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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Nachsorge nach Stammzellübertragung: Revision zurückgewiesen

L 16 KR 632/22 KH · Urteil vom 07.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung · Entscheidung im Volltext

  1. Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen · L 16 KR 632/22 KH · 07.11.2024 ↗

    Amtliche Veröffentlichung der Entscheidungsgründe. Der Datenabgleich betrifft Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quellenart. Die heutige Übertragbarkeit ist gesondert zu prüfen.

Weitere Quellen und Einordnungen

  1. Bundessozialgericht
    BSG vom 28.05.2026, B 1 KR 4/25 R ↗

    Die Revision gegen dieses Urteil wurde am 28.05.2026 zurückgewiesen. Randnummer 24 des BSG-Volltexts stützt die Drei-Monatsfrist auf eine analoge Anwendung; die Begründung der Vorinstanz ist davon zu unterscheiden.

  2. aiomics
    aiomics: Nachsorge nach Stammzellübertragung ↗

    Mit künstlicher Intelligenz erstellte, anhand des amtlichen Volltexts geprüfte Einordnung; keine unabhängige juristische Freigabe.

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  • Dieser Eintrag erschließt eine Gerichtsentscheidung. Der Datenabgleich ist keine unabhängige juristische Prüfung.
  • Rechtskraft, nachfolgende Entscheidungen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind nicht durchgehend geprüft. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.
  • Das Entscheidungsjahr kann vom Behandlungsjahr und von der heute geltenden Fassung der Kodierregeln abweichen.

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