Bundessozialgericht
Nachsorge nach Stammzellübertragung
B 1 KR 4/25 R · Urteil vom 28.05.2026
- Gericht
- Bundessozialgericht
- Aktenzeichen
- B 1 KR 4/25 R
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 05.10.2026
Gegenstand der Entscheidung
Die Revision blieb erfolglos. Die Nachsorge war im Fall von 2013 mit der Fallpauschale abgegolten. Der Volltext erläutert die Drei-Monatsfrist bei Stammzellübertragung und gibt in Randnummer 20 eine frühere Aussage zum Vorrang vertragsärztlicher Versorgung auf.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
Entscheidung nachlesen
Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext
- Bundessozialgericht · B 1 KR 4/25 R · 28.05.2026 ↗
Amtlicher Volltext KSRE158720218 ersetzt den bisherigen Terminbericht als Hauptquelle. Randnummern 12–20, 22–32 und 33–40 geprüft am 05.10.2026; Behandlungsjahr 2013. Keine Aussage über eine fachliche Freigabe.
Ausführliche Einordnung
Wann ist die Nachsorge nach einer Stammzellübertragung mit der Fallpauschale abgegolten? →
Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.
Weitere Quellen und Einordnungen
- aiomics: Nachsorge nach Stammzellübertragung ↗
Mit künstlicher Intelligenz erstellte, anhand des amtlichen Volltexts geprüfte Einordnung; keine unabhängige juristische Freigabe.
Vor der Verwendung prüfen
- Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
- Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
- Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.
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