Entlassmanagement beginnt bei der Aufnahme: der gemeinsame Aufnahmebefund
Ein Aufnahmebefund für ärztlichen Dienst, Pflege, Therapie und Sozialdienst: wie aiomics vorhandene Angaben und offene Fragen für die frühe Entlassplanung aufbereitet.

Dr. Sven Jungmann
CEO

Ob eine Patientin zu Hause Unterstützung benötigt, hängt unter anderem von ihrer Selbstversorgung, den Wohnverhältnissen und den tatsächlich verfügbaren Hilfen ab. Ein Teil dieser Informationen liegt bereits bei Aufnahme vor. Andere Angaben entstehen im Gespräch, bei der Untersuchung oder während der ersten pflegerischen und therapeutischen Kontakte. Sie können früh in die Vorbereitung der späteren Entlassung einfließen.
Deshalb ermöglichen wir bei aiomics Aufnahmebefunde mit gezielt zusammengestellten Abschnitten für ärztlichen Dienst, Pflege, Therapie und Sozialdienst. Grundlage sind die bereitgestellten Unterlagen und dokumentierten Aufnahmeinformationen. Jede Berufsgruppe erhält die Angaben, die sie für ihre eigene Einschätzung benötigt, einschließlich der noch offenen Fragen.
Der Aufnahmebefund schafft damit einen frühen gemeinsamen Informationsstand. Die weitere Entlassplanung wird während des Aufenthalts überprüft und fortgeschrieben. Eine veränderte Belastbarkeit, ein neuer Unterstützungsbedarf oder eine ausfallende häusliche Hilfe können die ursprüngliche Planung verändern.
Warum die Planung so früh beginnen sollte
Der deutsche Rahmenvertrag verlangt eine möglichst frühzeitige Erfassung des individuellen Anschlussbedarfs und die frühestmögliche Einleitung voraussichtlich erforderlicher Maßnahmen. Angaben zur bisherigen Versorgung sollen berücksichtigt werden. Rahmenvertrag Entlassmanagement.
Die britische Leitlinie NICE NG27 empfiehlt bei Erwachsenen mit komplexen Bedürfnissen, die gesundheitliche und soziale Bedarfserfassung sowie Entlassplanung bereits bei Aufnahme zu beginnen. Sie bezieht medizinische, pflegerische, therapeutische und soziale Fachpersonen ein. Das ist eine fachliche Empfehlung aus einem anderen Versorgungssystem. NICE-Empfehlungen zu Versorgungsübergängen.
Auch der deutsche pflegerische Expertenstandard betont die frühe Einschätzung. Bei komplexen Pflegesituationen können bereits vor der Aufnahme Informationen aus der bisherigen Versorgung hilfreich sein. Vorbereitung, Beratung und die Bereitschaft sowie Befähigung von Patient:innen und Angehörigen gehören zum Prozess. Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege.
Diese Quellen stützen den frühen Beginn. Sie belegen für sich genommen noch keine Wirkung einer bestimmten Dokumentenvorlage. Ob ein berufsbezogener Aufnahmebefund Sucharbeit verringert oder Anschlussmaßnahmen beschleunigt, sollte das Haus an seinem eigenen Ablauf untersuchen.
Ein Aufnahmebefund mit gemeinsamem Kern und gezielten Abschnitten
Mit aiomics lässt sich der Entwurf so gliedern, dass ein gemeinsamer medizinischer Aufnahmebefund durch kurze berufsbezogene Abschnitte ergänzt wird. Die Inhalte richten sich nach Fachgebiet, vorhandenen Quellen und den vereinbarten Anforderungen des Hauses.
Vor einer geplanten Aufnahme können eingegangene Unterlagen bereits zu einer Vorabübersicht aufbereitet werden. Der eigentliche Aufnahmebefund wird durch die dokumentierten Ergebnisse des Aufnahmegesprächs und der Untersuchung ergänzt. Noch nicht erhobene Befunde bleiben als fehlend erkennbar. Ein früherer Bericht erhält weiterhin sein ursprüngliches Datum und seine Herkunft.
