Bundessozialgericht
Welche Forderung ist nach Vorbehaltszahlung und späterer Aufrechnung einzuklagen?
B 1 KR 14/25 R · Urteil vom 28.05.2026
- Gericht
- Bundessozialgericht
- Aktenzeichen
- B 1 KR 14/25 R
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 17.09.2026
Gegenstand der Entscheidung
Ein allgemeiner Prüfungsvorbehalt hindert die Erfüllung grundsätzlich nicht. Beweislast, Streitgegenstand und Verjährung bleiben gesondert zu prüfen.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext
- Bundessozialgericht · B 1 KR 14/25 R · 28.05.2026 ↗
Amtlicher Volltext, Dokument KSRE140760219; Randnummern 10–18 und 25–32 am 17.09.2026 geprüft. Allgemeiner Vorbehalt, fortbestehende Beweislast und einzelfallbezogene Ausnahme sind zu unterscheiden.
Ausführliche Einordnung
Welche Forderung ist nach Vorbehaltszahlung und späterer Aufrechnung einzuklagen? →
Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.
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- Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.
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