KI in der Krankenhausverwaltung: Anwendungen, Kosten und Einführung
Sieben Einsatzfelder für KI in der Krankenhausverwaltung: mit Studien, konkreten Prüfaufgaben, einem Rechenbeispiel zur Wirtschaftlichkeit und einem Vorschlag für die ersten 90 Tage.

Dr. Sven Jungmann
CEO

Eine Rechnung schneller zu erfassen, einen Dienstplan früher fertigzustellen und eine Abrechnung vollständiger vorzubereiten sind drei unterschiedliche Aufgaben. Für jede gelten andere Datenanforderungen, Fehlerfolgen und wirtschaftliche Erwartungen. Wer KI in der Krankenhausverwaltung einführen will, braucht deshalb eine Entscheidung über einen konkreten Ablauf: Welche Arbeit soll sich verändern, wer prüft das Ergebnis und woran lässt sich die Verbesserung erkennen?
Geeignete Einsatzfelder liegen im Berichtswesen, in der Personalplanung, im Einkauf, in der Buchhaltung, in der Kodierung und in der Terminsteuerung. Der Einstieg lohnt sich besonders dort, wo heutige Lösungen viel Nacharbeit verursachen, Beschäftigte regelmäßig unterbrechen und messbare Kosten erzeugen. Die folgende Übersicht verbindet ausgewählte Forschung mit einem Vorschlag für die betriebliche Erprobung.
Zuerst den Arbeitsaufwand und die Fehlerquellen erfassen
Für die Auswahl eines ersten Vorhabens empfehlen wir zwei Wochen strukturierte Beobachtung im betroffenen Bereich. Eine einfache Erfassung genügt: Vorgangsart, Menge, Bearbeitungszeit, Rückfragen, Fehler, Wartezeit und beteiligte Berufsgruppen. Dabei gehören auch abgebrochene Vorgänge und Sonderfälle in die Auswertung.
Ein geeigneter Ausgangspunkt wäre beispielsweise: Eine Abrechnungsstelle verbringt viel Zeit damit, bereits vorhandene Unterlagen zusammenzusuchen. Die Dokumente sind grundsätzlich verfügbar, ihre Zuordnung und Vollständigkeit bereiten jedoch Schwierigkeiten. Hier lässt sich eine eng begrenzte Verbesserung prüfen. Sind dagegen die nötigen Unterlagen überhaupt nicht vorhanden, muss das Vorhaben auch deren Entstehung und Übermittlung berücksichtigen.
Für jeden Vorschlag sollten fünf Angaben vorliegen:
- Häufigkeit und Belastung: Wie viele Vorgänge fallen an, und welche Arbeit empfinden Beschäftigte als besonders hinderlich?
- Veränderbare Ursache: Entsteht der Aufwand durch Suche, Medienwechsel, unklare Zuständigkeit, fehlende Daten oder schwierige Beurteilung?
- Geeigneter Vergleich: Was könnten bessere Formulare, feste Regeln, vorhandene Programme oder eine geänderte Aufgabenverteilung erreichen?
- Fehlerfolgen: Welche falsche Ausgabe würde Zahlungen, Personalentscheidungen oder Versorgung beeinflussen?
- Handlungsfähigkeit: Gibt es eine verantwortliche Leitung, nutzbare Daten und Zeit für die gemeinsame Erprobung?
Die Einschätzung kann zunächst qualitativ erfolgen. Ein Vorhaben mit hohem Ärgerpotenzial, aber kaum beeinflussbarer Ursache braucht weitere Vorarbeit. Eine häufige, klar begrenzte Aufgabe mit guter Datenlage erlaubt einen früheren Versuch. Schwerwiegende Datenschutz- oder Sicherheitsprobleme müssen eigenständig gelöst werden; ein hoher erwarteter Zeitgewinn gleicht sie nicht aus.
Welche Technik zur Verwaltungsaufgabe passt
Für Summen, Fristen und eindeutig definierte Abgleiche sind feste Rechen- und Prüfregeln ein geeigneter Ausgangspunkt. Statistische Modelle können zukünftige Mengen schätzen. Mathematische Optimierung kann Dienst- oder Belegungspläne unter festgelegten Bedingungen berechnen. Sprachmodelle können Inhalte aus Dokumenten erschließen und Textentwürfe erzeugen.
