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Was eine MD-Prüfung wirklich kostet: eine Rechnung in Oberarztstunden

1,197 Milliarden Euro verschoben Abrechnungsprüfungen 2022 zu den Kassen. Die Abteilung zahlt in einer anderen Währung: Facharztstunden für Fälle von vor acht Monaten. Eine Zeitrechnung — und was Prävention daran ändert.

Dr. Sven Jungmann

Dr. Sven Jungmann

CEO

Oberärztin am Schreibtisch mit aufgeschlagener Patientenakte und Prüfanzeige des Medizinischen Dienstes

Freitag, 15:40 Uhr. Das Medizincontrolling hat eine Mappe geschickt: drei Prüfanzeigen des Medizinischen Dienstes, alle sekundäre Fehlbelegung, Fälle aus November und Dezember. Für Fall zwei soll die Oberärztin begründen, warum die Patientin von Tag 9 bis Tag 14 stationär blieb. Sie erinnert sich an die Patientin — vage. Die Akte erinnert sich präziser, aber anders: Kurvenblätter, drei Konsile, ein Verlegungsversuch in die Kurzzeitpflege, der am Wochenende scheiterte. Warum Tag 11 nötig war, steht nirgends. Sie weiß es noch. Jetzt muss sie es beweisen.

Über die Kosten von MD-Prüfungen wird in Euro diskutiert, und die Euro-Zahlen sind bekannt: Allein 2022 verschoben Abrechnungsprüfungen rund 1,197 Milliarden Euro von den Krankenhäusern zu den Krankenkassen [1]. Der Medizinische Dienst begutachtete zuletzt 1,3 Millionen Krankenhausabrechnungen im Jahr; 50,6 Prozent der geprüften Rechnungen wurden beanstandet [2] — wobei geprüft eine auffällige Teilmenge wird, nicht der Durchschnitt, und der häufigste Streitpunkt die Verweildauer ist, keine erfundene Leistung. Für die Abteilung ist die Euro-Rechnung trotzdem die falsche Ebene. Sie bezahlt in einer anderen Währung: in Facharzt- und Oberarztstunden.

Woraus die Zeitrechnung besteht

Eine Stellungnahme zu einem acht Monate alten Fall setzt sich aus vier Posten zusammen, und keiner davon ist delegierbar an Menschen, die den Fall nicht beurteilen können:

  • Aktenstudium: den Fall aus der dokumentierten Version wieder verstehen — die eigene Erinnerung zählt im Verfahren nicht.
  • Rekonstruktion: das, was damals selbstverständlich war — der gescheiterte Entlassversuch, das Angehörigengespräch, die Wochenendlogik der Verlegung —, aus Nebeneinträgen zusammensetzen. Oder feststellen, dass es nirgends steht.
  • Formulierung: eine Stellungnahme, die medizinisch trägt und juristisch nichts verschenkt, abgestimmt mit dem Medizincontrolling.
  • Der Takt: Die Fristen der Prüfverfahrensvereinbarung warten nicht auf Dienstpläne [3]. Die Arbeit landet zwischen zwei OP-Programmen, nach der Visite, am Wochenende.

Diese Stunden fehlen dort, wo die Abteilung Medizin macht: in der Sprechstunde, im OP, in der Weiterbildung. Wie viele es pro Jahr sind, weiß in den meisten Häusern niemand — die Prüfstatistik zählt Fälle und Euro, keine Arztstunden. Das wäre eine lohnende erste Frage an das eigene Medizincontrolling.

Warum das Volumen steigt

Heute richtet sich die quartalsbezogene Prüfquote eines Hauses nach dem Beanstandungsanteil des Vorvorquartals: 5, 10 oder 15 Prozent der Rechnungen dürfen geprüft werden (§ 275c SGB V) [4]. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat verzichtete am selben Tag auf den Vermittlungsausschuss; ab 2027 verschärft es unter anderem die Abrechnungsprüfung [5]. Nach Fachanalysen des Entwurfs steigt die maximale Prüfquote von 15 auf bis zu 25 Prozent; eine Simulation des Beratungshauses Medcontroller auf Basis der Quotendaten aller 1.627 Krankenhäuser schätzt, dass die durchschnittliche Prüfquote von 8,6 auf rund 20 Prozent steigen könnte — zusätzliche Erlösverluste von etwa 800 Millionen Euro pro Jahr, im Schnitt über 500.000 Euro pro betroffenem Haus [6]. Die Verkündung im Gesetzblatt stand bei Redaktionsschluss noch aus; die Richtung ist deutlich.