Der gemeinsame Kern enthält die zugeordnete Person, den dokumentierten Aufnahmegrund, vorhandene Vorinformationen, den aktuellen Erhebungsstand und offene Widersprüche. In den berufsbezogenen Abschnitten erscheinen die jeweils benötigten Angaben mit ihrem Zusammenhang. Umfang und Zugriffsrechte werden mit dem Haus festgelegt.
Ärztlicher Dienst: dokumentierte Ausgangslage und offene medizinische Fragen
Der ärztliche Abschnitt führt vorhandene Diagnosen mit ihrem dokumentierten Status, Vorbehandlungen, Befunde und die bisherige Medikation zusammen. Ergänzt werden die Ergebnisse der aktuellen Anamnese und Untersuchung sowie die von Ärzt:innen festgelegten weiteren Schritte.
Für die spätere Übergabe sind insbesondere Veränderungen und ausstehende Ergebnisse relevant. Dazu gehören beispielsweise eine dokumentierte Änderung gegenüber der bisherigen Behandlung, eine noch zu klärende Angabe aus einem Vorbrief oder eine ärztlich festgelegte Kontrolle nach Entlassung. Die verantwortliche Person entscheidet, welche Konsequenz daraus folgt.
Der Entwurf sollte erkennbar lassen, was übernommen, was neu erhoben und was noch zu prüfen ist. Eine berichtete Vermutung bleibt als solche gekennzeichnet. Aus einer Zusammenstellung vorhandener Angaben entsteht keine neue Diagnose oder Empfehlung.
Pflege: Selbstversorgung und die tatsächliche Unterstützung im Alltag
Für die Pflege lassen sich dokumentierte Angaben zu Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang und Transfers zusammenstellen. Weitere Inhalte können Haut- und Wundversorgung, vorhandene Hilfsmittel, Kommunikationsbedarf und der bisherige Umgang mit Medikamenten sein.
Dabei ist der zeitliche Bezug wesentlich: Was war vor dem Aufenthalt möglich, was wurde bei Aufnahme beobachtet und wozu fehlt eine aktuelle Einschätzung? „Selbstständig“ aus einem älteren Bericht reicht für eine gegenwärtige Beurteilung nicht aus.
Offene Fragen im pflegerischen Abschnitt helfen, die nächste Erhebung vorzubereiten. Ob jemand Unterstützung benötigt, ob Angehörige diese leisten können und welche Anleitung erforderlich ist, beurteilen Pflegefachpersonen im Kontakt mit den Beteiligten. Der Aufnahmebefund stellt die vorhandenen Informationen dafür zusammen.
Therapie: dokumentierte Funktion, Vorgaben und noch fehlende Erhebungen
Die therapeutischen Abschnitte werden nach dem tatsächlichen Fachgebiet gestaltet. Für Physiotherapie können dokumentierte Mobilität, Transfers, Gehstrecke, verwendete Hilfsmittel und ärztlich festgelegte Belastungsvorgaben relevant sein. Für andere Therapieberufe werden die jeweils benötigten Informationen vereinbart.
Eine dokumentierte Einschränkung sollte mit Datum und gegebenenfalls Geltungsdauer erscheinen. Wo eine erforderliche Angabe fehlt oder zwei Quellen voneinander abweichen, wird dies zur Klärung gekennzeichnet. Die Anwendung legt daraus keine Belastungsfreigabe und keinen Therapieplan fest.
Therapeut:innen ergänzen ihre eigenen Erhebungen. Für die Entlassplanung kann dadurch sichtbar werden, welche Fähigkeiten bereits dokumentiert sind und welche Fragen zur Bewältigung des häuslichen Alltags fachlich noch beantwortet werden müssen.
Sozialdienst: vorhandene Versorgung, Wohnsituation und offene Organisation
Für den Sozialdienst lassen sich Angaben zu Wohnung und Barrieren, bisheriger Unterstützung, Pflegegrad, bereits beteiligten Diensten, Angehörigen und deren dokumentierter Erreichbarkeit zusammentragen. Auch vorhandene Hilfsmittel, laufende Anträge und geklärte Transportfragen können in den Abschnitt aufgenommen werden.