Diese Verfahren lassen sich kombinieren. Ein Sprachmodell kann etwa eine Kostenabweichung sprachlich erläutern, während eine überprüfbare Berechnung den Betrag liefert. Die Herkunft jeder Zahl sollte sichtbar bleiben. Eine frei erzeugte, plausibel klingende Erklärung für höhere Sachkosten wäre dagegen erst eine Hypothese, die jemand belegen müsste.
Sieben Anwendungen mit konkreten Prüfaufgaben
1. Berichtswesen und kaufmännische Steuerung
Ein sinnvoll begrenzter Versuch erstellt den Entwurf eines regelmäßig benötigten Berichts aus freigegebenen Kennzahlen. Datenstand, Kostenstelle, Zeitraum, Berechnungsregel und Vergleichswert werden zusammen mit dem Text ausgegeben. Verantwortlich bleibt die Leitung des Berichtswesens; Fachbereiche bestätigen Erklärungen für Abweichungen.
Gemessen werden die gesamte Zeit bis zur Freigabe, falsche Zahlen, unbelegte Erklärungen und Rückfragen. Der Vergleich erfolgt mit dem bisherigen Bericht und einer verbesserten Vorlage. Wenn dieselbe Kennzahl in zwei Systemen unterschiedlich definiert ist, sollte die Anwendung den Widerspruch anzeigen. Eine sprachlich einheitliche Darstellung würde den Definitionsfehler sonst verdecken.
Ein guter Abnahmetest enthält absichtlich fehlende Monate, rückwirkende Buchungen und geänderte Kostenstellen. Das Ergebnis muss erkennen lassen, welche Vergleiche unter diesen Umständen zulässig sind. Für pauschale Einsparungsversprechen bei solchen Aufgaben liefert die hier ausgewählte Forschung keine belastbare Grundlage; der Nutzen ist vor Ort zu messen.
2. Personalbedarf und Dienstplanung
Hier sind Bedarfsprognose und Planerstellung getrennt zu prüfen. Eine Prognose schätzt beispielsweise die erwartete Arbeitsmenge. Die Planung muss zusätzlich Qualifikationen, zulässige Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Wünsche, Vertretungsmöglichkeiten und fachliche Besetzung berücksichtigen. Historisch knappe Besetzung darf dabei nicht ungeprüft als ausreichender Personalbedarf gelernt werden.
Für einen ersten Versuch bietet sich ein abgegrenzter Bereich mit mehreren Planungszyklen an. Die Bereichsleitung und die Personalplanung legen gemeinsam mit der Beschäftigtenvertretung die Bedingungen fest. Verglichen werden Planungszeit, kurzfristige Änderungen, unbesetzte Dienste, Überstunden, Fremdpersonalkosten und die Verteilung unbeliebter Dienste. Durchschnittliche Zufriedenheit allein kann Belastungen einzelner Gruppen verdecken.
Ein automatisch erzeugter Plan sollte erklären können, welche Vorgaben einen Wunsch verhindern und welche zulässigen Alternativen bestehen. Die Zahl manueller Änderungen ist dabei aufschlussreich: Wiederholte Korrekturen können zeigen, dass eine wichtige betriebliche Regel im System fehlt.
3. Personalgewinnung und interne Anfragen
Ein überschaubarer Einstieg unterstützt die Personalabteilung beim Auffinden gültiger Regelungen oder beim Entwurf einer Antwort auf wiederkehrende Fragen. Jede Antwort verweist auf die zugrunde liegende, aktuelle interne Quelle. Personenbezogene Auskünfte benötigen passende Zugriffsrechte.
Die Bewertung von Bewerber:innen hat erheblich weitergehende Folgen. Dafür müssen Auswahlkriterien, Benachteiligungsrisiken, rechtliche Einordnung und Möglichkeiten zur Korrektur gesondert geprüft werden. Die Europäische Kommission nennt Anwendungen zur Personalauswahl ausdrücklich als möglichen Hochrisikobereich der KI-Verordnung. Eine Einordnung als Verwaltungstätigkeit sagt daher wenig über das tatsächliche Risiko aus. Einordnung der Europäischen Kommission.