In der Währung der Abteilung übersetzt: mehr als eine Verdopplung des durchschnittlichen Prüfvolumens hieße entsprechend mehr Stunden Aktenstudium, Rekonstruktion und Stellungnahmen — bei unverändertem Dienstplan. Und welcher Quotenstufe ein Haus 2027 zugeordnet wird, entscheidet sich an seiner Beanstandungsquote in den Quartalen davor. Die Ausgangsposition entsteht jetzt.

Prävention ist Zeitpolitik

Der Kern der Rechnung: Dieselbe Information kostet zu zwei Zeitpunkten sehr unterschiedlich viel Arztzeit. Im Moment der Behandlung ist die Aufnahmebegründung mit Befund und Uhrzeit ein Satz im Fluss der ohnehin stattfindenden Dokumentation; der Verlaufseintrag zum gescheiterten Entlassversuch dauert eine Minute. Acht Monate später ist dieselbe Information eine Rekonstruktionsaufgabe von Stunden — mit dem Risiko, dass sie sich nicht mehr belegen lässt. Wer bei der Dokumentation Minuten spart, leiht sich diese Zeit vom künftigen Prüfverfahren, zu einem sehr schlechten Kurs.

Drei Regeln folgen daraus:

  1. Prüffest wird ein Fall beim Schreiben. Für Fälle mit langer Verweildauer gehört die Frage „Würde das einer externen Leserin in acht Monaten genügen?“ in die Routine — der Tag, der medizinisch begründet war, braucht einen Eintrag, der das zeigt.
  2. Verlorene Fälle brauchen einen Rückkanal auf die Station. Wenn dieselbe Beanstandung zum dritten Mal kommt, ist das kein Prüfpech, sondern ein Dokumentationsmuster — und ein lösbares.
  3. Das Vorverfahren ernst nehmen: 79 bis 85 Prozent der Prüffälle werden bereits dort erledigt [1]. Bleibt eine Prüfung ohne Beanstandung, zahlt die Kasse 300 Euro Aufwandspauschale; führt sie zur Minderung, kommt seit Dezember 2024 ein pauschaler Aufschlag von 400 Euro hinzu [4]. Die Asymmetrie belohnt Häuser, deren Akten standhalten.

Ein Wort zu Werkzeugen

An der Zeitrechnung lässt sich auch Software messen: Sie muss dort ansetzen, wo die teuren Stunden entstehen — beim Suchen, Zusammensetzen und Belegen. An einem Standort, dessen Falldialoge über ein Board mit verknüpften Prüfanzeigen, Unterlagen und Fristen laufen, werden heute 120 und mehr Falldialoge in einem halben Tag bearbeitet, wofür früher rund 30 Stunden nötig waren (interne Angabe eines Standorts). Der Entwurf der Korrespondenz aus der belegten Akte ist in Entwicklung. Wie das Verfahren mechanisch funktioniert, beschreibt unser Artikel zur Automatisierung des Falldialogs.

Wenn Sie wissen wollen, wie viele Oberarztstunden in Ihrer Prüfstatistik stecken, sprechen Sie mit uns — die Frage lohnt sich auch ohne jede Software-Entscheidung. Oder Sie abonnieren die Visite, unseren Brief zu Dokumentation, Ökonomie und KI im deutschen Gesundheitswesen.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband. Argumentationspapier zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern. 26.04.2024. https://www.gkv-spitzenverband.de
  2. Medizinischer Dienst Bund. Zahlen, Daten, Fakten 2024. https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MD-zentraler-Ordner/Downloads/16_Zahlen_Daten_Fakten/2024_Zahlen-Daten-Fakten.pdf
  3. Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 KHG zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft. https://www.gkv-spitzenverband.de
  4. § 275c SGB V. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275c.html
  5. Bundesministerium für Gesundheit. Pressemitteilung: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. 10.07.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026
  6. Medcontroller. Wie sich höhere Prüfquoten auswirken werden. Simulation auf Basis der GKV-Quotendaten. 14.05.2026. https://www.medcontroller.de/2026/05/14/wie-sich-hoehere-pruefquoten-auswirken-werden/
#MD-Prüfung#Medizincontrolling#§275c Prüfquote#Stellungnahme Medizinischer Dienst

Das GKV-BStabG wurde am 10.07.2026 vom Bundestag beschlossen; die Verkündung stand bei Redaktionsschluss aus. Angaben zu künftigen Prüfquoten beruhen auf Fachanalysen des Entwurfs. Der Korrespondenz-Entwurf im Falldialog-Modul von aiomics ist in Entwicklung; live ist das Falldialog-Board.

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Diese Analyse stammt von den Leuten hinter Visite.

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