Besonders hilfreich ist eine klare Trennung des Bearbeitungsstands. Ein im Vorbrief genannter Pflegedienst ist zunächst eine Information über die bisherige Versorgung. Ob er die Versorgung nach diesem Aufenthalt übernehmen kann, muss geklärt werden. Ein beantragtes Hilfsmittel ist noch nicht geliefert.
Der Sozialdienst bewertet zusammen mit der Patient:in und den weiteren Beteiligten die Möglichkeiten. Der Entwurf unterstützt die Vorbereitung durch vorhandene Angaben und benannte Lücken. Kontaktaufnahme, Beratung und Abstimmung bleiben eigenständige Arbeitsschritte.
Ein fiktives Beispiel: dieselben Angaben, unterschiedliche nächste Fragen
Eine Patientin berichtet bei Aufnahme, dass sie im zweiten Obergeschoss ohne Aufzug wohnt. Im Vorbrief sind ein Rollator und Unterstützung durch ihre Tochter genannt. Ob die Tochter während der nächsten Wochen verfügbar ist, wurde noch nicht erfragt. Die aktuelle Fähigkeit zum Treppensteigen ist ebenfalls noch nicht dokumentiert.
Ein berufsbezogener Entwurf könnte diese Angaben folgendermaßen für die Prüfung aufbereiten:
- Ärztlicher Dienst: vorhandene medizinische Vorinformationen und aktuell dokumentierte Vorgaben; offene Frage nach den im Verlauf festzulegenden Voraussetzungen für die Entlassung.
- Pflege: bisher genannte Hilfen bei der Selbstversorgung mit Quellenangabe; aktuelle Unterstützung im Alltag noch zu erheben.
- Therapie: Rollator im Vorbrief dokumentiert; aktuelle Transfers und Treppenbewältigung noch nicht dokumentiert und fachlich zu erheben.
- Sozialdienst: Wohnung ohne Aufzug laut Aufnahmegespräch; Unterstützung durch die Tochter im älteren Brief genannt, aktuelle Verfügbarkeit ungeklärt.
Das Beispiel illustriert die Informationsaufbereitung. Es enthält weder eine automatische Entscheidung über die Entlassfähigkeit noch eine festgelegte Anschlussleistung. Sein praktischer Wert liegt darin, die offenen Fragen früh an die zuständigen Personen zu bringen.
Nach der Erhebung werden die Informationen ergänzt und fachlich eingeordnet. Bestätigt sich ein Unterstützungsbedarf, folgen die dafür vorgesehenen organisatorischen Schritte. Ändert sich die Situation, müssen auch die davon abhängigen Einträge überprüft werden.
Welche Eigenschaften der Entwurf für diese Arbeit braucht
Wir würden mit einer Fachabteilung zunächst die folgenden Anforderungen festlegen:
- Jede übernommene Angabe lässt sich ihrer Quelle und ihrem Erhebungszeitpunkt zuordnen.
- Berichtete Angaben, dokumentierte Befunde und fachliche Entscheidungen bleiben unterscheidbar.
- Fehlende Informationen werden konkret benannt; fehlende Dokumentation wird nicht als unauffälliger Befund ausgegeben.
- Widersprüche erscheinen mit den beteiligten Quellen und werden von zuständigen Fachpersonen geklärt.
- Jeder berufsbezogene Abschnitt enthält ausreichend Zusammenhang, um für die jeweilige Aufgabe verwendbar zu sein.
- Eine spätere Änderung wird in den betroffenen Unterlagen berücksichtigt, ohne ungeprüft ältere Angaben zu überschreiben.
Diese Anforderungen müssen im vereinbarten Verfahren erprobt werden. Eine sprachlich klare Vorlage allein stellt ihre Einhaltung noch nicht sicher. Für Angaben aus Sprachnotizen ist außerdem zu prüfen, ob Namen, Zahlen und Fachbegriffe korrekt übernommen wurden.