Unsere Empfehlung für den Einstieg: zunächst Such- und Auskunftsaufgaben mit nachprüfbaren Quellen erproben. Für Entscheidungen über Menschen ist ein eigenes Prüfvorhaben mit der Personalabteilung, der Beschäftigtenvertretung und den zuständigen Rechts- und Datenschutzfunktionen erforderlich.
4. Einkauf und Materialversorgung
Eine Bedarfsprognose benötigt mehr als frühere Bestellungen. Bestände, tatsächlicher Verbrauch, Lieferzeiten, Mindestmengen, Haltbarkeit und Änderungen im Leistungsangebot müssen zusammenpassen. Ein sinnvoller Versuch beschränkt sich zunächst auf eine Materialgruppe. Die zuständige Einkaufs- oder Apothekenleitung prüft vorgeschlagene Bestellmengen und Ausnahmen.
Ein 2026 veröffentlichtes Verbesserungsprojekt untersuchte 25 automatische Arzneimittelschränke eines US-Krankenhauses. Nach einer dreimonatigen Optimierung mithilfe einer Auswertungsanwendung berichteten die Autor:innen unter anderem geringere Bestandswerte und Kosten abgelaufener Arzneimittel. Das Projekt untersuchte eine betriebliche Gesamtlösung. Es isoliert keinen zusätzlichen Nutzen eines bestimmten KI-Verfahrens. Originalarbeit zur Bestandsoptimierung.
Für die eigene Prüfung gehören Fehlbestände, Eilbestellungen, Verfall, gebundenes Kapital und Nachfüllaufwand zusammen. Ein niedriger Lagerwert ist wenig hilfreich, wenn wichtige Materialien häufiger fehlen. Freigesetztes Lagerkapital ist zudem von jährlich wiederkehrenden Einsparungen zu unterscheiden. Ersatzprodukte benötigen die jeweils fachlich zuständige Freigabe.
5. Rechnungsverarbeitung und Zahlungsfreigabe
Hier kann die Anwendung Lieferant, Betrag, Bestellbezug und Fälligkeit aus einem Dokument übernehmen. Anschließend erfolgt der Abgleich mit Bestellung, Wareneingang und hinterlegten Stammdaten. Unklare oder abweichende Fälle gelangen mit dem konkreten Widerspruch zur zuständigen Person.
Der Versuch misst korrekt abgeschlossene Vorgänge, Doppelbuchungen, Fehlzuordnungen, Nachbearbeitungszeit und die Zeit bis zur Freigabe. Automatisch bearbeitete Standardfälle allein wären eine verzerrte Messung: Auch sämtliche Ausnahmen brauchen einen Nenner und eine Zeiterfassung.
Zahlungsrechte, Änderungen von Bankverbindungen und die Textauswertung sollten technisch getrennt bleiben. Ein Rechnungsdokument kann falsche Angaben oder manipulierte Anweisungen enthalten. Die Berechtigung, Geld zu überweisen, darf sich daraus nicht ableiten. Die Finanzleitung legt fest, welche Abweichungen eine zweite Prüfung auslösen.
6. Kodierung und Abrechnungsvorbereitung
Ein hilfreicher Kodiervorschlag zeigt die passende Textstelle, den zeitlichen Bezug, den verwendeten Katalog und offene Fragen. Die Prüfung muss sowohl unberechtigte Vorschläge als auch übersehene, belegte Sachverhalte erfassen. Die Übernahmequote allein kann hohe Zustimmung zu systematischen Fehlern verbergen.
Eine Studie von 2025 verdeutlicht den Unterschied zwischen einfachen Zuordnungsaufgaben und vollständigen Unterlagen: Ein spezialisiertes Sprachmodell erreichte bei realen klinischen Dokumenten 69,2 Prozent exakte Übereinstimmung für den jeweils ersten vorhergesagten Kode. Untersucht wurde die US-amerikanische Klassifikation ICD-10-CM. Daraus lässt sich weder die Richtigkeit einer vollständigen deutschen Krankenhausabrechnung noch eine bestimmte Erlöswirkung ableiten. Studie von Hou und Kolleg:innen.
