Bundessozialgericht
Arzneimittelkosten und zusätzliche Krankenhausvergütung
B 1 KR 9/25 R · Urteil vom 28.01.2026
- Gericht
- Bundessozialgericht
- Aktenzeichen
- B 1 KR 9/25 R
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 12.09.2026
Gegenstand der Entscheidung
Für die im Behandlungsfall 2018/2019 verabreichte Glucarpidase bestand kein gesonderter Vergütungsanspruch neben der Fallpauschale.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
Entscheidung nachlesen
Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext
- Bundessozialgericht · B 1 KR 9/25 R · 28.01.2026 ↗
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.
Vor der Verwendung prüfen
- Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
- Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
- Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.
Weitere Entscheidungen zum Thema
Fehler entdeckt oder eine Folgeentscheidung gefunden? Fundstelle mitteilen. Bitte keine Patient:innendaten übermitteln.
← Zum Entscheidungsarchiv