PEPP 2027: Wann werden Wiederaufnahmen zusammengeführt?
Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gelten eigene Fristen, Zählweisen und Grenzen der Fallzusammenfassung.
Geltungsbereich
Vorbereitung auf die PEPPV 2027, in Kraft ab 01.01.2027; Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus.
Welche Voraussetzungen gelten?
Nach § 2 Absätzen 1–2 sind eine Wiederaufnahme innerhalb von 14 Kalendertagen ab der vorherigen Entlassung und dieselbe Strukturkategorie erforderlich. Zusätzlich muss die Wiederaufnahme innerhalb von 90 Kalendertagen ab der ersten einzubeziehenden Aufnahme liegen.
Beleg: [1]
Welcher Tag zählt mit?
Nach Ziffer 3 der Klarstellungen zählen der Entlassungstag bei der 14-Tage-Frist und der erste Aufnahmetag bei der 90-Tage-Frist mit. Redaktionelles Rechenbeispiel: Bei Entlassung am 10. März ist der 23. März der 14. Kalendertag. Die übrigen Voraussetzungen bleiben gesondert zu prüfen.
Beleg: [2]
Wo endet die Zusammenfassung?
Die Regel gilt nach § 2 Absätzen 4–5 für bewertete Entgelte der Anlagen 1a und 2a sowie stationsäquivalente Entgelte der Anlagen 6a und 6b. Zwischen vollstationären, stationsäquivalenten und teilstationären Bereichen erfolgt keine Zusammenfassung; ebenso wenig bei Aufnahmen aus unterschiedlichen Jahren.
Beleg: [1]
Welche Hauptdiagnose erhält der gemeinsame Fall?
Maßgeblich ist die Hauptdiagnose des Aufenthalts mit den meisten Berechnungstagen (§ 2 Absatz 3). Bei mehr als zwei Aufenthalten werden Tage gleicher Hauptdiagnosen addiert. Bei Gleichstand zählt der zeitlich frühere Aufenthalt. Bereits abgerechnete zusammenzuführende Aufenthalte sind zu stornieren.
Beleg: [1]
Für die Fallbearbeitung
Redaktionelle Anwendungshinweise aus den oben genannten Quellen.
- Redaktionelle Arbeitshilfe: Aufnahme- und Entlassungsdaten, Behandlungsbereich, Strukturkategorie und Berechnungstage in einer gemeinsamen Fallübersicht prüfen.
Grenzen der Aussage
- Diese Zusammenfassung betrifft die künftige PEPPV 2027. Andere Behandlungsjahre und die somatische Fallpauschalenvereinbarung benötigen eine eigene Prüfung.
- Mit künstlicher Intelligenz erstellt; keine unabhängige fachliche Freigabe. Vor der Anwendung die Originalvereinbarung und den konkreten Fall prüfen.
Quellen & Fundstellen
Die Fundstellen zeigen, worauf sich die Einordnung stützt.
- PEPPV 2027 vom 25.09.2026 ↗
§ 2 Absätze 1–5, Seite 4; § 11, Seite 7. Veröffentlichung beim InEK am 16.10.2026. Regelung und Zitate am 02.11.2026 abgeglichen.
- Klarstellungen zur PEPPV 2027 vom 25.09.2026 ↗
Ziffer 3, Seite 1: Fristbeginn einschließlich Entlassungs- beziehungsweise Aufnahmetag; Rechenbeispiel redaktionell abgeleitet.
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- · Erstfassung anhand der endgültigen Vereinbarung und der Klarstellungen. Geltungsbeginn 2027 und Abgrenzung der Behandlungsbereiche ausdrücklich aufgenommen.