Bundessozialgericht · B 1 KR 4/25 R
Nachsorge nach Stammzellübertragung
Die Revision blieb erfolglos. Die Nachsorge war im Fall von 2013 mit der Fallpauschale abgegolten. Der Volltext erläutert die Drei-Monatsfrist bei Stammzellübertragung und gibt in Randnummer 20 eine frühere Aussage zum Vorrang vertragsärztlicher Versorgung auf.