18,8 % | 40,8 % | 30,0 % | 56,5 % |
| 1. Quartal 2023 | 1.611 | 11,5 % | 15,5 % | 41,7 % | 31,3 % | 55,6 % |
| 2. Quartal 2023 | 1.603 | 11,8 % | 16,0 % | 39,3 % | 32,9 % | 55,1 % |
| 3. Quartal 2023 | 1.603 | 11,4 % | 17,3 % | 37,9 % | 33,3 % | 55,1 % |
| 4. Quartal 2023 | 1.599 | 13,1 % | 18,7 % | 40,2 % | 28,0 % | 56,8 % |
| 1. Quartal 2024 | 1.588 | 13,5 % | 17,1 % | 39,6 % | 29,8 % | 56,8 % |
| 2. Quartal 2024 | 1.585 | 13,2 % | 18,4 % | 37,2 % | 31,1 % | 56,8 % |
| 3. Quartal 2024 | 1.578 | 14,4 % | 15,4 % | 38,1 % | 32,1 % | 55,9 % |
| 4. Quartal 2024 | 1.574 | 13,9 % | 15,9 % | 40,5 % | 29,6 % | 57,0 % |
| 1. Quartal 2025 | 1.567 | 12,4 % | 15,9 % | 38,3 % | 33,4 % | 55,1 % |
| 2. Quartal 2025 | 1.559 | 12,2 % | 16,2 % | 37,9 % | 33,7 % | 55,1 % |
| 3. Quartal 2025 | 1.555 | 12,5 % | 14,2 % | 37,7 % | 35,5 % | 55,2 % |
| 4. Quartal 2025 | 1.549 | 13,4 % | 14,5 % | 37,7 % | 34,4 % | 55,4 % |
| 1. Quartal 2026 | 1.528 | 11,9 % | 16,2 % | 36,5 % | 35,4 % | 54,9 % |
| 2. Quartal 2026 | 1.524 | 12,7 % | 15,2 % | 37,3 % | 34,9 % | 55,0 % |
05 · Regelungen
Textumfang mit abgegrenztem Vergleich.
Deutsche Kodierrichtlinien und Abrechnungsbestimmungen einschließlich Klarstellungen umfassen in der erfassten Fassung 2010 zusammen 46.287 Wörter, 2026 sind es 63.228. Der Vergleich umfasst dieselben Dokumentgruppen.
Die weiter gefasste Sammlung enthält zusätzlich MD-Kodierempfehlungen, die Prüfverfahrensvereinbarung mit Hinweisen und Ergänzungen sowie die Richtlinie zu Struktur- und Leistungsgruppenprüfungen. Zusammen sind das 259.011 Wörter. Davon entfallen 112.374 auf Struktur- und Leistungsgruppenprüfungen mit einem eigenen Anwendungsbereich.
Die Wortzahl beschreibt den Umfang der ausgewählten Texte. Komplexität, Bearbeitungszeit und die im einzelnen Fall anzuwendenden Regeln müssen gesondert untersucht werden. Gesetzestexte sind in diesem Gesamtwert nicht enthalten.
Gleiche Dokumentgruppen: Kodierrichtlinien und Abrechnungsbestimmungen
- DKR und Abrechnungsbestimmungen 2010
- Zuwachs derselben Dokumentgruppen: 17.000 Wörter
2010 umfassten die gemessenen Regelwerke rund 46.000 Wörter, 2026 rund 63.000 Wörter.
Daten als Tabelle
| Dokumentgruppe | 2010 | 2026 |
|---|---|---|
| Fallpauschalenvereinbarung mit Klarstellungen | 4.521 | 5.814 |
| Deutsche Kodierrichtlinien | 41.766 | 57.414 |
Gemessene Wortzahlen einschließlich Verzeichnissen und Anlagen. Die frühere Hochrechnung der MD-Kodierempfehlungen für 2010 ist aus diesem Vergleich entfernt. Die Prüfverfahrensvereinbarung allein umfasst 2014 1.616 und 2021 2.814 Wörter; Hinweise und Ergänzungen sind in diesen beiden Werten jeweils ausgeschlossen.
Die weiter gefasste Sammlung im Größenvergleich
geltende Fassung
Ausgabe 1925
gemessen
Wörter der deutschen Texte; der Vergleich veranschaulicht ausschließlich Textmengen. Sammlung: 146.637 Wörter zu Kodierung, Abrechnung und Prüfverfahren sowie 112.374 Wörter zu Struktur- und Leistungsgruppenprüfungen. Quellen und Fassungen im Messprotokoll.
Veröffentlichte BSG-Entscheidungen zur Krankenhausvergütung
Auswertung von rechtsprechung-im-internet.de. Die Datenbank enthält eine Auswahl veröffentlichter Entscheidungen; die Zahl bildet keine vollständige Gerichtsstatistik ab.
