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Recht & VergütungRegelwerk

Clesrovimab: Für welche Aufnahmen gilt das Zusatzentgelt ZE191?

Für Aufnahmen im vierten Quartal 2026 regelt die Vereinbarung ZE191, den Betrag und die Abrechnung bei Neugeborenen.

Geltungsbereich

Clesrovimab im stationären Krankenhaus; Aufnahme vom 01.10. bis 31.12.2026. Gesonderte Übergangsregelung für 2027.

Zeitraum und Betrag

Für Aufnahmen vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 beträgt ZE191 bei 105 mg parenteraler Gabe und einem Alter unter einem Jahr 416,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Aufnahmedatum (§ 1 Absätze 2–3, § 2 Absatz 2, Anlage A).

Beleg: [1]

Abrechnung im Krankenhaus

Das Entgelt kommt zur Fallpauschale des Neugeborenen hinzu. Fehlt eine eigene Fallpauschale nach § 1 Absatz 5 FPV 2026, ist es mit derjenigen der Mutter abzurechnen. Der Entgeltschlüssel lautet 76CT9991. Die RSV-Prophylaxe allein begründet keine stationäre Aufnahme (§ 2 Absätze 1, 3–4).

Beleg: [1]

Ausgleich und Übergang

Eine spätere niedrigere Erstattungsbetragsvereinbarung kann für Aufnahmen 2026 einen Ausgleich auslösen. Für 2027 ist ein unbewertetes Zusatzentgelt vorgesehen; bis zum Wirksamwerden der Budgetvereinbarung 2027 gilt der vereinbarte Betrag weiter (§ 1 Absatz 4, § 3).

Beleg: [1]

Für die Fallbearbeitung

Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.

  1. Redaktionelle Arbeitshilfe: Aufnahmedatum, Alter, Dosis und Zuordnung zur Fallpauschale vor der Abrechnung prüfen.

Grenzen der Aussage

  • Dies erläutert die Vergütungsvereinbarung und begründet keine medizinische Indikation. Ein konkreter späterer Ausgleichsbetrag wird nicht behauptet.
  • Mit künstlicher Intelligenz erstellt und anhand der Originalquelle abgeglichen. Keine unabhängige fachliche Freigabe; Originalvereinbarung und Einzelfall vor der Anwendung prüfen.

Quellen & Fundstellen

Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.

  1. Vertragsparteien auf Bundesebene; veröffentlicht beim InEK · Regelwerk
    Vereinbarung zur Vergütung von Clesrovimab für 2026 ↗

    §§ 1–3 und 5 sowie Anlage A: Betrag, Aufnahmezeitraum, Abrechnung, Ausgleich und Übergang 2027. Vollständige Vereinbarung am 26.10.2026 geprüft.

  2. Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus · Herausgeberhinweis
    Aktualisierung des Fallpauschalenkatalogs 2026: ZE191 ↗

    Mitteilung vom 30.09.2026 zur Ergänzung des Katalogs um ZE191.

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Änderungsverlauf
  • · Erstfassung anhand der vollständigen Vereinbarung und der amtlichen Katalogmitteilung. Aufnahmezeitraum, Abrechnungsregeln und Übergang getrennt dargestellt.