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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Nachgereichte Aufnahmebegründung und Zinsbeginn

L 10 KR 459/25 KH · Urteil vom 22.04.2026

Gegenstand der Entscheidung

Die Vergütungsforderung blieb bestehen; das Landessozialgericht verschob den Beginn der Verzinsung. Die Revision wurde zugelassen.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen · L 10 KR 459/25 KH · 22.04.2026 ↗

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