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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Reanimation im Schockraum: Berufungsurteil später aufgehoben

L 11 KR 151/24 KH · Urteil vom 04.02.2026

Gegenstand der Entscheidung

Das Landessozialgericht nahm im behandelten Fall eine stationäre Aufnahme an und sprach Vergütung sowie eine Aufwandspauschale zu. Dieses Urteil wurde anschließend durch das BSG vom 20.08.2026, B 1 KR 21/26 R, aufgehoben; die Berufung des Krankenhauses wurde zurückgewiesen. Der spätere Ausgang ist durch den amtlichen Terminbericht 26/2026, Fall 2, belegt. Die frühere Begründung darf daher nicht als fortbestehendes Ergebnis dieses Verfahrens verwendet werden.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

Entscheidung nachlesen

Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen · L 11 KR 151/24 KH · 04.02.2026 ↗

    Amtlicher Volltext; eigenes Aktenzeichen und Datum der zweiten Instanz stimmen überein. Tenor und Gründe zur Aufnahme, zum Ressourceneinsatz und zur Aufwandspauschale geprüft. Spätere Aufhebung durch das BSG beachten; der Ergebnisbericht enthält keine vollständigen BSG-Gründe.

Weitere Quellen und Einordnungen

  1. Bundessozialgericht
    BSG B 1 KR 21/26 R: Aufhebung des Berufungsurteils ↗

    Terminbericht 26/2026 vom 21.08.2026, Fall 2, Seite 2: Aufhebung und Zurückweisung der Berufung. Aus der gesicherten amtlichen Datei vom 17.09.2026 erneut geprüft; aktueller Gerichtsabruf am 02.11.2026 gesperrt.

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  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

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