Bundessozialgericht
Muss die Kasse den Erstattungsbetrag vor einer Aufrechnung beziffern?
B 1 KR 33/23 R · Urteil vom 28.08.2024
- Gericht
- Bundessozialgericht
- Aktenzeichen
- B 1 KR 33/23 R
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 12.09.2026
Gegenstand der Entscheidung
Bezifferung und bisherige Abrechnungspraxis gemeinsam prüfen.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
Entscheidung nachlesen
Wiedergabe durch Dritte · Entscheidung im Volltext
- Bundessozialgericht · B 1 KR 33/23 R · 28.08.2024 ↗
Randnummern 23–24, 31, 38–50.
Ausführliche Einordnung
Muss die Kasse den Erstattungsbetrag vor einer Aufrechnung beziffern? →
Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.
Vor der Verwendung prüfen
- Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
- Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
- Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.
Weitere Entscheidungen zum Thema
Fehler entdeckt oder eine Folgeentscheidung gefunden? Fundstelle mitteilen. Bitte keine Daten von Patienten und Patientinnen übermitteln.
← Zum Entscheidungsarchiv