Für deutsche Häuser braucht der Versuch fachlich geprüfte Referenzfälle mit den jeweils gültigen Diagnose- und Prozedurenkatalogen sowie Kodierregeln. Medizinische Kodierfachkräfte erfassen Prüfzeit, fehlende und unbelegte Kodes, Rückfragen und spätere Korrekturen. Neue medizinische Sachverhalte dürfen durch einen administrativen Vorschlag nicht entstehen. Wirtschaftliche Auswertungen sollten erst auf tatsächlich geprüften Ergebnissen beruhen.
7. Termine, Operationsplanung und Bettenkapazität
Bei diesen Aufgaben muss auf eine Prognose eine mögliche Handlung folgen. Für ein erwartetes Auslastungsproblem braucht es beispielsweise verfügbare Ausweichtermine und die Zustimmung der zuständigen Bereiche. Ohne Handlungsspielraum bleibt die Prognose eine zusätzliche Information.
Eine 2026 publizierte Vorher-nachher-Studie an einem US-Kinderkrankenhaus untersuchte eine Aufenthaltsdauerprognose, die in Operations- und Bettenplanung eingebunden wurde. Der Vergleich umfasste 12.522 elektive Eingriffe. Der Anteil der Werktage mit der dort definierten Unterauslastung sank von 33 auf 10 Prozent. Veränderungen über die Zeit können das Ergebnis mitbeeinflusst haben; eine zufällige Gruppenzuteilung gab es nicht. Studie von Berry und Kolleg:innen.
Ein älterer randomisierter Versuch mit 2.247 Personen zeigt, wie konkret eine organisatorische Intervention sein kann: Zusätzlich zu einer automatischen Erinnerung erhielten ausgewählte Patient:innen einen persönlichen Anruf mit Planungshilfe. Versäumte Termine sanken von 29,2 auf 22,8 Prozent. Der Versuch belegt den Nutzen dieses zusätzlichen Anrufs in der untersuchten Gruppe; er bestimmt keinen isolierten Mehrwert eines KI-Modells. Ein signifikanter Unterschied bei den Erstattungen wurde nicht festgestellt. Randomisierte Studie zur Terminsteuerung.
Vor Ort sind neben Vorhersagefehlern auch Absagen, Wartezeiten, Überlastung, zusätzlicher Koordinationsaufwand und Zugang zur Versorgung zu messen. Eine vermutete geringe Termintreue sollte Anlass für Unterstützung sein. Benachteiligende Terminvergabe wäre eine andere Intervention mit eigenen Risiken.
Datenqualität, Rechte und Schnittstellen vor dem Versuch klären
Jedes Vorhaben braucht eine Datenbeschreibung mit Herkunft, Aktualisierung, Verantwortlichen und bekannten Lücken. Für Rechnungen sind andere Felder wesentlich als für Dienstpläne. Besonders wichtig ist, welche Informationen zum Zeitpunkt der Entscheidung tatsächlich verfügbar waren. Ein Prognoseversuch mit später ergänzten Daten kann eine Leistung vortäuschen, die im Betrieb unerreichbar ist.
Die datenschutzrechtliche Prüfung sollte Zweck, Rechtsgrundlage, erforderliche Daten, Verarbeitung durch Dritte, Zugriffsrechte, Aufbewahrung und Löschung abdecken. Dabei sind auch Eingaben, Ausgaben und Protokolle zu berücksichtigen. Die Datenschutzkonferenz beschreibt hierzu technische und organisatorische Maßnahmen für KI-Systeme. Orientierungshilfe von 2025.
Für den Anschluss an bestehende Systeme empfehlen wir einen vollständigen Testvorgang: Eingang, Zuordnung, Bearbeitung, Prüfung, Übertragung und spätere Korrektur. Ein Ergebnis, das Beschäftigte mehrfach kopieren und abgleichen müssen, kann die vermeintliche Entlastung aufzehren. Ausfall und Rückkehr zum bisherigen Verfahren gehören deshalb in die Erprobung.
