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Bayerisches Landessozialgericht

Nachträgliche Abrechnung eines Zusatzentgelts

L 5 KR 571/23 · Urteil vom 09.04.2026

Gegenstand der Entscheidung

Das Landessozialgericht wies die Nachforderung eines zunächst nicht abgerechneten Zusatzentgelts für eine Behandlung 2022 zurück. Die Revision wurde zugelassen.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Bayerisches Landessozialgericht
    Bayerisches Landessozialgericht · L 5 KR 571/23 · 09.04.2026

    Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.

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