
Negatives MD-Gutachten: sofort ins Erörterungsverfahren oder erst Einwand?
Nach einem negativen MD-Gutachten müssen Sie nicht sofort das förmliche Erörterungsverfahren einleiten: Zuerst lässt sich mit einer fundierten Stellungnahme widersprechen. Entscheidend sind die Fristen der PrüfvV — und eine belegbare Aktenlage, die den Einwand früh stützt.






















