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Bundessozialgericht

Versorgungsvertrag: Ablehnung und Prüfung des Krankenhausbedarfs

B 1 KR 1/25 R · Urteil vom 26.03.2026

Gegenstand der Entscheidung

Die Revision zum begehrten Versorgungsvertrag blieb erfolglos. Das Gericht gibt seine frühere Einordnung der Ablehnung als Verwaltungsakt auf. Der Krankenhausplan bindet die gerichtliche Bedarfsprüfung nicht; ohne konkrete Hinweise auf Fehler kann das Gericht eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Maßgeblich sind die Gründe und die Verfahrensumstände des Einzelfalls (Randnummern 17, 23–26 und 32–36).

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Bundessozialgericht
    Bundessozialgericht · B 1 KR 1/25 R · 26.03.2026 ↗

    Amtlicher Volltext KSRE126350131. Gericht, eigenes Aktenzeichen, Datum und Entscheidungsart im Einzeldokument geprüft; Gründe einschließlich Randnummern 17, 23–26 und 32–36 gelesen. Die äußere Form einer Ablehnung kann nach Randnummer 23 gesondert zu beurteilen sein. Keine Aussage zur vollständigen späteren Verfahrensgeschichte.

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  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

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