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Recht & VergütungRegelwerk

Welche Verfahrensfassung und welche Kernfristen gehören in unsere Fallübersicht?

Prüfverfahrensvereinbarung: Fristen für Aufnahmen ab 2022.

Geltungsbereich

Aufnahmen ab 1. Januar 2022; veröffentlichte Vereinbarungen am 12. September 2026 abgeglichen.

Kurzantwort

Die Vereinbarung vom 22. Juni 2021 gilt für Aufnahmen ab 1. Januar 2022. Ausgangspunkt ist das Aufnahmedatum. Ergänzungsvereinbarungen und gemeinsame Umsetzungshinweise gehören zur Prüfung des konkreten Zeitraums.

Beleg: [1][2]

Vier Fristpunkte vormerken

Im schriftlichen MD-Verfahren müssen angeforderte Unterlagen innerhalb von acht Wochen nach Anforderungseingang zugehen. Die abschließende Kassenentscheidung ist grundsätzlich binnen neun Monaten nach Übermittlung der MD-Prüfanzeige mitzuteilen. Das Krankenhaus muss sie binnen sechs Wochen nach Zugang begründet bestreiten. Erörterungsunterlagen müssen grundsätzlich binnen vier Wochen nach der ablehnenden Kassenmitteilung gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 der Gegenseite vorliegen.

Beleg: [1]

Vor einer Klage

§ 17c Absatz 2b KHG verlangt für die erfassten Aufnahmen eine vorherige einzelfallbezogene Erörterung. Tatsachenvortrag und Einwendungen, deren Verspätung die betreffende Partei zu vertreten hat, können auch im Gerichtsverfahren ausgeschlossen sein.

Beleg: [3]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Zugänge, Übermittlungen und die jeweils ausgelöste Frist getrennt erfassen.
  2. Erörterung einschließlich verbleibender Streitpunkte dokumentieren.

Grenzen der Aussage

  • Die Übersicht enthält Kernfristen. Nachlieferung, Erweiterung des Prüfgegenstands und unverschuldete Versäumnisse haben eigene Voraussetzungen; § 7 Absatz 2 und 4 sowie § 9 Absatz 7 hinzunehmen.
  • Bei früherer Aufnahme die damalige Vereinbarung und Übergangsregeln verwenden.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft · Regelwerk
    Prüfverfahrensvereinbarung vom 22. Juni 2021

    §§ 6 bis 10 und 14; Seiten 4 bis 7 und 9 Text auf der Internetseite der herausgebenden Stelle gelesen.

  2. GKV-Spitzenverband · Regelwerk
    Abrechnungsprüfung: Vereinbarungen und Ergänzungen

    Prüfverfahrensvereinbarung 2021; Ergänzungsvereinbarungen und gemeinsame Umsetzungshinweise Text auf der Internetseite der herausgebenden Stelle gelesen.

  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz · Regelwerk
    § 17c KHG: Abrechnungsprüfung und Erörterung

    Absätze 2 bis 2b Konsolidierten Gesetzestext bei Gesetze im Internet gelesen.

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