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Bundessozialgericht

Dürfen nach einer Diagnosenprüfung weitere Nebendiagnosen ergänzt werden?

B 1 KR 22/24 R · Urteil vom 16.07.2025

Gegenstand der Entscheidung

Prüfgegenstand und Korrekturfristen bestimmen die spätere Verwertbarkeit.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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  1. REWIS
    Bundessozialgericht · B 1 KR 22/24 R · 16.07.2025

    Randnummern 16–31; Verfahrensausgang: 9–12, 32–34.

Ausführliche Einordnung

Dürfen nach einer Diagnosenprüfung weitere Nebendiagnosen ergänzt werden?

Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.

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