Bundessozialgericht
Darf die Krankenkasse ihre Begründung vor Gericht noch ergänzen?
B 1 KR 5/25 R · Urteil vom 26.03.2026
- Gericht
- Bundessozialgericht
- Aktenzeichen
- B 1 KR 5/25 R
- Entscheidungsdatum
- Entscheidungsart
- Urteil
- Vorliegende Quelle
- Entscheidung im Volltext
- Entscheidungsdaten abgeglichen
- 26.10.2026
Gegenstand der Entscheidung
Weitere Gründe innerhalb eines fortbestehenden Prüfgegenstands können zulässig sein.
Die Kurzbeschreibung bezieht sich auf die unten genannte Fundstelle.
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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext
- Bundessozialgericht · B 1 KR 5/25 R · 26.03.2026 ↗
Amtlicher Volltext KSRE126340131; Gericht, eigenes Aktenzeichen und Datum am 26.10.2026 geprüft. Randnummern 2 und 30–45 tragen die Einordnung. Die Zurückverweisung entscheidet den endgültigen Vergütungsanspruch nicht.
Ausführliche Einordnung
Darf die Krankenkasse ihre Begründung vor Gericht noch ergänzen? →
Mit Geltungsbereich, Belegen und Grenzen für die Anwendung.
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