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Bundessozialgericht

Nachsorge nach Stammzellübertragung

B 1 KR 4/25 R · Urteil vom 28.05.2026

Gegenstand der Entscheidung

Die gesonderte ambulante Vergütung der Nachsorge blieb im geprüften Fall erfolglos; die Leistungen waren nach dem Terminbericht nachstationär abgegolten.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Gerichtlicher Entscheidungsbericht

  1. Bundessozialgericht
    Bundessozialgericht · B 1 KR 4/25 R · 28.05.2026

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