Zum Hauptinhalt springen

Bundessozialgericht

Wer bezahlt die Wartezeit auf Rehabilitation nach Akutbehandlung?

B 1 KR 21/24 R · Urteil vom 28.01.2026

Gegenstand der Entscheidung

Nach Akutende kann ausnahmsweise ein Rehabilitationsvergütungsanspruch entstehen.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

Entscheidung nachlesen

Wiedergabe durch Dritte · Entscheidung im Volltext

  1. nu:legal
    Bundessozialgericht · B 1 KR 21/24 R · 28.01.2026 ↗

    Nicht amtlicher Volltext bei nu:legal; Randnummern 2, 11–22.

Ausführliche Einordnung

Wer bezahlt die Wartezeit auf Rehabilitation nach Akutbehandlung? →

Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.

Vor der Verwendung prüfen

  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

Weitere Entscheidungen zum Thema

Fehler entdeckt oder eine Folgeentscheidung gefunden? Fundstelle mitteilen. Bitte keine Daten von Patienten und Patientinnen übermitteln.

← Zum Entscheidungsarchiv