06 · Kosten und Zeit
Rund 260 Millionen Euro und 3,6 Millionen Arbeitsstunden zusätzlich.
Die bevorzugte Schätzung verbindet 1,3 Millionen zusätzliche Prüfungen mit Zeitansätzen für Krankenhäuser, Medizinische Dienste und Krankenkassen. Der Mengenansatz folgt einer Rechnung der FinanzKommission Gesundheit zur Abschaffung der Quoten. Seine Übertragung auf die beschlossene Quotenänderung ist eine eigene Modellentscheidung.
Die amtlichen Daten ergeben rund 4,06 Millionen zusätzliche gewöhnliche Prüfmöglichkeiten. Der bevorzugte Zuwachs nutzt davon etwa ein Drittel. Die gewählte Spanne von 1 bis 2 Millionen zusätzlichen Prüfungen berücksichtigt eine begrenzte Ausweitung beziehungsweise stärkeren Kapazitätsaufbau.
Je weitere 100.000 Prüfungen entstehen bei bevorzugten Ansätzen rund 20 Millionen Euro Aufwand und 275.000 Arbeitsstunden. Diese Größen lassen sich mit neuen Mengen- und Zeitdaten fortschreiben.
Krankenhaus- und Kassenarbeit wird mit amtlichen Lohnkostensätzen bewertet. Der historische MD-Vollkostensatz wird anhand der Arbeitskostenentwicklung aktualisiert. Der ausgewiesene Aufwand kann auch innerhalb vorhandener Stellen entstehen. Ein langsamer Anlauf kann die Belastung im Kalenderjahr 2027 verringern.
Zusätzliche jährliche Verwaltungskosten
Planungskorridor mit offengelegten Mengen- und Zeitannahmen
1 Mio. zusätzliche Prüfungen · 1,75 Mio. Arbeitsstunden
1,3 Mio. zusätzliche Prüfungen · 3,58 Mio. Arbeitsstunden
2 Mio. zusätzliche Prüfungen · 8,5 Mio. Arbeitsstunden
- Krankenhäuser
- Medizinischer Dienst
- Krankenkassen
Bevorzugte Schätzung nach Beteiligten
| Beteiligte | Mio. € jährlich | Mio. Stunden jährlich |
|---|---|---|
| Krankenhäuser | 93 | 1,95 |
| Medizinischer Dienst | 139 | 0,98 |
| Krankenkassen | 30 | 0,65 |
| Insgesamt | 262 | 3,58 |
1,3 Mio. zusätzliche Prüfungen × 201,81 € je Prüfung. Zeitansätze: Krankenhaus 90 Minuten, MD 30 Minuten Begutachtung plus 15 Minuten Unterstützung, Krankenkasse 30 Minuten. Amtliche Lohnkostensätze 2025; historischer MD-Vollkostensatz auf 2025 fortgeschrieben. Die MD-Unterstützung wird monetär kein zweites Mal addiert.
Die Spanne verbindet jeweils alle unteren oder oberen Annahmen. Bei unveränderten Stückkosten und 1–2 Mio. zusätzlichen Prüfungen beträgt sie 202–404 Mio. €. Sie ist kein statistisches Konfidenzintervall.
Eine alternative Übernahme der Kassen- und MD-Kosten der FinanzKommission zuzüglich unserer Krankenhauskosten ergibt 523 Mio. €. Die Herleitung unterscheidet sich; der Wert dient als Plausibilitätsprüfung.
Quellen und Rechengrenzen
FinanzKommission Gesundheit, S. 232: Mengenanker 1,3 Mio. zusätzliche Prüfungen; abweichender Reformvorschlag.
Kaysers Consilium, S. 4: unterer Krankenhausansatz von 45 Minuten. Bevorzugt 90 und oben 120 Minuten sind eigene Annahmen.
Bundesrechnungshof 2019, S. 57: 30 Minuten Begutachtung und 150 € Vollkosten je Gutachterstunde, Basis 2016.
Destatis, Arbeitskosten: Fortschreibung des MD-Satzes mit 41,70 / 29,20 auf 214,21 €. Lohnkostentabellen 2025, S. 23 und 25: Krankenhaus 74,10 und 34,50 €/Std.; Sozialversicherung 30,30, 46,30 und 73,20 €/Std.
Kassenzeiten, MD-Unterstützung und Berufsgruppenanteile sind Modellannahmen. Die Spanne ist weder eine gesicherte Mindestbelastung noch eine absolute Obergrenze. Zusätzliche Sachkosten außerhalb des MD, Gerichtsverfahren und Umstellungskosten sind nicht gesondert bewertet. Zahlungsverschiebungen und der Nutzen der Prüfungen erfordern eine eigene Bewertung.
