Zum Hauptinhalt springen

Bundessozialgericht

Nachsorge nach Stammzellübertragung

B 1 KR 4/25 R · Urteil vom 28.05.2026

Gegenstand der Entscheidung

Die Revision blieb erfolglos. Die Nachsorge war im Fall von 2013 mit der Fallpauschale abgegolten. Der Volltext erläutert die Drei-Monatsfrist bei Stammzellübertragung und gibt in Randnummer 20 eine frühere Aussage zum Vorrang vertragsärztlicher Versorgung auf.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

Entscheidung nachlesen

Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Bundessozialgericht
    Bundessozialgericht · B 1 KR 4/25 R · 28.05.2026 ↗

    Amtlicher Volltext KSRE158720218 ersetzt den bisherigen Terminbericht als Hauptquelle. Randnummern 12–20, 22–32 und 33–40 geprüft am 05.10.2026; Behandlungsjahr 2013. Keine Aussage über eine fachliche Freigabe.

Ausführliche Einordnung

Wann ist die Nachsorge nach einer Stammzellübertragung mit der Fallpauschale abgegolten? →

Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.

Weitere Quellen und Einordnungen

  1. aiomics
    aiomics: Nachsorge nach Stammzellübertragung ↗

    Mit künstlicher Intelligenz erstellte, anhand des amtlichen Volltexts geprüfte Einordnung; keine unabhängige juristische Freigabe.

Vor der Verwendung prüfen

  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

Weitere Entscheidungen zum Thema

Fehler entdeckt oder eine Folgeentscheidung gefunden? Fundstelle mitteilen. Bitte keine Daten von Patienten und Patientinnen übermitteln.

← Zum Entscheidungsarchiv