Zum Hauptinhalt springen

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Ausbleibende Prüfung bei stationärer Augenoperation

L 11 KR 3927/25 · Urteil vom 17.03.2026

Gegenstand der Entscheidung

Das Landessozialgericht bestätigte die Vergütung im Behandlungsfall 2024. Die Leitsätze beschreiben Beweiserleichterungen bei ausgebliebener Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

Entscheidung nachlesen

Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Landessozialgericht Baden-Württemberg
    Landessozialgericht Baden-Württemberg · L 11 KR 3927/25 · 17.03.2026

    Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.

Vor der Verwendung prüfen

  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

Weitere Entscheidungen zum Thema

Fehler entdeckt oder eine Folgeentscheidung gefunden? Fundstelle mitteilen. Bitte keine Patient:innendaten übermitteln.

← Zum Entscheidungsarchiv