Wie die Aufnahmeinformationen im Verlauf verwendbar bleiben
Ein Dokument am ersten Tag ist eine Momentaufnahme. Deshalb sollte das Haus festlegen, wer neue Erkenntnisse ergänzt, wie Berufsgruppen Änderungen weitergeben und wo der verbindliche Plan geführt wird. Die Erhebung eines neuen Unterstützungsbedarfs braucht einen nachvollziehbaren Weg zur zuständigen Person.
Für eine kurze gemeinsame Besprechung können vier Fragen ausreichen: Was hat sich seit dem letzten Stand verändert? Welche Angabe fehlt weiterhin? Welche vereinbarte Maßnahme ist noch offen? Wer klärt sie bis wann? Die Häufigkeit richtet sich nach dem Bedarf und der Organisation der Abteilung.
Auch Patient:innen sollten den jeweils aktuellen Stand verstehen können. Angehörige werden entsprechend der Zustimmung der betroffenen Person beteiligt. Eine dokumentierte familiäre Beziehung erlaubt noch keine Annahme darüber, welche Hilfe jemand leisten möchte oder leisten kann.
Wie sich der Nutzen der frühen Aufbereitung untersuchen lässt
Für eine Erprobung vergleichen wir mit dem Haus ähnliche Aufnahmevorgänge im bisherigen und im angepassten Ablauf. Gemessen wird zunächst, ob die berufsbezogenen Informationen früher nutzbar sind und welche zusätzliche Prüfung nötig wird.
Geeignete Größen sind Such- und Erfassungszeit je Berufsgruppe, wiederholte Rückfragen, relevante fehlende Angaben und die Zeit bis zur fachlichen Klärung eines offenen Punkts. Hinzu kommen der Zeitpunkt notwendiger Anträge, spätere Korrekturen sowie dokumentierte Verzögerungsursachen bei der Entlassung.
Ein früher vorliegender Aufnahmebefund kann an der falschen Stelle mehr Arbeit erzeugen, wenn jede Berufsgruppe unpassende Angaben korrigieren muss. Deshalb gehört die gesamte Bearbeitung in die Bewertung. Ebenso werden verfügbare Versorgungskapazitäten getrennt betrachtet: Eine früher erkannte Lücke ist zunächst ein Informationsgewinn; ihre Schließung erfordert passende Angebote.
Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus tatsächlicher Entlastung, vermiedener Nacharbeit und gegebenenfalls besser nutzbarer Kapazität, abzüglich Einführung und laufender Prüfung. Erlöswirkungen müssen zur jeweiligen Vergütungsform und zum Kostenträger passen. Eine kürzere Verweildauer oder zusätzliche Einnahmen lassen sich aus dem Aufnahmebefund allein nicht ableiten.
Wie wir den Aufnahmebefund mit Ihrem Haus gestalten
Für die Einrichtung bringen ärztlicher Dienst, Pflege, Therapie und Sozialdienst ihre benötigten Informationen und typischen offenen Fragen ein. Daraus wird eine gemeinsame Gliederung mit berufsbezogenen Abschnitten. An ausgewählten Prüffällen wird untersucht, ob die Angaben aus den bereitgestellten Quellen richtig übernommen werden und die vorgesehenen Personen damit arbeiten können.
Die Dokumentationsfunktionen von aiomics unterstützen diese Vorbereitung. Ein eigener durchgehender Ablauf zur Entlasskoordination ist geplant. Der Aufnahmebefund wird deshalb in die vorhandenen Zuständigkeiten und Verfahren des Hauses eingebunden.
Im ersten Gespräch zur Einführung können wir eine Dokumentart, die beteiligten Berufsgruppen und den heutigen Informationsbedarf gemeinsam durchgehen. Danach lässt sich ein begrenzter Prüfplan vereinbaren: welche Abschnitte gebraucht werden, wer sie fachlich kontrolliert und woran sich zeigt, ob die Vorbereitung des Entlassmanagements verbessert wird.


