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Bundessozialgericht

Darf die Krankenkasse ihre Begründung vor Gericht noch ergänzen?

B 1 KR 5/25 R · Urteil vom 26.03.2026

Gegenstand der Entscheidung

Weitere Gründe innerhalb eines fortbestehenden Prüfgegenstands können zulässig sein.

Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Bundessozialgericht
    Bundessozialgericht · B 1 KR 5/25 R · 26.03.2026 ↗

    Amtlicher Volltext KSRE126340131; Gericht, eigenes Aktenzeichen und Datum am 26.10.2026 geprüft. Randnummern 2 und 30–45 tragen die Einordnung. Die Zurückverweisung entscheidet den endgültigen Vergütungsanspruch nicht.

Ausführliche Einordnung

Darf die Krankenkasse ihre Begründung vor Gericht noch ergänzen? →

Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.

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