Die Wirtschaftlichkeit mit drei getrennten Rechnungen prüfen
Zeitgewinn, Liquiditätswirkung und Ergebnisverbesserung sollten zunächst getrennt dokumentiert werden. So wird sichtbar, ob eine Anwendung Kapazität freisetzt, Auszahlungen vermindert oder tatsächlich zusätzliche wirtschaftliche Beiträge ermöglicht.
Das folgende Rechenbeispiel ist frei gewählt und beschreibt keine Ergebnisse von aiomics oder einer Klinik:
- Ein Bereich bearbeitet monatlich 4.000 geeignete Vorgänge. Die Anwendung wird bei 70 Prozent davon eingesetzt, also bei 2.800 Vorgängen.
- Die bisherige Bearbeitung dauert sechs Minuten. Einschließlich Prüfung und Korrektur benötigt das neue Verfahren vier Minuten. Daraus ergeben sich 93,3 frei werdende Arbeitsstunden im Monat.
- Für Koordination und Betreuung fallen zusätzlich zwölf interne Stunden an. Es bleiben 81,3 Stunden verfügbare Kapazität.
- Bei einem kalkulatorischen Stundensatz von 45 Euro beträgt deren rechnerischer Wert 3.660 Euro. Dieser Betrag ist zunächst eine Bewertung von Zeit.
- Monatliche Auszahlungen für Betrieb und Lizenzen betragen angenommen 2.400 Euro. Einmalig kommen 12.000 Euro für die Einrichtung hinzu.
Über zwölf Monate stehen unter diesen konstanten Annahmen 43.920 Euro bewertete Kapazität einem Aufwand von 40.800 Euro für Einrichtung und Betrieb gegenüber. Der rechnerische Abstand beträgt 3.120 Euro. Zusätzliche interne Einführungsarbeit und weitere Kosten wären ebenfalls einzubeziehen.
Die Liquiditätsrechnung kann gleichzeitig ungünstiger ausfallen. Wenn sich von der gewonnenen Kapazität nur 30 Stunden monatlich in weniger bezahlte Mehrarbeit oder Fremdpersonal übersetzen lassen und auch hierfür 45 Euro je Stunde gelten, werden monatlich 1.350 Euro Auszahlung vermieden. Das liegt unter den angenommenen laufenden Auszahlungen von 2.400 Euro. Ein Projekt kann trotzdem wegen geringerer Rückstände oder besserer Arbeitsbedingungen sinnvoll sein. Diese Entscheidung sollte ihre Begründung offenlegen.
Auch die Empfindlichkeit gegenüber Annahmen ist erheblich: Bei nur einer gewonnenen Minute pro eingesetztem Vorgang bleiben nach Betreuung 34,7 Stunden monatlich. Bei drei Minuten wären es 128 Stunden. Der tatsächliche Prüfaufwand gehört deshalb zu den wichtigsten Messgrößen des Versuchs.
Erlöswirkungen brauchen eine eigene Betrachtung je Vergütungsmodell und Kostenträger. In einem akutstationären Bereich mit Fallpauschalen gelten andere Zusammenhänge als in einer Rehabilitationseinrichtung mit Tagessätzen. Auch innerhalb eines Standorts können beide Systeme vorkommen. Zusätzliche Kapazität lässt sich erst dann wirtschaftlich bewerten, wenn Nachfrage, weitere Engpässe, variable Kosten und Vergütungsbedingungen geklärt sind. Dieselbe frei gewordene Stunde darf dabei nur einmal angesetzt werden.
Eine mögliche Förderung sollte gesondert in die Finanzierung eingehen. Dafür sind förderfähige Ausgaben, Eigenanteil, Bewilligungsbedingungen und Nachweispflichten im jeweiligen Programm zu prüfen. Die Betriebsrechnung sollte zusätzlich zeigen, wie das Vorhaben nach Ende der Förderung getragen werden soll. Ein Zuschuss zur Einrichtung beantwortet diese Frage nur teilweise.
Ein Vorschlag für die ersten 90 Tage
Die Zeitangaben sind eine Planungshilfe für ein begrenztes Verwaltungsvorhaben. Datenzugang, Mitbestimmung, Beschaffung und erforderliche Prüfungen können einen längeren Vorlauf verlangen.
