Bundessozialgericht · B 1 KR 1/25 R
Versorgungsvertrag: Ablehnung und Prüfung des Krankenhausbedarfs
Die Revision zum begehrten Versorgungsvertrag blieb erfolglos. Das Gericht gibt seine frühere Einordnung der Ablehnung als Verwaltungsakt auf. Der Krankenhausplan bindet die gerichtliche Bedarfsprüfung nicht; ohne konkrete Hinweise auf Fehler kann das Gericht eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Maßgeblich sind die Gründe und die Verfahrensumstände des Einzelfalls (Randnummern 17, 23–26 und 32–36).