07 · Grenzen
Was die Daten nicht zeigen.
Aufwand je Prüfung
Die ausgewerteten Quellen liefern keine aktuelle, repräsentative Messung der Bearbeitungszeit über Krankenhaus, Krankenkasse und Medizinischen Dienst hinweg. Abschnitt 06 macht die Abhängigkeit von veröffentlichten Quellenankern und eigenen Zeitannahmen sichtbar.
Fachgebiete und Kodes
Die Statistik nennt weder Fachabteilungen noch OPS-Kodes. Aussagen etwa zur Rheumatologie oder Schmerztherapie sind damit nicht möglich. Eine Einordnung nach Fachabteilungsanteilen ersetzt keine Auswertung einzelner Prüffälle.
Ausgewählte Rechnungen
Die Kassen wählen aus, welche Rechnungen sie prüfen lassen. Der Anteil unbeanstandeter Prüfungen beschreibt die Ergebnisse dieser Fälle. Wie viele Rechnungen eines Hauses insgesamt korrekt sind, lässt sich daraus nicht ableiten.
08 · Methodik
So ist der Atlas entstanden.
- Datenquelle
- GKV-Spitzenverband, Statistik nach § 275c Abs. 4 SGB V, Quartalsdateien vom 1. Quartal 2020 bis zum 2. Quartal 2026, abgerufen am 4. Oktober 2026. Bundesweite Summen aus den Quartalsdateien.
- Einheit und Kennzahl
- Krankenhaus nach Institutionskennzeichen; die bundesweite Summenzeile ist ausgeschlossen. Kennzahl ist der veröffentlichte Anteil unbeanstandeter Prüfungen je Haus, ab dem 3. Quartal 2021 gegen die Zahl der Prüfungen nachgerechnet (größte Abweichung 0,005 Prozentpunkte). Berücksichtigt sind Häuser mit abgeschlossenen Prüfungen im Quartal, im 2. Quartal 2026 1.524 von 1.603.
- Stufen
- § 275c Abs. 2 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 228): 80 Prozent und mehr, 65 bis unter 80, 50 bis unter 65 und unter 50 Prozent. Die Schwellen werden auf veröffentlichte Quartale angewendet, in denen sie noch nicht galten. Die mittlere Höchstquote ist der Durchschnitt der zulässigen Quote über alle Häuser; die Stufe unter 50 Prozent geht mit 40 Prozent ein.
- Strukturmerkmale
- Gültige und aktive Verzeichniseinträge zum 2. Oktober 2026; Haupt- und Abrechnungskennzeichen werden gemeinsam auf eine eindeutige Einrichtung geprüft. 1.499 von 1.524 Kennzeichen zugeordnet, 25 ausgeschlossen. Betten nur bei vollständiger Zuordnung aller aktiven Standorte: 1.116 Kennzeichen. Aktuelle Merkmale werden ausschließlich mit dem 2. Quartal 2026 verknüpft.
- Schutz einzelner Häuser
- Veröffentlicht werden nur Aggregate. Gruppen mit weniger als zehn Häusern werden nicht berichtet. Daten zu einzelnen Krankenhäusern gibt der Atlas nicht heraus.
- Regelwerke
- Wortzählung als durch Leerraum getrennte Einheiten aus den gespeicherten Textfassungen einschließlich Verzeichnissen und Anlagen. Der historische Vergleich umfasst DKR und Abrechnungsbestimmungen. Die breitere Sammlung wird nur für 2026 gezeigt; Strukturprüfungen sind gesondert ausgewiesen. Wortzahlen werden nicht in Lese- oder Bearbeitungszeiten umgerechnet.
- Prüfung
- Nationale Stufenzahlen und Nenner wurden aus den Quelldateien nachgerechnet. Die ergänzende Auswertung mit mindestens zehn Prüfungen umfasst 1.364 Kennzeichen. Die Berechnungsskripte und Quellenprüfsummen sind im Auswertungspaket dokumentiert.
09 · Daten und Zitation
Frei verwendbar, mit Quelle.
Die abgeleiteten Aggregate stehen unter der Lizenz CC BY 4.0. Die Ausgangsdaten veröffentlicht der GKV-Spitzenverband; für sie gelten dessen Bedingungen.
Version 2.0, Stand 5. Oktober 2026. Neue Quartale werden mit neuer Versionsnummer ergänzt.
Jungmann S. Prüfquoten-Atlas: Zusätzliche Verwaltungskosten und amtliche Prüfstatistik zu den Quoten ab 2027. Version 2.0, Datenstand 2. Quartal 2026. Berlin: aiomics GmbH; 2026. https://www.aiomics.io/de/wissen/pruefquoten-atlas