Tage 1 bis 20: Aufgabe und Vergleich festlegen
Die zuständige Bereichsleitung beschreibt den Ablauf, erhebt die Ausgangslage und wählt gemeinsam mit den Beschäftigten eine konkrete Aufgabe. Kaufmännische Leitung, Informationstechnik, Datenschutz und gegebenenfalls Beschäftigtenvertretung klären die Voraussetzungen. Ergebnis ist ein einseitiger Prüfauftrag mit Mengen, Vergleichsverfahren, vollständigen Kosten und Entscheidungskriterien.
Tage 21 bis 45: Historische Fälle und Ausnahmen prüfen
Das Team erprobt die Anwendung an rechtmäßig nutzbaren Fällen mit bekannten Ergebnissen. Dabei kommen auch unvollständige Dokumente, seltene Vorgänge und Änderungen von Stammdaten vor. Anbieter und Fachbereich führen eine gemeinsame Fehlerliste: Beobachtung, vermutete Ursache, zuständige Person, Änderung und erneute Prüfung. Für die abschließende Bewertung bleiben zusätzliche Fälle zurück, die bei der Anpassung unberührt bleiben.
Tage 46 bis 75: Begrenzter Betrieb mit Vergleich
Nach Freigabe beginnt ein abgegrenzter Betrieb. Vergleichbare Vorgänge werden, soweit praktikabel, zufällig auf die Verfahren verteilt. Wenn das nicht möglich ist, werden Unterschiede bei Mengen, Personal und Fallzusammensetzung erfasst. Alle Beteiligten messen die vollständige Bearbeitungszeit einschließlich Ausnahmen. Änderungen an der Anwendung erhalten eine nachvollziehbare Version.
Tage 76 bis 90: Fortführen, überarbeiten oder beenden
Die Bereichsleitung und die kaufmännisch verantwortliche Person entscheiden anhand der vorab vereinbarten Grenzen. Zu prüfen sind Zeit, Ergebnisqualität, verbleibende Risiken, Verteilung der Mehrarbeit und tatsächliche Kosten. Ein positives Urteil gilt für den untersuchten Umfang. Andere Bereiche oder zusätzliche Entscheidungsrechte benötigen eine erneute Bewertung.
Ein Abbruch muss praktisch möglich sein: etwa bei unzulässigen Datenzugriffen, nicht nachvollziehbaren Zahlungsänderungen oder wiederholt übersehenen wesentlichen Fehlern. Zuständigkeit, Rückkehr zum bisherigen Verfahren und Behandlung bereits bearbeiteter Vorgänge sollten vorher feststehen.
Welche Zusammenarbeit wir für tragfähig halten
Aus unserer Sicht braucht ein solches Vorhaben eine Abteilung, die Entwicklung als gemeinsame Arbeit versteht. Dazu gehören fachlich starke Ansprechpartner:innen, geschützte Zeit, regelmäßige gemeinsame Fallbesprechungen und ein Anbieter, der Fehler nachvollziehbar bearbeitet. Anfangs unvollkommene Ergebnisse sind in einer begrenzten Erprobung zu erwarten. Ob daraus Fortschritt entsteht, zeigen die dokumentierten Änderungen und ihre erneute Prüfung.
Bei aiomics richten wir diese Betrachtung auf die Aufbereitung vorhandener Informationen und administrative Dokumentationsaufgaben. Für uns gehören nachprüfbare Inhalte, weniger Gesamtarbeit und ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb in dieselbe Bewertung. Der erste konkrete Schritt ist ein gemeinsam ausgewählter Vorgang mit Ausgangsmessung und benannter Verantwortung. Hinweise für die Prüfung von Anbieterangaben finden sich in unserem Beitrag zur Beschaffung von KI für die Klinikdokumentation.
Stand: 12. Oktober 2026. Die Quellen wurden gezielt nach Aussagekraft und Bezug zur Aufgabe ausgewählt. Der Beitrag ist keine systematische Literaturübersicht. Die vorgeschlagenen Prüfschritte und das Rechenbeispiel sind unsere praktische Einordnung; die zitierten Studien betreffen andere Anwendungen und Einrichtungen.


